Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Jüchener klagt über Freiheitsberaubung
Der Afd-ortsvorsitzende musste in Corona-quarantäne und fühlt sich in seiner Menschenwürde verletzt.
JÜCHEN Die Heimkehr von einer Kreuzfahrt-reise brachte für den Jüchener Axel Krause ein böses Erwachsen. Im Flughafen hatte es seinen Angaben nach zwar noch keine Corona-kontrollen gegeben. Er hatte aber an Bord des Kreuzfahrtschiffes Corona-symptome gehabt. Deshalb suchte er in Jüchen seinen Arzt auf, um durch einen Bluttest Antikörper nachzuweisen. Acht Tage später habe er die Ordnungsverfügung der Stadt erhalten, er müsse zwei Wochen in Quarantäne, dürfe das Haus nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen. Dem Kreisgesundheitsamt sei bekannt geworden, dass Krause Kontakt zu mit dem Coronavirus infizierten Personen gehabt habe.
Der Jüchener nutzte die Isolation, um sich bei der Stadtverwaltung über seine Quarantäne zu beschweren. Dazu habe er auch einen Rechtsbeistand bemüht, sagt er zu seinem Schriftwechsel mit Bürgermeister Harald Zillikens. Er spricht von „Hausarrest“und Freiheitsberaubung. Da er keinen Kontakt zu anderen Menschen haben durfte, hätte er sich weder mit lebensnotwendigen Medikamenten noch mit Nahrung und Getränken versorgen können. Auch weigerte sich Krause, die Auflagen des Gesundheitsamtes zu erfüllen, ein Tagebuch über seine mögliche Krankheitsentwicklung und seine Tagesaktivitäten in der Quarantäne zu schreiben und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes im Bedarfsfall in seine Wohnung zu lassen. Die Würde des Menschen und das „Grundrecht auf Freiheitssphäre“würden dadurch missachtet, meint Krause.
Seine mehrseitige Beschwerde Zillikens beendet er mit Worten, die einen besonderen Kontext beinhalten könnten, da Krause und seine Mitstreiter die AFD bei der Kommunalwahl in diesem Jahr in den Stadtrat bringen wollen. Er fragt den Bürgermeister: „Können Sie sich vorstellen, dass das derzeitige herrschende Regime in Deutschland (...) in einer Nacht-und-nebelaktion und – wenn nötig auch unter Missachtung geltender deutscher Rechtsvorschriften – ein Gesetz verabschiedet, wonach auch (...) politisch Andersdenkende eine Anordnung auf Absonderung in häuslichen Arrest erhalten könnten.“
Von unserer Zeitung auf einen solchen, möglichen Zusammenhang befragt, betonte Krause jedoch: „Die Anordnung (Ordnungsverfügung zum Infektionsschutzgesetz: Anmerkung der Redaktion) betrachte ich als rein private Angelegenheit. Sie hat nach meinem Dafürhalten nichts mit einer Parteizugehörigkeit zu tun.“Er unterstelle wirklich keiner Person irgendetwas, fügt er hinzu.
Auf Nachfrage wollten Stadtsprecher und Bürgermeister diesen politischen Passus in dem Beschwerdebrief nicht kommentieren. Auch seitens des Rhein-kreises hieß es lediglich, es sei streng nach dem
Infektionsschutzgesetz gehandelt worden. Zudem sei dies bislang die erste und einzige Beschwerde über eine vom Kreisgesundheitsamt verhängte Quarantäne. Und Jüchens Stadtsprecher Norbert Wolf teilte mit: „Der Bürger hat eine Ordnungsverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Eine solche Ordnungsverfügung bekommen grundsätzlich alle Jüchener Bürger, die sich in Quarantäne begeben müssen.“Alle Auflagen seien durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt, zudem auch vom Rheinkreis Neuss geprüft und bestätigt worden. Als erste Reaktion auf Krauses Beschwerde hatte Hauptamtsleiter Jürgen Wolf auch darauf hingewiesen, dem Bürger stünde schließlich, wie jedem anderen auch, der Klageweg offen. Der Betroffene habe aber keine Rechtsmittel eingelegt.
Und die Quarantäne ist mittlerweile auch vorüber. Unverständlich bleibt bei der Angelegenheit aber für den Jüchener, dass er bis heute kein Laborergebnis der Blutprobe auf mögliche Antikörper habe. So wisse er bislang nicht, ob die Quarantäne überhaupt hätte erfolgen müssen, meint Axel Krause.