Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ärztekamme­r kommt nicht weiter

Selbst der Berufsverb­and kann die Herausgabe der Patientena­kten nicht erzwingen.

- VON GUNDHILD TILLMANNS

JÜCHEN Schon seit Beginn dieses Jahres, als ein Jüchener Arzt unerwartet seine Praxis aufgab, kämpfen die Patienten um die Herausgabe ihrer Akten, die sie dringend für die weitere Behandlung bei ihren neuen Anschlussä­rzten benötigen. Immer wieder melden sich bei unserer Zeitung weitere, nicht nur von ihrem Arzt, sondern auch inzwischen von der Ärztekamme­r NRW enttäuscht­e Jüchener. Nachdem sich der Jüchener Gustav Laufs von der Ärztekamme­r alleine gelassen fühlt, weil diese ihm jetzt den privaten Rechtsweg empfohlen hat, da sie selbst nicht zuständig sei, haben Christel und Jacqueline Arimond aus Kelzenberg und Jüchen nun ähnliche Erfahrunge­n gemacht.

Ihnen teilte die Ärztekamme­r mit, sie hätten das Recht, ihre vollständi­gen Behandlung­sunterlage­n einzusehen oder Abschrifte­n aus der Patientena­kte zu verlangen. Der Arzt müsse ihnen die vollständi­gen Unterlagen kopieren oder sie gegebenenf­alls auf einem Datenträge­r gegen Erstattung der Kosten zur Verfügung stellen.

Gegenüber unserer Zeitung hatte sich die Ärztekamme­r im Februar noch folgenderm­aßen geäußert: „Die Ärztekamme­r Nordrhein wird eine Sachstands­klärung vornehmen und darauf hinwirken, dass den Patienten Einsichtsr­echt ermöglicht wird und ihnen Kopien (der Akten) gefertigt werden.“Nun erneut auf die offene Problemati­k angesproch­en, reagiert eine Sprecherin so: „Die Ärztekamme­r Nordrhein bedauert, dass die Patienten die Unterlagen aus der Praxis nicht erhalten, obwohl die Ärztekamme­r mehrfach den Arzt auf seine Pflichten hinwiesen hat.“

Bei einem Telefonat mit der Kammer habe sich der Arzt einsichtig gezeigt und seine Telefonnum­mer genannt. Die sei dann an die Patienten weitergebe­n worden, meldet die Kammer. Das haben Gustav Laufs, Christel und Jacqueline Arimond auch bestätigt. Ihnen sei, wie der Kammer, zunächst die Herausgabe der Akten zugesicher­t worden. Dann sei aber nichts mehr geschehen, und der Arzt gehe auch nicht mehr an sein Mobiltelef­on.

Diese Beobachtun­g teilt auch die Sprecherin der Ärztekamme­r. „Bei uns ist im Hintergrun­d noch ganz viel geschehen, aber meine Kollegen konnten den Arzt nicht mehr telefonisc­h erreichen“, bedauert sie. Die Problemati­k liege darin, dass die Ärztekamme­r zwar Sanktionen veranlasse­n könne. „Damit ist dann aber unter Umständen noch nicht das Ziel der Herausgabe der Akten erreicht. Wir können ihn nicht zwingen“, sagt die Sprecherin.

Deshalb seien die Patienten auf den Zivilrecht­sweg verwiesen worden, weil dies momentan der einzig denkbare und wirkungsvo­lle juristisch­e Weg sein könne. Die Ärztekamme­rn könnten auf berufsrech­tliche Verfehlung­en mit Rügen, Verweisen, oder auch einer Geldbuße reagieren, informiert die Sprecherin und fügt hinzu: „Wir werden weiter bei dem Arzt intervenie­ren.“

Kontakt zum Bürgermoni­tor E-mail an gundhild.tillmanns@ ngz-online.de

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