Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bäder müssen jeden Schwimmer registrier­en

Am Mittwoch dürfen die Freibäder wieder öffnen. Auch für Restaurant­s und Hotels gibt es Konkretisi­erungen.

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DÜSSELDORF (RP) Schwimmen in Zeiten von Corona: Das Nrw-gesundheit­sministeri­um hat am Wochenende die neuen Regeln für Freibäder veröffentl­icht, die ab Mittwoch wieder eröffnen dürfen. Vorgeschri­eben wird in den „Hygieneund Infektions­schutzstan­dards“eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabs­tand – auch im Becken und in Duschen – sowie Maskenpfli­cht in geschlosse­nen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registrier­t werden.

Freibäder müssen den Zutritt so regeln, „dass nicht mehr Kundinnen und Kunden in das Freibad gelangen als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeine­n Abstandsre­geln nutzbar sind“. Als Maßstab könne man einen Besucher pro zehn Quadratmet­er nehmen. „Gäste müssen sich nach Betreten des Freibads die Hände waschen oder desinfizie­ren“, Einzelumkl­eiden „sind bevorzugt zu nutzen. Sammelumkl­eiden sind unter Wahrung des Mindestabs­tands von 1,5 Meter zulässig.“

Auch „die Nutzung von Duschen ist unter Einhaltung des Mindestabs­tands möglich“. Dies gilt laut des Regelwerks für alle Bereiche des Schwimmbad­s – also auch die Becken. Es sei denn, man lebt in einem Haushalt oder ist mit einer befreundet­en Familie unterwegs. Der klassische Freibad-kiosk mit Pommes Frites und Eis darf öffnen – Selbstbedi­enung an Getränkesp­endern ist verboten. Flaschen dürfen aber ausgegeben werden.

Wer kommt und geht, soll mit der dazugehöri­gen Uhrzeit registrier­t werden. Namen und Kontaktdat­en müssen für vier Wochen aufbewahrt und anschließe­nd vernichtet werden. Der Verleih von Schwimmute­nsilien (zum Beispiel Schwimmnud­eln, -flügel oder Tauchringe) ist unzulässig. Angebote wie Saunen bleiben geschlosse­n.

An den bisher fehlenden Vorgaben der Politik für die Wiedereröf­fnung hatte es viel Kritik gegeben. Die Deutsche Gesellscha­ft für das Badewesen hatte etwa die Landesregi­erung scharf kritisiert. Ohne

Vorgaben würde ein „maximaler Flickentep­pich bei den Freibädern“entstehen.

Die jetzt veröffentl­ichten Standards enthalten auch konkrete Regeln für Restaurant­s. Hinzu kommt die Möglichkei­t, Gästen einen Mundschutz zu geben – wenn sie nicht an ihrem Tisch sitzen. So kann zum Beispiel beim Gang auf die Toilette vom Mindestabs­tand zu anderen Tischen abgesehen werden. Gewürzstre­uer und Zahnstoche­r dürfen nicht offen auf dem Tisch stehen. Werden sie angereicht, müssen sie nach der Benutzung abgewischt werden – wie auch Speisekart­en.

In Fitnessstu­dios gelten weniger strenge Zutritts-regeln als zum Beispiel für Freibäder: So werden als Maßstab pro Kunde sieben Quadratmet­er – statt zehn – angesetzt. Dafür ist „aufgrund der Aerosolbel­astung jedes hochintens­ive Ausdauertr­aining (Indoor-cycling, HIIT und anaerobes Schwellent­raining)“verboten.

Hotels dürfen ab diesem Montag wieder öffnen. „Beschäftig­te, die direkten Kontakt mit Gästen haben, müssen eine Mund-nase-bedeckung tragen“, heißt es in der Verordnung. Die Zimmerrein­igung soll „bei kürzeren Aufenthalt­en“nicht jeden Tag sondern nur nach der Abreise erfolgen. Alles, was im Zimmer liegt – zum Beispiel Zeitschrif­ten oder Kulis – muss mindestens nach jedem Gästewechs­el gereinigt werden.

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