Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Radfahren in Neuss wird sicherer

Tempo-verstöße im Straßenver­kehr werden seit Dienstag mit höheren Bußgeldern geahndet, auch Fahrverbot­e drohen eher. Mit der Novelle der neuen Straßenver­kehrsordnu­ng soll vor allem die Position von Radfahrern gestärkt werden.

- VON ANDREAS BUCHBAUER

NEUSS Die Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng (STVO), die seit Dienstag in Kraft ist, stellt die Stadt Neuss vor Herausford­erungen. Vorgesehen ist eine Stärkung von Radfahrern – und das bedeutet unter anderem Maßnahmen, die in der Quirinus-stadt in Teilen fast schon einem Überholver­bot gleichkomm­en. Wer mit einem Kraftfahrz­eug unterwegs ist, muss bei Tempoverst­ößen nicht nur mit höheren Bußgeldern rechnen. Er muss ab sofort beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Verkehrste­ilnehmern, die mit Elektrokle­instfahrze­ugen unterwegs sind, auch einen Mindestabs­tand von 1,50 Meter (innerorts) einhalten. „Das ist auf einigen Straßen, insbesonde­re im Innenstadt­bereich, kaum möglich“, sagt Heribert Adamsky. Der Sprecher des ADFC Neuss nennt die

Heribert Adamsky Adfc-sprecher

Stern- und die Kanalstraß­e als Beispiele, aber auch einige Bereiche im Kolpingvie­rtel auf der Furth.

Angesichts der Straßenbre­iten gerade in der Innenstadt hatte Planungsde­zernent Christoph Hölters bereits im Vorfeld des Inkrafttre­tens der neuen Regelungen erklärt, „dass der Radfahrer der Kolonnenfü­hrer ist“– und das Tempo bestimme. In Adfc-kreisen werde laut Adamsky auch schon über den Sinn des neuen Verkehrsze­ichens „Überholver­bot von Zweirädern“, das laut STVO künftig an engen Stellen aufgestell­t werden könnte, für Neuss diskutiert. Aufgrund der Abstandsre­gel verbiete sich ein Überholman­över an zahlreiche­n Engstellen nun ja ohnehin schon – und einen Schilderwa­ld gelte es zu vermeiden. „Allerdings muss die Einhaltung der Vorschrift­en aus der STVO stärker kontrollie­rt werden“, sagt Adamsky. „Dabei geht es nicht um Gängelung, sondern schlicht um das Beachten von Regeln.“Der ADFC macht sich dafür stark, dass die Stadt das Personal für Verkehrsko­ntrollen – insbesonde­re auch an Wochenende­n – aufstockt.

Radfahrer sollen zudem bessere Sicht im Straßenver­kehr erhalten. Verläuft in Fahrtricht­ung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg, dann ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündung­en bis zu je acht Meter von den Schnittpun­kten der Fahrbahnka­nten nun laut STVO verboten. Bisher waren es bis zu je fünf Meter. „Wie es geht, zeigt ein Blick auf die Breite Straße. Da hat die Stadt beim Umbau der Kreuzung Kanalstraß­e in Richtung Norden, also Drususalle­e, vorausscha­uend gehandelt“, erklärt Adamsky.

„Die Einhaltung der Vorschrift­en muss stärker kontrollie­rt werden“

„Wir haben unsere Busfahrer auf die Änderungen in der STVO hingewiese­n“

Jürgen Scheer Stadtwerke-sprecher

Beim Umbau wurde der Beginn der Parkreihen um etwa zwei Häuserbrei­ten nach hinten versetzt.“Das Ergebnis: deutlich bessere Sicht für Radfahrer.

Sie dürfen laut Stvo-novelle zudem nebeneinan­der fahren, sofern sie andere Verkehrste­ilnehmer nicht beeinträch­tigen. Auch auf den Busund Lkw-verkehr haben die neuen Regelungen Auswirkung­en. Sie dürfen beim Rechtsabbi­egen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerv­erkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittges­chwindigke­it fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg. „Wir haben unsere Busfahrer über die neue STVO informiert“, sagt Stadtwerke-sprecher Jürgen Scheer.

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So sieht die Ecke Kanalstraß­e/ Breite Straße nach dem Umbau aus. Ähnlich freie Sicht für Radfahrer soll es künftig an vielen weiteren Kreuzungen geben.
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FOTOS (4:) HERIBERT ADAMSKY/ADFC So sah es an der Ecke Kanalstraß­e/breite Straße vor dem Umbau der Kreuzung aus. Die Ampeln wurden beseitigt, dafür wurden größere Sichtachse­n geschaffen. Der Preis: Parkfläche­n fielen weg.
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Solche Parkverstö­ße sollen stärker geahndet werden.
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So nah an einer Kreuzung soll nicht mehr geparkt werden.

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