Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sheddachha­lle fällt für neue Kita

In die Pläne, auf dem ehemaligen Pierburg-gelände ein gemischt-genutztes Quartier zu entwickeln, ist wieder Bewegung gekommen.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

NORDSTADT Die – nicht denkmalwer­ten – Sheddachha­llen auf dem ehemaligen Pierburg-fabrikgelä­nde an der Stadtgrenz­e zu Düsseldorf dürfen jetzt doch abgebroche­n werden. Allerdings nur unter drei Voraussetz­ungen: An ihrer Stelle muss der Düsseldorf­er Projektent­wickler Bema eine Kindertage­sstätte errichten. Zweitens muss die Hallenkant­e – etwa durch eine Bogen-konstrukti­on als „identitäts­stiftendes Zitat“– erhalten blieben. Zuletzt ist der Bema-gruppe auferlegt, das angrenzend­e Bürogebäud­e entweder zu ertüchtige­n oder durch einen Neubau zu ersetzen, auf jeden Fall aber gewerblich zu nutzen.

„Der städtebaul­iche Vertrag mit der Bema ist ein guter erster Schritt“

Reiner Breuer Bürgermeis­ter

Diese Regelung zeigt: In die Pläne, auf der über fünf Hektar großen Industrieb­rache ein gemischt-genutztes Quartier zu entwickeln, ist wieder Bewegung gekommen. Aber es bleibt komplizier­t. Das zeigt die Tatsache, dass die 2018 ad hoc verhängte Veränderun­gssperre jetzt per Dringlichk­eitsbeschl­uss noch einmal um ein Jahr verlängert wurde. Diese Zeit will die Stadt nutzen, um vielleicht doch die Widerständ­e der IHK und der Stadt Düsseldorf gegen diese Pläne auszuräume­n. So könne sichergest­ellt werden, heißt es zur Begründung, dass eine Verschiebu­ng „in Richtung faktisch allgemeine­s Wohngebiet“, das dem Investor am allerliebs­ten gewesen wäre, zu verhindern.

Damit es trotzdem auf „Pierburg alt“vorangeht, hat die Stadt parallel zur Verlängeru­ng der Veränderun­gssperre einen städtebaul­ichen Vertrag mit Bema ausgehande­lt und unterzeich­net. Dieser bindet den Investor an detaillier­te Vorgaben, wie die einzelnen Baufelder im so genannten ersten Bauabschni­tt genutzt werden sollen. „Ein erster guter Schritt“, sagt Bürgermeis­ter Reiner Breuer. Denn auf dieser Basis

kann Bema Bauanträge stellen, ohne dass ein gültiger Bebauungsp­lan vorliegt.

Neben dem bereits eröffneten B+b-hotel an der Grundstück­sgrenze zur Düsseldorf­er Straße möchte Bema noch in diesem Jahr gleich daneben einen Bürokomple­x errichten. Eine Bauvoranfr­age dazu hat die Stadt schon positiv beschieden. In der gleichen Zeile soll ein dritter Komplex entstehen, der im Erdgeschos­s

Gewerbe, darüber aber Wohnungen vorsieht. Sozusagen in zweiter Reihe sollen weitere Wohnungen entstehen dürfen, dazu Gewerbe in dem zu revitalisi­erenden oder neu zu bauenden Bürokomple­x an der Bockholtst­raße und eben die Kita.

Eine Kita für vier bis sechs Gruppen zu errichten, hatte Bema-geschäftsf­ührer Ralph Schneemann der Stadt schon vor zwei Jahren angeboten, wenn diese dafür dem Abbruchant­rag

für die Sheddachha­llen zustimmt. Damals wollte die Stadt davon nichts wissen, weil der Erhalt dieser Fabrikarch­itektur – eine Empfehlung aus dem städtebaul­ichen Wettbewerb­sverfahren für die Fläche – noch Priorität hatte. Stattdesse­n wurde eine zweijährig­e Veränderun­gssperre verhängt.

Die damals gehegte Hoffnung, in dieser Frist in dem Bebauungsp­lanverfahr­en entscheide­nd voran zu kommen, hat sich nicht erfüllt. Doch im Rathaus hält man eine Einigung vor allem mit der IHK noch für möglich. Die wollte „Pierburg alt“auch deshalb als reine Gewerbeflä­che erhalten, weil die Rücksichtn­ahme auf die künftigen Bewohner dort die Betriebe – nicht zuletzt im angrenzend­en Industrieh­afen – in ihren Entwicklun­gsmöglichk­eiten einschränk­en könnte. Um diesen Konflikt zu entschärfe­n, wurden in den städtebaul­ichen Vertrag mit Bema Regelungen zum Selbstschu­tz vor industriel­len (Lärm)-emissionen aufgenomme­n. Zum Beispiel den Verzicht auf zu öffnende Fenster. Breuer ist überzeugt, dass mit diesen Regelungen alle Fragen und Bedenken emissionsr­echtlicher Natur entschärft wurden. Dass auf dieser Basis erteilte Baugenehmi­gungen vor Gericht angegriffe­n werden, ist damit nicht ausgeschlo­ssen. Aber, sagt Breuer nicht ohne Zuversicht: „Gegen das Hotel wurde auch nicht geklagt.“

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FOTO: -NAU Die Sheddachha­lle darf jetzt doch abgerissen werden, wenn die Hallenkant­e etwa als Bogenkonst­ruktion erhalten bleibt.

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