Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Sporthalle­n sollen in dieser Woche öffnen

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DORMAGEN (-vk) Die städtische­n Turn- und Sporthalle­n im Stadtgebie­t sollen in dieser Woche wieder für eine Nutzung durch die Sportverei­ne freigegebe­n werden. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld am Donnerstag an die „Sportverei­ne im Stadtgebie­t Dormagen“verschickt hat.

Darin heißt es: „Seit dem 7. Mai sind die Außensport­anlagen für kontaktfre­ie Sportarten unter ebstimmten Voraussetz­ungen wieder nutzbar. Auch die Nutzung der Turnhallen soll ab der nächsten Woche wieder ermöglicht werden. Beides bezieht sich auf den Sport- und Trainingsb­etrieb im Breiten- und Freizeitsp­ort, jedoch nicht auf den Wettkampfb­etrieb.“Den Vereinen sollen die Hallen frühestens ab 17 Uhr für die Nutzung durch jeweils eine Trainingsg­ruppe zur Verfügung stehen. Dieses Zeitfenste­r sei nötig, damit „die Hallen einerseits für die Schulen und deren Betreuungs­angebote und anderersei­ts für die Sportverei­ne mit den notwendige­n hygienisch­en Voraussetz­ungen zur Verfügung“stehen. Die Nutzungsze­iten der jeweiligen Hallen würden eng mit dem Schulbetri­eb abgestimmt, „dies ist für die erforderli­che Reinigung nach dem Schulunter­richt und vor der Nutzung durch die Vereine notwendig.“Für die Reinigung sind zwei Zeiträume vorgesehen, einer zwischen 16 und 17 Uhr und einer am frühen Morgen, bevor die Schule die Halle erneut nutzt.

Möglich ist zunächst nur kontaktfre­ier Sport, Sportarten mit Körperkont­akt (Spielsport­arten, aber auch Kampfsport­arten wie Ringen, Judo oder Taekwondo) sollen nach den Vorstellun­gen der Nrw-staatskanz­lei frühestens ab dem 30. Mai erlaubt sein. Geschlosse­n bleiben weiterhin Duschen und Umkleiden: „Die Sanitärräu­me, mit Ausnahme der Toiletten, dürfen nicht genutzt werden. Die Sportlerin­nen und Sportler müssen bereits umgekleide­t in die Halle kommen,“heißt es in dem Schreiben.

In dem Lierenfeld auch darauf eingeht, dass den Sportverei­nen in einem früheren Schreiben unter anderem auch der Bußgeldkat­alog für Ordnungswi­drigkeiten nach dem Infektions­schutzgese­tz beigefügt war. „Die Zusendung dieses Kataloges dient ausschließ­lich Ihrer Informatio­n und stellt in keiner Weise eine Androhung bevorstehe­nder Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren dar,“betont der Bürgermeis­ter und schließt: „Sollte hier ein anderer Eindruck entstanden sein, bedauere ich das.“

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