Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sachsen erlaubt kleine Gottesdien­ste

Bundesweit soll dagegen noch bis 30. April an Schutzkonz­epten gearbeitet werden.

- VON GREGOR MAYNTZ

BERLIN Das Bundesland Sachsen kommt Gläubigen als erstes entgegen. Ab Montag dürfen Christen und Angehörige anderer Religionsg­emeinschaf­ten im Freistaat wieder Gottesdien­ste feiern, wenn sie sich mit nicht mehr als 15 Personen (plus Pastor und Kantor) in einer Kirche versammeln und dabei den nötigen Sicherheit­sabstand einhalten. Eine entspreche­nde Regelung brachte die Regierung in Dresden auf den Weg, während in Berlin im Bundesinne­nministeri­um Vertreter von Religionsg­emeinschaf­ten mit zwei Staatssekr­etären und drei Staatskanz­leichefs berieten, wie das Grundrecht auf Religionsa­usübung bundesweit wiederherg­estellt werden kann, ohne die Corona-ansteckung­sgefahr zu erhöhen. Vorerst ohne konkretes Ergebnis.

Während Sachsen Nägel mit Köpfen machte, sagte ein Sprecher des Innenminis­teriums nach dem Gespräch, es sei „noch zu früh“, den Gläubigen auch eine zeitliche Perspektiv­e zu geben. Die Teilnehmer seien übereingek­ommen, nun Konzepte zu erarbeiten, wie eine schrittwei­se Wiederaufn­ahme der gemeinscha­ftlichen Religionsa­usübung möglich sein könnte. Daraus wolle das Innenminis­terium eine Vorlage für die nächste Videoschal­tkonferenz der Bundeskanz­lerin mit den Regierungs­chefs der Bundesländ­er am 30. April erarbeiten. Danach werde man weitersehe­n.

Die Ungeduld der Religionsg­emeinschaf­ten war gewachsen, nachdem die Regierungs­chefs am vergangene­n Mittwoch Vorgaben für die Öffnung von Schulen, Geschäften, Museen und Zoos erarbeitet, die Gläubigen aber mit der Verlängeru­ng des Verbots von Gottesdien­sten konfrontie­rt hatten. NRW hatte bereits am Donnerstag das Gespräch mit den Kirchenver­tretern gesucht und einen freiwillig­en Gottesdien­stverzicht erreicht. Christen hatten das Osterfest, Juden das Pessachfes­t nicht in der gebotenen Form begehen können. Ende nächster Woche beginnt für Muslime der Ramadan, der gewöhnlich auch als Fasten und Gebet in Gemeinscha­ft erlebt wird.

„Wenn Geschäfte bis zu einer gewissen Größe wieder öffnen dürfen, sollte das auch für Synagogen gelten“, unterstric­h der Zentralrat der Juden nach der Unterredun­g. Und zwar „möglichst bald nach dem 30. April“. Zentralrat­svorsitzen­der Josef Schuster unterstric­h: „Gerade in schwierige­n Zeiten bieten Religion und gemeinsame­s Gebet einen wichtigen Rückhalt.“

Hermann Gröhe, der Religionsb­eauftragte der Unionsfrak­tion, sagte ebenfalls: „In Gemeinscha­ft gefeierte Gottesdien­ste sind wesentlich­er Ausdruck der Religionsf­reiheit und für viele Gläubige Quelle von Hoffnung und Kraft in schwierige­n Zeiten. Sie tun unserem Land gut.“Angesichts der Tiefe des Eingriffs gelte es nun, „zügig Regelungen zu finden, die in verhältnis­mäßiger Weise religiösen Menschen ihre Freiheiten so weit wie möglich wieder zurückgebe­n“, mahnte Grünen-fraktionsv­ize Konstantin von Notz an.

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FOTO: DPA Notlösung: Autogottes­dienst in Sonsbeck am Ostermonta­g.

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