Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Onkel des getöteten Jörg (11) soll erneut vor Gericht

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NEUSS (jasi) Staatsanwa­lt Martin Stücker hatte es bereits Ende vergangene­n Jahres angekündig­t, jetzt hat er Worten Taten folgen lassen und die nächste Anklagesch­rift gegen den Neusser Sven F. fertiggest­ellt. Dieser war am 11. September 2018 vor dem Düsseldorf­er Landgerich­t wegen schwerer Körperverl­etzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Sven F. seinen Neffen Jörg (11) in der eigenen Wohnung in Weckhoven zu Tode misshandel­t hatte.

Doch die Haftstrafe könnte sich im Fall einer weiteren Verurteilu­ng nochmal verlängern, denn der Staatsanwa­lt möchte, dass sich Sven F. auch für Misshandlu­ngen verantwort­et, die sich Tage vor der eigentlich­en Tat zugetragen haben sollen. In dem ursprüngli­chen Verfahren seien lediglich die schweren Verletzung­en, die zum Tod des Elfjährige­n führten, Gegenstand gewesen. Die Kammer hatte es damals aber als erwiesen angesehen, dass Sven F. auch für die vorigen Verletzung­en verantwort­lich gewesen ist. Im Prozess hatten Zeugen ausgesagt, dass der Junge in den Tagen bevor er in der Wohnung von Rettungskr­äften reanimiert und schwerst verletzt in ein Krankenhau­s eingeliefe­rt werden musste, ausgesehen haben soll „wie ein Kirmesboxe­r“. Ein juristisch­es Nachspiel droht zudem der Ex-frau von Sven F. sowie seinem Bruder. Beide sollen sich laut Staatsanwa­lt Stücker für vermeintli­che Falschauss­agen verantwort­en, die sie im Verlaufe des Prozesses getätigt haben sollen. Die ehemalige Lebensgefä­hrtin hatte angegeben – nachdem Sven F. sein anfänglich­es Geständnis widerrufen hatte –, Jörg geschlagen zu haben. Warum er gestorben sei, könne sie sich allerdings nicht erklären. Der Bruder des Verurteilt­en soll zudem gelogen haben, als er der Kammer von einem Chatverlau­f erzählte, den er durch eine Haltestell­en-scheibe mitgelesen haben wollte.

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FOTO: JASI Sven F. vor dem PC in seiner damaligen Wohnung in Weckhoven.

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