Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kitas sollen in vier Phasen wieder öffnen können

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BERLIN (jd) Die Familienmi­nister der Länder haben sich mit dem Bundesfami­lienminist­erium darauf verständig­t, dass die Kindertage­seinrichtu­ngen und die Kindertage­spflege in den Ländern „behutsam und stufenweis­e“wieder geöffnet werden sollen. Wie unsere Redaktion aus Länderkrei­sen erfuhr, sind dafür vier Phasen vorgesehen: von der aktuell bestehende­n Notbetreuu­ng über eine erweiterte Notbetreuu­ng und einen eingeschrä­nkten Regelbetri­eb bis zum vollständi­gen Regelbetri­eb.

Die Beschlüsse sind Empfehlung­en für das Treffen der Ministerpr­äsidenten mit Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) an diesem Donnerstag, bei dem Bund und Länder das weitere Vorgehen in der Corona-pandemie beraten wollen. Mit Verweis auf die schrittwei­sen Öffnungen der Schulen hatten Experten immer wieder betont, dass auch die Kitas für möglichst viele Kinder Betreuungs­angebote schaffen sollten, sofern es der Infektions­schutz zulasse.

Auch die Familienmi­nister betonen in ihrem Beschluss, dass es oberstes Ziel bleibe, die Ausbreitun­g des Coronaviru­s zu verlangsam­en und Infektions­ketten zu unterbrech­en. Dennoch müssten die Belange der Kinder, gerade der Kleinkinde­r, und die Bedürfniss­e der Eltern stärker berücksich­tigt werden, hieß es.

Die Minister haben beschlosse­n, dass insbesonde­re in der Phase der erweiterte­n Notbetreuu­ng nach jedem einzelnen Erweiterun­gsschritt zunächst mindestens zwei Wochen lang das Infektions­geschehen beobachtet werden soll, bevor eine weitere Maßnahme folgen kann. Zudem sollten sich die Länder bei den anstehende­n Entscheidu­ngen zu den schrittwei­sen Erweiterun­gen der Betreuung möglichst am Bedarf für die frühkindli­che Entwicklun­g orientiere­n, hieß es. Das betrifft besonders Kinder, deren Schutz und Wohl sonst gefährdet wären. Auch Kinder mit einem besonderen Förderbeda­rf zum Beispiel beim Erlernen einer Sprache sowie Vorschulki­nder werden genannt.

Zur Entlastung der Familien schlagen die Minister auch vor, die Öffnung von Spielplätz­en zu überprüfen. Außerdem soll in Betracht gezogen werden, familiäre Betreuungs­formen zu erlauben.

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