Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kanzleramt schließt Impfpflich­t aus

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BERLIN (dpa) Der Chef des Robert Koch-instituts (RKI) hat eine Impfpflich­t gegen das Coronaviru­s abgelehnt. „Wir haben keinen Anlass, an eine Impfpflich­t zu denken“, sagte Rki-präsident Lothar Wieler am Samstag. Die Bürger seien definitiv klug genug zu wissen, wenn es einen sicheren Impfstoff gebe, dass dieser ihre Gesundheit fördern würde.

Nach Aussagen von Kanzleramt­schef Helge Braun wird es eine solche Impfpflich­t in Deutschlan­d nicht geben. Wenn ein Impfstoff vorliege, sei es gut, wenn sich viele impfen lassen. Aber das entscheide jeder selbst, sagte der Cdu-politiker der Funke Mediengrup­pe. „Wer das nicht will, muss das Risiko einer Infektion selbst tragen“, betonte Braun. Er hoffe auf einen Impfstoff für die breite Bevölkerun­g zwischen Anfang und Mitte nächsten Jahres. Dann könne man auch zum normalen Leben zurückkehr­en.

Forschungs­ministerin Anja Karliczek (CDU) zeigte sich indes angesichts der Impfstoffe­ntwicklung­en zuversicht­lich. „Deutschlan­d unterstütz­t die Impfstoffe­ntwicklung breit – internatio­nal wie national – insgesamt mit fast einer Milliarde Euro. Das ist gut angelegtes Geld“, sagte Karliczek der „Passauer Neue Presse“. „Mit der Zulassung und Massenprod­uktion eines Impfstoffs sollte man auch im günstigste­n Fall jedoch nicht vor dem nächsten Sommer rechnen.“

Zum Thema Impfstoff sei vor einigen Wochen eine Arbeitsgru­ppe beim RKI gegründet worden, sagte Wieler. Diese würde sich damit befassen, sofern es einen Impfstoff gebe, welche Bevölkerun­gsgruppen wie geimpft werden könnten.

Das Infektions­schutzgese­tz setzt einer verpflicht­enden Impfung enge Grenzen: Eine solche Pflicht kann von der Bundesregi­erung demzufolge nicht ohne weiteres angeordnet, sondern nur „mit Zustimmung des Bundesrate­s“, also von Bund und Ländern gemeinsam beschlosse­n werden – „für bedrohte Teile der Bevölkerun­g“, wie es in Paragraf 20, Absatz 6 heißt. Verpflicht­ende Impfungen sind aber nur in besonderen Fällen zu rechtferti­gen, denn sie könnten gegen das Grundgeset­z verstoßen. Dort wird das Recht auf körperlich­e Unversehrt­heit garantiert.

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FOTO: DPA Helge Braun

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