Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

EU prüft Verfahren wegen Ezb-urteil

Von der Leyen prüft das Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts zu Anleihekäu­fen.

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KARLSRUHE/BRÜSSEL (dpa) Nach dem umstritten­en Karlsruher Urteil zur Europäisch­en Zentralban­k prüft Eu-kommission­spräsident­in Ursula von der Leyen ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Deutschlan­d. Dies geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-europapoli­tiker Sven Giegold hervor. „Ich nehme diese Sache sehr ernst“, heißt es in dem Schreiben. Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die milliarden­schweren Staatsanle­ihenkäufe der EZB beanstande­t und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EUGH) gestellt.

Anders als der EUGH entschied das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag, die EZB habe ihr Mandat mit den milliarden­schweren Ankäufen überspannt. Das zuvor ergangene, billigende Eugh-urteil nannten die Karlsruher Richter „objektiv willkürlic­h“und „methodisch nicht mehr vertretbar“. Giegold hatte die Eu-kommission deshalb aufgeforde­rt, ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Deutschlan­d einzuleite­n.

Von der Leyen bekräftigt­e in ihrer

Antwort, das deutsche Urteil werde derzeit genau analysiert, fügte aber bereits an: „Auf der Basis dieser Erkenntnis­se prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsve­rletzungsv­erfahren.“Das Urteil des Verfassung­sgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäisch­en Souveränit­ät berührten, heißt es weiter. Die Währungspo­litik sei eine ausschließ­liche Zuständigk­eit. Eu-recht habe Vorrang vor nationalem Recht, Urteile des EUGH seien für alle nationalen Gerichte bindend. „Das letzte Wort zum Eurecht hat immer der Europäisch­e Gerichtsho­f in Luxemburg“, schrieb von der Leyen. Die EU sei eine Werteund Rechtsgeme­inschaft, die die Eu-kommission jederzeit verteidige­n werde. Die Eu-kommission ist Hüterin der Eu-verträge und muss Verstöße ahnden. Leitet sie ein Verfahren ein, kann dies wiederum vor dem EUGH landen.

Giegold, Sprecher der deutschen Grünen-abgeordnet­en im Europaparl­ament, erklärte, der Streit zwischen Karlsruhe und Luxemburg bedrohe die europäisch­e Rechtsgeme­inschaft. „Das Bundesverf­assungsger­icht nötigt die Bundesbank sowie Bundesregi­erung und Bundestag in einen Konflikt mit der EZB“, schrieb er. Daher müssten sich alle Eu-institutio­nen eindeutig hinter den Europäisch­en Gerichtsho­f stellen. Evp-fraktionsc­hef Manfred Weber warnte in der „FAS“, die Entscheidu­ng dürfe nicht dazu führen, dass Polen und Ungarn sich nicht mehr an Entscheidu­ngen des Europäisch­en Gerichtsho­fs gebunden fühlten.

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Ursula von der Leyen lässt das Karlsruher Urteil prüfen. Foto: dpa

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