Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Geld zurück

Reisegutsc­heine

- Jürgen Reich Kaarst Heinz Willi Kleinen Mönchengla­dbach

Wenn eine Reise gebucht wird, muss man meistens die Flüge sofort bezahlen. Ansonsten muss man 30 Prozent Anzahlung leisten. Häufig schon zwölf und mehr Monate im Voraus. Man gibt also dem Veranstalt­er einen zinslosen Kredit. Und dieses Geld ist, wie man inzwischen weiß, noch nicht einmal abgesicher­t. Der sogenannte Sicherungs­schein reicht vorne und hinten nicht aus. Inzwischen sind alle Reisen aus bekannten Gründen abgesagt worden. Der Reisende kann dafür nichts. Die Veranstalt­er sind geneigt, das vorausgeza­hlte Geld einzubehal­ten, zinslos versteht sich. Der Kunde kann ja einen Gutschein erhalten und irgendwann damit eine andere Reise buchen. Eventuell 2021. Davon hat der Kunde nichts. Er braucht sein Geld zurück, um eine andere Reise zu buchen, mit dem Veranstalt­er seiner Wahl. Anders geht es nicht. Wir Reisende fordern unser Geld zurück!

Bett und möchte einschlafe­n – was zunehmend schwerfäll­t. Es gibt leider noch keine Statistik die besagt, wie viele Menschen dadurch noch zusätzlich krank werden. Ich schaue mir schon länger keine Talks und Spezials über Corona mehr an. Die Nachrichte­n nur noch sehr selten. Aber was ich mache, jeden Abend: Nach 18.30 Uhr lese ich die von der RP gesendeten Berichte „Der Abend“, „Stimme des Westens“und „Total Lokal“. Dort erfahre ich alles was ich wissen muss, kurz und ehrlich. Was aber nicht oft genug erwähnt wird: Danke! Danke für die „Kämpfer“an vorderster Front. So wollen wir hoffen, dass die schwere Zeit bald vorbei ist. Wie sagt der Rheinlände­r: Et kütt wie et kütt und et ess noch immer joot jejange.

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