Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Radfahren in Neuss wird sicherer
Tempo-verstöße im Straßenverkehr werden seit Dienstag mit höheren Bußgeldern geahndet, auch Fahrverbote drohen eher. Mit der Novelle der neuen Straßenverkehrsordnung soll vor allem die Position von Radfahrern gestärkt werden.
NEUSS Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO), die seit Dienstag in Kraft ist, stellt die Stadt Neuss vor Herausforderungen. Vorgesehen ist eine Stärkung von Radfahrern – und das bedeutet unter anderem Maßnahmen, die in der Quirinus-stadt in Teilen fast schon einem Überholverbot gleichkommen. Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss bei Tempoverstößen nicht nur mit höheren Bußgeldern rechnen. Er muss ab sofort beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Verkehrsteilnehmern, die mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs sind, auch einen Mindestabstand von 1,50 Meter (innerorts) einhalten. „Das ist auf einigen Straßen, insbesondere im Innenstadtbereich, kaum möglich“, sagt Heribert Adamsky. Der Sprecher des ADFC Neuss nennt die
Heribert Adamsky Adfc-sprecher
Stern- und die Kanalstraße als Beispiele, aber auch einige Bereiche im Kolpingviertel auf der Furth.
Angesichts der Straßenbreiten gerade in der Innenstadt hatte Planungsdezernent Christoph Hölters bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Regelungen erklärt, „dass der Radfahrer der Kolonnenführer ist“– und das Tempo bestimme. In Adfc-kreisen werde laut Adamsky auch schon über den Sinn des neuen Verkehrszeichens „Überholverbot von Zweirädern“, das laut STVO künftig an engen Stellen aufgestellt werden könnte, für Neuss diskutiert. Aufgrund der Abstandsregel verbiete sich ein Überholmanöver an zahlreichen Engstellen nun ja ohnehin schon – und einen Schilderwald gelte es zu vermeiden. „Allerdings muss die Einhaltung der Vorschriften aus der STVO stärker kontrolliert werden“, sagt Adamsky. „Dabei geht es nicht um Gängelung, sondern schlicht um das Beachten von Regeln.“Der ADFC macht sich dafür stark, dass die Stadt das Personal für Verkehrskontrollen – insbesondere auch an Wochenenden – aufstockt.
Radfahrer sollen zudem bessere Sicht im Straßenverkehr erhalten. Verläuft in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg, dann ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je acht Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nun laut STVO verboten. Bisher waren es bis zu je fünf Meter. „Wie es geht, zeigt ein Blick auf die Breite Straße. Da hat die Stadt beim Umbau der Kreuzung Kanalstraße in Richtung Norden, also Drususallee, vorausschauend gehandelt“, erklärt Adamsky.
„Die Einhaltung der Vorschriften muss stärker kontrolliert werden“
„Wir haben unsere Busfahrer auf die Änderungen in der STVO hingewiesen“
Jürgen Scheer Stadtwerke-sprecher
Beim Umbau wurde der Beginn der Parkreihen um etwa zwei Häuserbreiten nach hinten versetzt.“Das Ergebnis: deutlich bessere Sicht für Radfahrer.
Sie dürfen laut Stvo-novelle zudem nebeneinander fahren, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Auch auf den Busund Lkw-verkehr haben die neuen Regelungen Auswirkungen. Sie dürfen beim Rechtsabbiegen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg. „Wir haben unsere Busfahrer über die neue STVO informiert“, sagt Stadtwerke-sprecher Jürgen Scheer.