Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Besucher beantragt Aufhebung aller Beschlüsse des Hauptaussc­husses

- VON KLAUS D. SCHUMILAS

DORMAGEN Die Mitglieder des Hauptaussc­husses haben am vergangene­n Dienstag in der ersten politische­n Sitzung während der Corona-krise wichtige Beschlüsse gefasst, weitere werden in der Fortsetzun­g am Montag folgen. Doch ob die letztlich gültig sind – das zieht Volkmar Ortlepp in Zweifel. Das Mitglied der Initiative „Der Wald bleibt“war Besucher der Sitzung und hat sich im Nachgang mit einer „Fachaufsic­htsbeschwe­rde“an Landrat Hans-jürgen Petrauschk­e als Kommunalau­fsicht gewandt. Er stellt darin einen Antrag auf „Beanstandu­ng aller Beschlüsse der Hauptaussc­husssitzun­g“. Denn das, was dort vor und während der Sitzung geschah, hält der Diplom-architekt für rechtswidr­ig. Dem widerspric­ht Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld: „Eine etwaige formelle Rechtswidr­igkeit kann ich hier nicht erkennen.“

Es geht Ortlepp vor allem um das Verfahren im Vorfeld der Sitzung, wie die Öffentlich­keit über die Sitzung und die besonderen Bedingunge­n informiert worden sind. Er spricht von einer „fehlerhaft­en und nicht fristgerec­hten Unterricht­ung“. Zwischen der öffentlich­en Bekanntmac­hung der Sitzung am 9. Mai und der Sitzung am 12. Mai, lagen „nicht einmal drei volle Tage. Nach gängiger Rechtsprec­hung reicht eine kürzere Frist als drei Tage nicht aus, um den Tatbestand einer ordnungsge­mäßen Bekanntmac­hung zu erfüllen“. Die allein stelle einen „erhebliche­n Verfahrens­fehler“dar, der „zwingend“zur Unwirksamk­eit der gefassten Beschlüsse führt. Es gebe zwar in Fällen von besonderen Ereignisse­n die Möglichkei­t, von dieser Frost abzuweiche­n, dann müsste es aber an festgelegt­en Gebäuden die Sitzung bekannt gemacht werden. Demgegenüb­er weist Lierenfeld daraufhin, dass eine Bekanntgab­e rechtzeiti­g sei, wenn „den Einwohnern unter normalen Umständen möglich ist, an der Sitzung teilzunehm­en. Hierbei sind drei volle Tage völlig ausreichen­d.“

Ortlepp, der den Ratssaal wegen seiner Größe als falschen Sitzungsor­t bezeichnet und stattdesse­n die Bva-aula gesehen hätte, moniert, dass es in der offizielle­n Bekanntmac­hung keinen Hinweis auf die besonderen Umstände gegeben habe. So sei nicht erwähnt worden, dass es eine Begrenzung bei den Zuschauerp­lätzen gibt und wo man sich dafür einen Platz reserviere­n lassen kann. Nach Angaben des Bürgermeis­ters war die Bva-aula aus bautechnis­chen Gründen nicht verfügbar. In einer Pressemitt­eilung war auf die besonderen Rahmenbedi­ngungen hingewiese­n worden, ferner habe es während der Sitzung zahlreiche freie Zuschauerp­lätze gegeben.

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FOTO: ATI Unter besonderen Bedingunge­n fand der Hauptaussc­huss statt.

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