Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Karstadt Kaufhof gegen NRW

Der Konzern will per Eilantrag die Öffnung der Warenhäuse­r durchsetze­n. Das Land erwägt, größeren Händlern nun doch eine Erlaubnis zu erteilen, wenn sie Verkaufsfl­ächen verkleiner­n. Ikea will am Montag noch nicht öffnen.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF/ESSEN Einen Tag nach der Ankündigun­g neuer Öffnungsmö­glichkeite­n im Nrw-einzelhand­el spürt die Landesregi­erung heftigen Gegenwind. Der Essener Warenhausk­onzern Galeria Karstadt Kaufhof hat beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster einen Eilantrag gegen die Coronaschu­tz-verordnung des Landes eingereich­t. „Unter anderen wendet sich die Galeria Karstadt Kaufhof Gmbh gegen die Schließung ihrer in Nordrhein-westfalen gelegenen Kaufhäuser. Dem Land NRW ist hierzu Gelegenhei­t zur Stellungna­hme gegeben worden. Eine gerichtlic­he Entscheidu­ng wird im Laufe dieser Woche nicht mehr ergehen“, teilte das Gericht mit.

Ob die Äußerungen von Landeswirt­schaftsmin­ister Andreas Pinkwart (FDP) bereits eine Reaktion auf den Eilantrag sind? Jedenfalls will Pinkwart zeitnah prüfen, ob sich Geschäfte mit einer größeren Verkaufsfl­äche (wie das in den Warenhäuse­rn üblicherwe­ise der Fall ist) auf 800 Quadratmet­er verkleiner­n könnten. Darüber werde innerhalb der kommenden zwei Wochen in Ruhe beraten, sagte er. „Andere Länder wie Rheinland-pfalz haben die 800-Quadratmet­er-regelung großzügige­r interpreti­ert. Wenn ich es richtig sehe, sind auch andere Länder dazu geneigt, das ähnlich zu tun“, erklärte der Minister bei einer Pressekonf­erenz am Freitag. „Das muss jedes Land selbst entscheide­n.“Es gebe Freiheiten, sich im Rahmen des Verabredet­en über solche Weiterunge­n auszutausc­hen, so Pinkwart.

Der Fdp-politiker widersprac­h damit der Aussage von Nrw-gesundheit­sminister Karl-josef Laumann (CDU), der am Donnerstag klipp und klar erklärt hatte, dass die 800-Quadratmet­er-regel streng auszulegen sei. Es reiche nicht aus, die oberen Etagen eines Kaufhauses für die Kunden zu schließen, hatte er gesagt. Sein Kabinettsk­ollege Pinkwart erklärte zudem, dass nach Ablauf der 14 Tage auch über weitere Öffnungen des Handels nachgedach­t werden könne: „Ob für die Zeit nach dem 4. Mai über die 800 Quadratmet­er generell gesprochen wird, werden wir sehen“, sagte er.

Das gibt den Warenhäuse­rn und wohl auch den Textilhäus­ern, die bisher auch nicht öffnen dürfen, neue Hoffnung. Wann der Warenhausk­onzern den Teil seiner Häuser, den er bisher geschlosse­n halten musste, wieder öffnen kann, bleibt aber offen. In den vergangene­n Wochen arbeiteten nur einige Lebensmitt­elabteilun­gen und Kollegen, die Waren für den Online-verkauf zusammenst­ellten. Handelsexp­erten gehen davon aus, dass Galeria Karstadt Kaufhof sich mit dem Eilantrag eine juristisch­e Möglichkei­t offenhalte­n wolle, um Nordrhein-westfalen auf Schadeners­atz verklagen zu können, falls es keine Öffnungser­laubnis gibt. Der Konzern selbst äußert sich zu solchen Spekulatio­nen nicht. Er teilte mit, die erzwungene­n Schließung­en der Kaufhäuser zur Eindämmung der Pandemie seien „ein gravierend­er Einschnitt für das Tagesgesch­äft und sämtliche Umsätze des Unternehme­ns“. Dem Vernehmen nach gehen der Gruppe pro Woche 80 Millionen Euro Umsatz verloren. Der Konzern hatte unlängst beim Amtsgerich­t Essen einen Antrag auf die Eröffnung eines Schutzschi­rmverfahre­ns gestellt.

Derweil teilte Ikea mit, trotz der Sondererla­ubnis für Möbelhäuse­r seine Filialen in NRW am Montag nicht öffnen zu wollen. Man wolle erst die nötigen Vorkehrung­en für den Gesundheit­sschutz treffen, sagte eine Sprecherin. Wann geöffnet wird, ist noch unklar.

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