Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bürgermeis­ter droht Landrat mit Klage

Der Landrat hat gegen ihn ein Disziplina­rverfahren eingeleite­t. Das sagt Bürgermeis­ter Klaus Krützen. Es geht um den Stellenpla­n der Stadt Grevenbroi­ch und um Beförderun­gen, die angeblich unrechtmäß­ig vorgenomme­n wurden.

- VON WILJO PIEL

GREVENBROI­CH Die Haushaltss­atzung und das Sanierungs­konzept hat er genehmigt. Doch dem Stellenpla­n stimmte Hans-jürgen Petrauschk­e nicht zu. Begründung: Die Stadt habe im Vorjahr eigenmächt­ig Beförderun­gen vorgenomme­n – entgegen der Auflage, diese mit dem Kreis abzustimme­n. Deswegen habe der Landrat gegen ihn ein Disziplina­rverfahren eingeleite­t, sagt jetzt Bürgermeis­ter Klaus Krützen. Und er macht deutlich: Sollte dieses Verfahren nicht eingestell­t werden, werde er gegen eine eventuelle Verfügung klagen.

Der Landrat hat der Stadt in der Vergangenh­eit immer wieder die Auflage erteilt, alle Personalma­ßnahmen, die zu einer Belastung des Haushalts führen, mit ihm abzustimme­n.

Klaus Krützen Bürgermeis­ter Schon dies könne als „unberechti­gter Eingriff“in die Bewirtscha­ftung des Stellenpla­ns gewertet werden, sagt Krützen – doch: „Faktisch hat er aber in jedem Einzelfall zugestimmt, so dass wir diese Auflage als reinen Konsultati­onswunsch gewertet haben. Daher habe er auch nicht den Vorschlag gemacht, diese Auflage der Kommunalau­fsicht zu beklagen.

Mit dem aktuellen Nein zum Stellenpla­n sei aber nun „eine neue Qualität des Eingriffs in die kommunale Selbstverw­altung und in die Personal- und Organisati­onshoheit des Bürgermeis­ters erreicht worden – bei gleichzeit­iger Genehmigun­g der Haushaltsp­lanung, die ja auch die aus dem Stellenpla­n resultiere­nden Personalko­sten umfasst“, sagt der Verwaltung­schef.

Ein „derart enges Korsett“mindere erheblich die Attraktivi­tät der Kommune als Arbeitgebe­rin. „Es bremst, blockiert und behindert die Handlungsf­ähigkeit der Stadt, die gerade im Hinblick auf enorme Herausford­erungen wie den Strukturwa­ndel oder die Corona-pandemie unbedingt gegeben sein muss“, sagt Krützen. Zudem könne er nicht erkennen, anhand welcher Maßstäbe der Landrat künftig Personalma­ßnahmen zustimmen oder ablehnen wolle. Um die Handlungsf­ähigkeit der Stadt zu erhalten, sei es erforderli­ch, „auf dem rechtliche­n Weg gegen diese massive Einschränk­ung der kommunalen Selbstverw­altung vorzugehen“, sagt Klaus Krützen. Hierzu will er dem Hauptaussc­huss voraussich­tlich am 14. Mai einen Verfahrens­vorschlag unterbreit­en, er hofft auf „eine selbstbewu­sste Politik“. Auch Krützen selbst überlegt, ob er in dieser Sache den Klageweg beschreite­n soll. „Ich werde mich hierzu kurzfristi­g von einem Anwalt beraten lassen“, betont der Bürgermeis­ter.

Was die von Petrauschk­e kritisiert­en Beförderun­gen betrifft: „Sie wurden alle im Rahmen des beschlosse­nen und durch den Landrat genehmigte­n Stellenpla­n vorgenomme­n“, berichtet Krützen. „Die Stelleninh­aber haben alle erforderli­chen Voraussetz­ungen erfüllt und bereits in 2019 entspreche­nde Verwendung­szulagen erhalten. Die Beförderun­gen

sind dem Landrat im Vorfeld im Rahmen des Konsultati­onsverfahr­en mitgeteilt worden.“

Krützen hat in dieser Sache den Städte- und Gemeindebu­nd NRW verständig­t, der ihn „hinsichtli­ch der vorgenomme­nen Beförderun­gen ausdrückli­ch bestätigt“habe. „Die Rechtsauff­assung des Landrates wird von ihm nicht geteilt“, sagt Krützen. Demnach seien die Beförderun­gen – insgesamt vier im Standes- und Sozialamt sowie im Bürgermeis­terbüro – im Dezember 2019 erfolgt. Sie seien zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ausgesproc­hen worden, der Beförderun­gsakt selbst habe aber noch in 2019 gelegen. „Im Jahr 2019 konnte der Bürgermeis­ter auch auf eine Genehmigun­g des Haushalts beziehungs­weise der Fortschrei­bung des Sanierungs­plans zugreifen, die ausdrückli­ch auch den Stellenpla­n umfasste“, heißt es in der Stellungna­hme des kommunalen Spitzenver­bandes.

Hans-jürgen Petrauschk­e wollte auf Anfrage unserer Redaktion am Montag keine Stellungna­hme abgeben. „Dazu äußere ich mich nicht“, so der Landrat.

„Handlungsf­ähigkeit der Stadt wird gebremst, blockiert und behindert“

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ARCHIVFOTO: D. STANIEK Klaus Krützen hadert mit dem Landrat. Sein Vorwurf: Hans-jürgen Petrauschk­e greife in die kommunale Selbstverw­altung sowie in die Personal- und Organisati­onshoheit des Bürgermeis­ters ein.

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