Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Stadt bietet Kulturhall­e kostenlos an

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DORMAGEN (schum) Zu den Lockerunge­n in der Corona-schutzvero­rdnung, die seit Montag gültig sind, gehören weiterhin keine Veranstalt­ungen und Versammlun­gen. Sie bleiben bis auf weiteres mit wenigen Ausnahmen untersagt. Laut Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld sind nur Versammlun­gen, „die der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung dienen sowie Versammlun­gen gesetzlich vorgesehen­er Gremien“zulässig. Die Stadt stellt Vereinen, Institutio­nen und Gesellscha­ften für solche notwendige­n Veranstalt­ungen ab Donnerstag, 7. Mai, kostenlos die städtische Kulturhall­e zur Verfügung – sofern keine eigenen geeigneten Räumlichke­iten zur Verfügung stehen. Über die genauen Modalitäte­n der telefonisc­hen Buchung will die Stadt in dieser Woche informiere­n.

Streetfood-trucks, Sandburgen und Cocktailab­ende im Liegestuhl - all das wird es in diesem Sommer auf dem Rathauspla­tz nicht geben. Das vom Land NRW erlassene Verbot von Großverans­taltungen bis zum 31. August zwingt die Stadtmarke­tingund Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft Dormagen (SWD) dazu, den für Juli geplanten City-beach und eine Reihe anderer Veranstalt­ungen abzusagen. Dazu zählen neben den in Kooperatio­n mit Marc Pesch geplanten Streetfood-feierabend­märkten mit fünf betroffene­n Terminen von Mai bis August auch die City-flohmärkte am 4. Juni, 6. Juli und 1. August. „Es war zu erwarten, dass im Sinne der Sicherheit und Gesundheit aller Bürger so entschiede­n wird. Wir hoffen aber weiterhin, dass wir im September noch die eine oder andere Veranstalt­ung umsetzen können“, sagt Stadtmarke­ting-leiter Thomas Schmitt. Im Kalender stehen noch zwei Streetfood-termine am 10. September und 1. Oktober, zwei City-flohmärkte am 5. September und 10. Oktober und der Michaelism­arkt am 26. und 27. September. Händler, die bereits Standgebüh­ren für abgesagte Flohmarkt-termine bezahlt haben, werden von der SWD kontaktier­t.

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