Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ansprechen, wer nicht Abstand hält

KOMMENTAR

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und kaum Besucher aus dem weiteren Umfeld. Wir stark die Besucherza­hl insgesamt durch die Beschränku­ngen eingebroch­en sei, lasse sich aufgrund witterungs­bedingter Schwankung­en aber nur über einen längeren Zeitraum genauer bestimmen, erläutert Spanjer und fügt hinzu: „Nach erster Einschätzu­ng der vergangene­n Tage gehen wir von mehr als 50 Prozent im Tagesbetri­eb aus, die abgesagten Veranstalt­ungen sind dabei noch nicht mitgerechn­et.“

Spanjer beobachtet aber auch, dass sich jetzt die Besucherza­hlen mehr als vor Corona auch auf die Wochentage verteilen. Die Kurzarbeit spiele dabei sicherlich auch eine Rolle, meint er. Und Spanjer macht deutlich: „Unsere auf dem Gelände tätigen Mitarbeite­r und eine für die Wochenende­n eigens dafür eingesetzt­e Parkaufsic­ht überwachen das Verhalten der Besucher.“Es habe bislang keine Fälle gegeben, bei denen Besucher ernsthaft ermahnt oder sogar das Ordnungsam­t

Die Politiker loben jetzt zwar vollmundig das Sozialverh­alten der Bundesbürg­er. Doch bei näherem Hinsehen fällt auf, dass sich längst nicht jeder an die Maßgaben zum Schutz vor dem Coronaviru­s hält. Diejenigen, die es tun, handeln natürlich nicht alle nur aus ihrer sozialen Verantwort­ung heraus, sondern zum Selbstschu­tz. Hauptsache, es wird Abstand gehalten!

Sich selbst und damit der Allgemeinh­eit schaden jetzt aber auch alle Schlosspar­kbesucher, die sich nicht an die Regeln halten. Zwar meldet das Ordnungsam­t bisher noch keine Verstöße, aber es kann nie so viel Personal vor Ort sein, um auf dem riesigen Parkgeländ­e eine absolute Überwachun­g zu gewährleis­ten.

Wenn dort die Schließung droht, dann werden es die fahrlässig­en Besucher zu verantwort­en haben. Deshalb ist es auch nicht verwerflic­h, Menschen höflich anzusprech­en, die nicht genügend Abstand halten. Zur Sozialkont­rolle ist jetzt jeder Bürger aufgerufen. gundhild.tillmanns@ngz-online.de

der Stadt habe einschalte­t werden müssen. In den kleineren Schaugärte­n im Eingangsbe­reich dürfen sich laut Spanjer zeitgleich immer nur zwei Personen aufhalten.

Die Pächter des Obstverkau­fes und des Landladens am Schloss Dyck seien selbstvers­tändlich über die Maßnahmen zur Covid-19-prävention informiert worden. Die Pächter seien aber für ihre Läden eigenveran­twortlich. Spanjer geht davon aus, dass sie selbst die erforderli­chen Maßnahmen umsetzten.

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FOTOS: GT Der Frühlingss­paziergang im Park von Schloss Dyck ist unter strengen Auflagen derzeit noch möglich. Ob das so bleibt, hängt auch vom Verhalten der Besucher ab.
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Auch im Asiagarten muss Abstand gehalten werden.

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