Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Alle Geschäfte in den Ortszentren dürfen ab Montag öffnen
KAARST (NGZ) Es ist der erste Schritt zurück in die Normalität – wenn auch ein ganz kleiner. Am Montag (20. April) dürfen in Kaarst Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen – in Kaarst trifft das auf alle Geschäfte in den Ortszentren zu. So werden auch wieder alle Ladenlokale in den Rathaus-arkaden am Montag öffnen. Buchhandlungen, Autohändler, der Babyfachmarkt, die Fahrradhändler
und Einrichtungshäuser dürfen ebenfalls unabhängig von ihrer Ladengröße wieder ihre Waren verkaufen. Für alle Betriebe gelten Einschränkungen. Alle Einrichtungen müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen treffen. Das schreibt die Stadt vor.
Zudem darf die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. „Diese Lockerung ist für den Wirtschaftsstandort Kaarst eine gute Nachricht, denn der Handel braucht dringend verlässliche Einnahmen“, sagt Wirtschaftsdezernent Stefan Meuser: „Nun geht es für uns als Stadt darum, den Schritt zurück in die Normalität mit unserer Pflicht zu vereinbaren, Menschenleben zu schützen. Wir werden in Abstimmung mit den Unternehmen die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.
So werden beispielsweise im schwedischen Ikea-einrichtungshaus die Kinderspielecke, die Außenspielflächen und die Gastronomie geschlossen bleiben müssen.
„Unser Ordnungsamt wird bei Bedarf konkrete Fragen der Händler zu notwendigen Maßnahmen beantworten. Wir sind gehalten, ab Montag die Umsetzung und Einhaltung der Schutzbestimmungen zu kontrollieren und konsequent ordnungsbehördlich durchzusetzen“, sagt Ordnungsdezernent Sebastian Semmler.
Nicht von den Lockerungen betroffen sind gastronomische Betriebe.
Diese dürfen aber weiterhin Lieferdienste und Außer-haus-verkauf anbieten. Weiterhin dürfen im Umkreis von 50 Metern zur Gastronomie keine Speisen verzehrt werden. Dies gilt übrigens auch für Eisdielen. Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen einzelner Unternehmen sind Wirtschaftsförderer Christoph Schnier (christoph.schnier@kaarst. de) und das städtische Ordnungsamt (ordnungswesen@kaarst.de).