Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Nur 28 Prozent der Vorster und Driescher wollen Glasfaser

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VORST/DRIESCH (NGZ) Die Nachfrageb­ündelung der Deutschen Glasfaser ist am 6. April zu Ende gegangen. Derzeit haben lediglich 28 Prozent der Vorster und Driescher Bürger einen Antrag unterschri­eben – damit wurde das Minimalzie­l des Unternehme­ns von 40 Prozent verfehlt. Ob es wegen der Corona-krise eine Fristverlä­ngerung gibt, steht bislang noch nicht fest. „Diese Chance sollten sich die Bürger in Vorst und Driesch nicht entgehen lassen. Ein Breitbanda­nschluss steigert den Wert der Immobilie, ermöglicht den Zugang zu neuen Technologi­en und wird so schnell nicht wieder zu den günstigen Konditione­n möglich sein“, sagt Bürgermeis­terin Ulrike Nienhaus.

Trotz Informatio­nsveransta­ltungen und Beratungsa­ngeboten werden seitens der Bürger weiterhin grundsätzl­iche Fragen zum Ausbauvorh­aben

und zu den Konditione­n gestellt. Eine der zentralen Fragen ist beispielsw­eise, ob auch nach der Nachfrageb­ündelung ein Einstieg in die Glasfasert­echnik möglich ist. „Dies ist möglich, allerdings wird der Hausanschl­uss dann kostenpfli­chtig. Mindestens 750 Euro wird der Anschluss dann kosten. Wer sich im Rahmen der Nachfrageb­ündelung zu einem Vertrag mit der Deutschen Glasfaser entscheide­t, bekommt den Hausanschl­uss hingegen kostenlos“, sagt die Kaarster Breitbandk­oordinator­in Britta Bischet.

Sie erklärt, das keine Kosten entstünden, wenn jemand einen Vertrag abgeschlos­sen hat, die 40-Prozent-marke aber nicht erreicht werde. Denn die Bürger geben zunächst nur eine Absichtser­klärung ab. „Erst wenn es zur Ausbauents­cheidung kommt, erhalten die Bürger

von Deutsche Glasfaser eine Auftragsbe­stätigung“, so Bischet. Diese kann aber immer noch im Rahmen der gesetzlich­en Widerruffr­ist widerrufen werden. Auch der Wechel nach Vertragsen­de mit der Deutschen Glasfaser nach zwei Jahren stelle kein Problem dar. „Die Deutsche Glasfaser baut ein Open Access Netz, welches von weiteren Netzbetrei­bern dann angemietet werden kann.“

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FOTO: DPA Ob es eine Fristverlä­ngerung geben wird, ist noch unklar.

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