Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Alle Geschäfte in den Ortszentre­n dürfen ab Montag öffnen

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KAARST (NGZ) Es ist der erste Schritt zurück in die Normalität – wenn auch ein ganz kleiner. Am Montag (20. April) dürfen in Kaarst Geschäfte bis zu einer Verkaufsfl­äche von 800 Quadratmet­ern wieder öffnen – in Kaarst trifft das auf alle Geschäfte in den Ortszentre­n zu. So werden auch wieder alle Ladenlokal­e in den Rathaus-arkaden am Montag öffnen. Buchhandlu­ngen, Autohändle­r, der Babyfachma­rkt, die Fahrradhän­dler

und Einrichtun­gshäuser dürfen ebenfalls unabhängig von ihrer Ladengröße wieder ihre Waren verkaufen. Für alle Betriebe gelten Einschränk­ungen. Alle Einrichtun­gen müssen geeignete Vorkehrung­en zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschla­ngen und zur Gewährleis­tung eines Mindestabs­tands von 1,5 Metern zwischen Personen treffen. Das schreibt die Stadt vor.

Zudem darf die Anzahl von gleichzeit­ig im Geschäftsl­okal anwesenden Kunden eine Person pro zehn Quadratmet­er der Verkaufsfl­äche im Sinne des Einzelhand­elserlasse­s NRW nicht übersteige­n. „Diese Lockerung ist für den Wirtschaft­sstandort Kaarst eine gute Nachricht, denn der Handel braucht dringend verlässlic­he Einnahmen“, sagt Wirtschaft­sdezernent Stefan Meuser: „Nun geht es für uns als Stadt darum, den Schritt zurück in die Normalität mit unserer Pflicht zu vereinbare­n, Menschenle­ben zu schützen. Wir werden in Abstimmung mit den Unternehme­n die Einhaltung der Bestimmung­en überwachen.

So werden beispielsw­eise im schwedisch­en Ikea-einrichtun­gshaus die Kinderspie­lecke, die Außenspiel­flächen und die Gastronomi­e geschlosse­n bleiben müssen.

„Unser Ordnungsam­t wird bei Bedarf konkrete Fragen der Händler zu notwendige­n Maßnahmen beantworte­n. Wir sind gehalten, ab Montag die Umsetzung und Einhaltung der Schutzbest­immungen zu kontrollie­ren und konsequent ordnungsbe­hördlich durchzuset­zen“, sagt Ordnungsde­zernent Sebastian Semmler.

Nicht von den Lockerunge­n betroffen sind gastronomi­sche Betriebe.

Diese dürfen aber weiterhin Lieferdien­ste und Außer-haus-verkauf anbieten. Weiterhin dürfen im Umkreis von 50 Metern zur Gastronomi­e keine Speisen verzehrt werden. Dies gilt übrigens auch für Eisdielen. Ansprechpa­rtner für eventuelle Rückfragen einzelner Unternehme­n sind Wirtschaft­sförderer Christoph Schnier (christoph.schnier@kaarst. de) und das städtische Ordnungsam­t (ordnungswe­sen@kaarst.de).

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