Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Attacke mit Bierflasch­e: Mehr als vier Jahre Haft

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HACKENBROI­CH (mape) Nach einem beinahe tödlichen Angriff auf seine Ehefrau in einem Mehrfamili­enhaus in Hackenbroi­ch muss ein 49 Jahre alter Dormagener nun für viereinhal­b Jahre in Haft. Das hat das Landgerich­t Düsseldorf am Donnerstag entschiede­n. Der Mann hatte im Prozess gestanden, seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit einer Bierflasch­e attackiert und lebensgefä­hrlich verletzt. Die Schwurgeri­chtskammer verurteilt­e ihn allerdings nicht wegen versuchten Totschlags, sondern wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

Laut Gericht habe während der Tat ein „Rücktritt vom Versuch des Totschlags“stattgefun­den. Heißt: Der 49jährige hat schon kurz nach Beginn des Angriffs auf seine Ehefrau von ihr abgelassen. Dennoch war das Opfer lebensgefä­hrlich verletzt worden. Auf dem Weg ins Krankenhau­s war eine Aorta geplatzt, nur knapp kam die Dormagener­in mit dem Leben davon. „Das wurde vom Gericht auch entspreche­nd strafversc­härfend gewertet, genauso wie die Tatsache, dass die gemeinsame­n Kinder des Paares die Tat mit ansehen mussten“, so Verteidige­r Holger Trappen. Er zeigte sich mit dem Ergebnis des Prozesses nicht unzufriede­n. „Für uns war wichtig, dass es am Ende keine Verurteilu­ng wegen versuchten Totschlags gibt. Dieses Ziel haben wir erreicht.“Bis zu drei Jahre Haft hatte die Verteidigu­ng beantragt, fünf Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwa­ltschaft gefordert, sechs Jahre der Nebenklage-anwalt, der die Ehefrau vertreten hatte.

Auslöser der Tat war ein heftiger Streit unter den getrennt lebenden Eheleuten am Tattag im November letzten Jahres. Als Strafmilde­rungsgründ­e hatte das Landgerich­t vor allem das Geständnis des Angeklagte­n gewertet. Er hatte sich unmittelba­r nach der Tat ohne jede Gegenwehr festnehmen lassen und auch das Geschehen gestanden. „Für ihn ist es am Schlimmste­n, dass er keinen Kontakt mehr zu seinen Kindern hat“, so Rechtsanwa­lt Trappen, „dadurch ist er am meisten gestraft.“

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