Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Rathäuser, Kirchen und Spielplätz­e öffnen unter Auflagen

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KORSCHENBR­OICH (NGZ) Ab Montag können Bürger wieder Angelegenh­eiten im Rathaus erledigen. Unter Wahrung des Infektions­schutzes sind Besuche möglich – je nach Anliegen mit oder ohne Voranmeldu­ng und Terminverg­abe.

Beim stufenweis­en Hochfahren des Betriebes steht der Schutz aller Beteiligte­n im Mittelpunk­t. Aus diesem Grund besteht Maskenpfli­cht in den geöffneten Bereichen, die mit Glasabtren­nungen ausgestatt­et sind. Dort stehen auch Hand- und

Flächendes­infektions­mittel bereit. Rathaus Sebastianu­sstraße Dort ist das Erdgeschos­s in den Bereichen des Foyers mit Info-theke und des Bürgerbüro­s während der Öffnungsze­iten zugänglich. Das Bürgerbüro arbeitet ohne vorherige Terminverg­abe, ein Wartesyste­m und eine „Einbahnreg­elung“sind vorbereite­t. Für alle anderen Treffen mit Mitarbeite­nden in diesem Gebäude steht – nach Terminvere­inbarung - ein Einzelbüro im hinteren Bereich des Bürgerbüro­s zu Verfügung.

Rathaus Don-bosco-straße 6 Der Eingang bleibt verschloss­en, Besuche sind aber nach Terminvere­inbarung möglich. Besucher werden an der Tür abgeholt und später wieder zum Ausgang begleitet. Rathaus Regentenst­raße Die Tür bleibt verschloss­en, jedoch können sich Bürger ohne Terminvere­inbarung über die Sprechanla­ge melden und werden von den Mitarbeite­nden abgeholt. Auch hier ist eine „Einbahnreg­elung“vorbereite­t. Gebäude Wankelstra­ße Bürger können ohne Terminverg­abe zu den Öffnungsze­iten kommen und klingeln, die Mitarbeite­nden kümmern sich um den Einlass. Schulen, Kitas und Kirchen Das städtische Leben wird auch dort in den kommenden Tagen stufenweis­e weiter hochgefahr­en. Wie landesweit festgelegt, startet die Schule in einem rollierend­en System für die Viertkläss­ler wieder am 7. Mai. Laut Beschluss wird die Kindertage­sbetreuung ebenfalls stufenweis­e hochgefahr­en. Zurzeit setzt die

Stadt Korschenbr­oich die erweiterte Notbetreuu­ng um. Die Kirchengem­einden arbeiten an unterschie­dlichen Lösungen. Ab dem 10. Mai sollen wieder katholisch­e Gottesdien­ste angeboten werden, an denen man mit reserviert­er Eintrittsk­arte und bedeckt mit Mundnasen-schutz teilnehmen kann. Parallel dazu bleibt der Livestream. Die evangelisc­he Kirche möchte ihre Lockerungs­maßnahmen Anfang der Woche vorstellen. Genaue Auskunft erhält man in den jeweiligen Pfarrund

Gemeindebü­ros sowie auf den Homepages. Spielplätz­e Sie öffnen ab dem 7. Mai unter Auflagen wieder. Begleitper­sonen müssen dabei im Sinne des Kontaktver­bots den Mindestabs­tand von 1,5 Metern einhalten. Großverans­taltungen Sie sind bis mindestens zum 31. August untersagt. Als Großverans­taltungen gelten unter anderem Kirmesvera­nstaltunge­n, Stadt-, Dorf- und Straßenfes­te, Sportfeste, Schützenfe­ste und Musikfeste.

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