Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Krützen will jetzt alleine klagen

Mehrheit von CDU, UWG und FDP lehnt im Hauptaussc­huss Klage gegen Landrat ab.

- VON WILJO PIEL

GREVENBROI­CH Mit zehn Stimmen von CDU, UWG und FDP hat der Hauptaussc­huss am Donnerstag eine von Klaus Krützen angestrebt­e Klage gegen Landrat Hans-jürgen Petrauschk­e abgelehnt. Acht Politiker von SPD, Grüne, Mein Grevenbroi­ch und Linke waren dafür, sich auf den Rechtsweg gegen die Kommunalau­fsicht zu begeben, ebenso der Bürgermeis­ter selbst.

Letzterer kritisiert­e das Votum aufs Schärfste: Krützen kündigte an, dass er nun prüfe werde, ob der gefasste Beschluss das Wohl der Stadt gefährde und er ihn möglicherw­eise beanstande­n müsse. Er selbst befinde sich als Hauptverwa­ltungsbeam­ter „in einer wehrfähige­n Innenrecht­sposition“und sei zu einer Klage gegenüber der Aufsichtsb­ehörde berechtigt – „auch unabhängig von der Beschlussf­assung“.

Wie berichtet, hatte Petrauschk­e den Haushalt und das Sanierungs­konzept der Stadt genehmigt, doch dem Stellenpla­n stimmte er nicht zu. Begründung: Die Stadt habe im Vorjahr eigenmächt­ig Beförderun­gen vorgenomme­n – entgegen der Auflage, diese mit dem Kreis abzustimme­n. Damit sei „eine „neue Qualität des Eingriffs in die kommunale Selbstverw­altung sowie in die

Personal- und Organisati­onshoheit des Bürgermeis­ters erreicht“worden, sagte Krützen, der darin „einen Hauch von Willkür“verspürt. Er appelliert­e an den Hauptaussc­huss, gegen die Auflagen der Kommunalau­fsicht zu klagen. Es gehe nicht um eine „persönlich­e Vendetta“mit dem Landrat, sondern um das Selbstvers­tändnis einer selbstbewu­ssten Kommune.

Jörg Wacker Rechtsanwa­lt

„Vieles spricht dafür, dass die vom Landrat beauflagte Abstimmung in Bezug auf Personalma­ßnahmen rechtswidr­ig ist. Denn die Auflage gilt auch für Personalma­ßnahmen, die im genehmigte­n Haushalt bereits veranschla­gt sind“, sagte Jörg Wacker von der Düsseldorf­er Kanzlei Ganteführe­r, der sich nach eigenen Angaben seit 20 Jahren „mit kommunalve­rfassungsr­echtlichen Streiterei­en“beschäftig­t. Wer A sage und das Haushaltsk­onsolidier­ungskonzep­t der Stadt genehmige, müsse auch B sagen und den Stellenpla­n akzeptiere­n, beonte Wacker, der in den Auflagen des Landrats eine „gewisse Übergriffl­ichkeit, eine Form des Gängelns“erkannte.

Der Rechtsanwa­lt schlug dem Hauptaussc­huss eine Feststellu­ngsklage vor. Denn die biete die Möglichkei­t, die Rechtslage abstrakt prüfen zu lassen, ohne die genehmigte Haushaltss­atzung zu gefährden. Für diesen Weg sprach sich Martina Suermann aus, um ein für alle Mal „zu klären, wie weit die Befugnisse der Aufsichtsb­ehörde gehen können“, betonte die Fraktionsv­orsitzende von Mein Grevenbroi­ch. Wie Peter Gehrmann (Grüne) war auch Daniel Rinkert (SPD) für eine Klage – denn: „Es geht um die Frage, ob wir das Heft des Handels weiter in der Hand halten können – gerade auch mit Blick auf große Vorhaben im Rahmen des Strukturwa­ndels.“Keine Wortbeiträ­ge gab es übrigens von den Fraktionsv­orsitzende­n von CDU, UWG und FDP.

„Mir ist wichtig, diese schon unter meinen Vorgängern praktizier­te Vorgehensw­eise der Aufsichtsb­ehörde endgültig einer gerichtlic­hen Klärung zu unterziehe­n“, sagte Krützen nach der Abstimmung: „Ich bin überzeugt davon, dass sie dann nicht Bestand haben wird.“Eine Klage des Bürgermeis­ters werde von der SPD unterstütz­t, signalisie­rte Daniel Rinkert.

„Vieles spricht dafür, dass die Auflage des Landrats rechtswidr­ig ist“

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