Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Gelockerte Regeln für Kartellsünder
Die Regierung passt mehrere Gesetze für Unternehmen wegen der Corona-krise an.
BERLIN (mar) Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Corona-krise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hervor, der an diesem Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll.
Die Aussetzung der Zinspflicht soll Kartellsündern helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für Bußgelder werden bisher weiter fällig.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt hat für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betrifft alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020. Die Verlängerung sei nötig, weil viele Unternehmen auf Anfragen des Kartellamtes wegen der schwierigeren Arbeitsorganisation in der Krise nur verzögert antworten können.
Das Kabinett soll zudem ein allgemeines Planungssicherstellungsgesetz
billigen, nach dem Genehmigungen in wichtigen Planungs- und Genehmigungsverfahren befristet bis Ende März 2021 auch ohne die physische Anwesenheit von Antragstellern, Beteiligten oder Behördenmitarbeitern möglich wird.
Im Energierecht sollen zahlreiche Änderungen helfen, dass etwa der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht ins Stocken gerät. So sollen Bürgerenergiegesellschaften an Ausschreibungen für neue Windräder ab 1. Juli 2020 wieder ohne immisionsschutzrechtliche Genehmigung teilnehmen dürfen. Dieses Privileg sollte eigentlich entfallen, weil es in der Vergangenheit zu unsicheren Geboten geführt habe.