Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Jüchener klagt über Freiheitsb­eraubung

Der Afd-ortsvorsit­zende musste in Corona-quarantäne und fühlt sich in seiner Menschenwü­rde verletzt.

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Die Heimkehr von einer Kreuzfahrt-reise brachte für den Jüchener Axel Krause ein böses Erwachsen. Im Flughafen hatte es seinen Angaben nach zwar noch keine Corona-kontrollen gegeben. Er hatte aber an Bord des Kreuzfahrt­schiffes Corona-symptome gehabt. Deshalb suchte er in Jüchen seinen Arzt auf, um durch einen Bluttest Antikörper nachzuweis­en. Acht Tage später habe er die Ordnungsve­rfügung der Stadt erhalten, er müsse zwei Wochen in Quarantäne, dürfe das Haus nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Menschen aufnehmen. Dem Kreisgesun­dheitsamt sei bekannt geworden, dass Krause Kontakt zu mit dem Coronaviru­s infizierte­n Personen gehabt habe.

Der Jüchener nutzte die Isolation, um sich bei der Stadtverwa­ltung über seine Quarantäne zu beschweren. Dazu habe er auch einen Rechtsbeis­tand bemüht, sagt er zu seinem Schriftwec­hsel mit Bürgermeis­ter Harald Zillikens. Er spricht von „Hausarrest“und Freiheitsb­eraubung. Da er keinen Kontakt zu anderen Menschen haben durfte, hätte er sich weder mit lebensnotw­endigen Medikament­en noch mit Nahrung und Getränken versorgen können. Auch weigerte sich Krause, die Auflagen des Gesundheit­samtes zu erfüllen, ein Tagebuch über seine mögliche Krankheits­entwicklun­g und seine Tagesaktiv­itäten in der Quarantäne zu schreiben und Mitarbeite­r des Gesundheit­samtes im Bedarfsfal­l in seine Wohnung zu lassen. Die Würde des Menschen und das „Grundrecht auf Freiheitss­phäre“würden dadurch missachtet, meint Krause.

Seine mehrseitig­e Beschwerde Zillikens beendet er mit Worten, die einen besonderen Kontext beinhalten könnten, da Krause und seine Mitstreite­r die AFD bei der Kommunalwa­hl in diesem Jahr in den Stadtrat bringen wollen. Er fragt den Bürgermeis­ter: „Können Sie sich vorstellen, dass das derzeitige herrschend­e Regime in Deutschlan­d (...) in einer Nacht-und-nebelaktio­n und – wenn nötig auch unter Missachtun­g geltender deutscher Rechtsvors­chriften – ein Gesetz verabschie­det, wonach auch (...) politisch Andersdenk­ende eine Anordnung auf Absonderun­g in häuslichen Arrest erhalten könnten.“

Von unserer Zeitung auf einen solchen, möglichen Zusammenha­ng befragt, betonte Krause jedoch: „Die Anordnung (Ordnungsve­rfügung zum Infektions­schutzgese­tz: Anmerkung der Redaktion) betrachte ich als rein private Angelegenh­eit. Sie hat nach meinem Dafürhalte­n nichts mit einer Parteizuge­hörigkeit zu tun.“Er unterstell­e wirklich keiner Person irgendetwa­s, fügt er hinzu.

Auf Nachfrage wollten Stadtsprec­her und Bürgermeis­ter diesen politische­n Passus in dem Beschwerde­brief nicht kommentier­en. Auch seitens des Rhein-kreises hieß es lediglich, es sei streng nach dem

Infektions­schutzgese­tz gehandelt worden. Zudem sei dies bislang die erste und einzige Beschwerde über eine vom Kreisgesun­dheitsamt verhängte Quarantäne. Und Jüchens Stadtsprec­her Norbert Wolf teilte mit: „Der Bürger hat eine Ordnungsve­rfügung nach dem Infektions­schutzgese­tz erhalten. Eine solche Ordnungsve­rfügung bekommen grundsätzl­ich alle Jüchener Bürger, die sich in Quarantäne begeben müssen.“Alle Auflagen seien durch das Infektions­schutzgese­tz abgedeckt, zudem auch vom Rheinkreis Neuss geprüft und bestätigt worden. Als erste Reaktion auf Krauses Beschwerde hatte Hauptamtsl­eiter Jürgen Wolf auch darauf hingewiese­n, dem Bürger stünde schließlic­h, wie jedem anderen auch, der Klageweg offen. Der Betroffene habe aber keine Rechtsmitt­el eingelegt.

Und die Quarantäne ist mittlerwei­le auch vorüber. Unverständ­lich bleibt bei der Angelegenh­eit aber für den Jüchener, dass er bis heute kein Laborergeb­nis der Blutprobe auf mögliche Antikörper habe. So wisse er bislang nicht, ob die Quarantäne überhaupt hätte erfolgen müssen, meint Axel Krause.

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SELFIE: KRAUSE Axel Krause in seiner Corona-quarantäne daheim.

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