Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Krützen will jetzt alleine klagen
Mehrheit von CDU, UWG und FDP lehnt im Hauptausschuss Klage gegen Landrat ab.
GREVENBROICH Mit zehn Stimmen von CDU, UWG und FDP hat der Hauptausschuss am Donnerstag eine von Klaus Krützen angestrebte Klage gegen Landrat Hans-jürgen Petrauschke abgelehnt. Acht Politiker von SPD, Grüne, Mein Grevenbroich und Linke waren dafür, sich auf den Rechtsweg gegen die Kommunalaufsicht zu begeben, ebenso der Bürgermeister selbst.
Letzterer kritisierte das Votum aufs Schärfste: Krützen kündigte an, dass er nun prüfe werde, ob der gefasste Beschluss das Wohl der Stadt gefährde und er ihn möglicherweise beanstanden müsse. Er selbst befinde sich als Hauptverwaltungsbeamter „in einer wehrfähigen Innenrechtsposition“und sei zu einer Klage gegenüber der Aufsichtsbehörde berechtigt – „auch unabhängig von der Beschlussfassung“.
Wie berichtet, hatte Petrauschke den Haushalt und das Sanierungskonzept der Stadt genehmigt, doch dem Stellenplan stimmte er nicht zu. Begründung: Die Stadt habe im Vorjahr eigenmächtig Beförderungen vorgenommen – entgegen der Auflage, diese mit dem Kreis abzustimmen. Damit sei „eine „neue Qualität des Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung sowie in die
Personal- und Organisationshoheit des Bürgermeisters erreicht“worden, sagte Krützen, der darin „einen Hauch von Willkür“verspürt. Er appellierte an den Hauptausschuss, gegen die Auflagen der Kommunalaufsicht zu klagen. Es gehe nicht um eine „persönliche Vendetta“mit dem Landrat, sondern um das Selbstverständnis einer selbstbewussten Kommune.
Jörg Wacker Rechtsanwalt
„Vieles spricht dafür, dass die vom Landrat beauflagte Abstimmung in Bezug auf Personalmaßnahmen rechtswidrig ist. Denn die Auflage gilt auch für Personalmaßnahmen, die im genehmigten Haushalt bereits veranschlagt sind“, sagte Jörg Wacker von der Düsseldorfer Kanzlei Ganteführer, der sich nach eigenen Angaben seit 20 Jahren „mit kommunalverfassungsrechtlichen Streitereien“beschäftigt. Wer A sage und das Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt genehmige, müsse auch B sagen und den Stellenplan akzeptieren, beonte Wacker, der in den Auflagen des Landrats eine „gewisse Übergrifflichkeit, eine Form des Gängelns“erkannte.
Der Rechtsanwalt schlug dem Hauptausschuss eine Feststellungsklage vor. Denn die biete die Möglichkeit, die Rechtslage abstrakt prüfen zu lassen, ohne die genehmigte Haushaltssatzung zu gefährden. Für diesen Weg sprach sich Martina Suermann aus, um ein für alle Mal „zu klären, wie weit die Befugnisse der Aufsichtsbehörde gehen können“, betonte die Fraktionsvorsitzende von Mein Grevenbroich. Wie Peter Gehrmann (Grüne) war auch Daniel Rinkert (SPD) für eine Klage – denn: „Es geht um die Frage, ob wir das Heft des Handels weiter in der Hand halten können – gerade auch mit Blick auf große Vorhaben im Rahmen des Strukturwandels.“Keine Wortbeiträge gab es übrigens von den Fraktionsvorsitzenden von CDU, UWG und FDP.
„Mir ist wichtig, diese schon unter meinen Vorgängern praktizierte Vorgehensweise der Aufsichtsbehörde endgültig einer gerichtlichen Klärung zu unterziehen“, sagte Krützen nach der Abstimmung: „Ich bin überzeugt davon, dass sie dann nicht Bestand haben wird.“Eine Klage des Bürgermeisters werde von der SPD unterstützt, signalisierte Daniel Rinkert.
„Vieles spricht dafür, dass die Auflage des Landrats rechtswidrig ist“