Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

OGS: Entlastung für Geringverd­iener

Bis zu einem Bruttojahr­eseinkomme­n von 30.000 Euro fallen künftig keine Beiträge mehr an.

- VON STEFAN SCHNEIDER

ROMMERSKIR­CHEN Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder die Betreuungs­angebote des Offenen Ganztags in einer der drei Rommerskir­chener Grundschul­en wahrnehmen, dürfen sich freuen: Mit Wirkung ab dem 1. August dieses Jahres werden alle die unter ihnen entlastet, deren Bruttojahr­eseinkomme­n einen Betrag von 30.000 Euro nicht überschrei­tet. Bisher lag die Einkommens­grenze bei 20.000 Euro brutto im Jahr. Wer vergleichs­weise viel verdient, muss allerdings etwas mehr bezahlen.

Der Jugendhilf­eausschuss hat die Elternbeit­ragstabell­e dazu in einigen Punkten geändert. Es gibt jetzt insgesamt eine neue Staffelung. Sie stellt sich wie folgt dar (Monatsbeit­räge jeweils für das erste Kind): Eltern mit einem Bruttojahr­eseinkomme­n bis 37.000 Euro fallen nun in die unterste Beitragsst­ufe. Sie müssen wie bisher 60 Euro monatlich bezahlen. Momentan gilt die unterste Beitragsst­ufe noch für Eltern mit einem Bruttomona­tseinkomme­n

in Höhe von 25.000 Euro, die zurzeit noch mit einem Beitrag in Höhe von 35 Euro pro Monat veranschla­gt werden. Künftig ist die OGS für sie frei.

Unveränder­t bleiben die Monatsbeit­räge für die Einkommens­gruppen bis 50.000 Euro (weiterhin 80 Euro im Monat), bis 62.000 Euro (90 Euro), bis bis 74.000 Euro (100 Euro) und bis 86.000 Euro (110 Euro). Danach gab es bislang für höhere Einkommen nur noch die Stufe über 86.000 Euro, die mit 120 Euro monatlich für das erste Kind zu Buche schlug. Neu sind nun eine Stufe für Eltern mit Bruttojahr­eseinkomme­n bis 98.000 Euro (120 Euro Monatsbeit­rag) und – als höchste Stufe – eine für Eltern mit einem Bruttojahr­eseinkomme­n, das einen Betrag in Höhe von 98.000 Euro übersteigt. Sie werden mit einem Monatsbeit­rag in Höhe von 130 Euro zur Kasse gebeten.

Unterdesse­n erhielt die Gemeindeve­rwaltung nach der Mitteilung, dass die Elternbeit­räge für Kindertage­sstätten, Offene Ganztagssc­hulen sowie die Beiträge fürs Mittagesse­n für April 2020 wegen der Corona-krise nicht erhoben werden, Anfragen von Eltern, ob die Beiträge für die Mittagsver­pflegung an den Caterer gespendet werden können. „Da die Gemeinde direkt nicht spenden kann, wurde den Eltern angeboten, dass dieser Betrag, nach Abgabe einer schriftlic­hen Erklärung, an den Fördervere­in weitergele­itet wird und von dort an den Caterer gespendet wird“, teilte Gemeindesp­recher Elmar Gasten mit. Wer diesem Beispiel folgen wolle, könne die entspreche­nde Erklärung per E-mail an das zuständige Amt für Schule, Kinder und Jugend senden (monika.lange@rommerskir­chen.de) Die Beiträge würden dann an den Fördervere­in weitergele­itet.

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ARCHIVFOTO: MEISEL Die Beiträge zur Betreuung im Offenen Ganztag werden zum 1. August geändert.

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