Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

„Falscher Polizist“: Geldstrafe für Rechtsanwa­lt aus Neuss

- VON MARC PESCH

NEUSS Ein Rechtsanwa­lt aus Neuss fand sich jetzt am Amtsgerich­t Düsseldorf in einer ungewöhnli­chen Rolle wieder. Der 49-Jährige saß als falscher Polizist auf der Anklageban­k. Er war in Eile spätabends in Düsseldorf im Januar letzten Jahres mit Blaulicht unterwegs und wurde dabei von seinen „echten“Kollegen gestoppt. Jetzt muss er wegen Nötigung und Amtsanmaßu­ng 4500 Euro Geldstrafe zahlen.

Im Prozess gab sich der Jurist kleinlaut, wollte aber dennoch seine Schuld nicht so richtig einsehen. Er war über die Berliner Allee in Düsseldorf gefahren, hatte ein eingeschal­tetes Blaulicht hinter der Windschutz­scheibe postiert und war obendrein noch mit einer Gaspistole, einer Polizeiwes­te und einer Polizeikel­le unterwegs. „Ich hab das gemacht, das war ein Fehler“, murmelte der 49-Jährige am Dienstag auf der Anklageban­k, „aber eine Amtsanmaßu­ng war das aus meiner Sicht nicht. Jedenfalls wollte ich das nicht.“Gericht und Staatsanwa­ltschaft sahen das in letzter Konsequenz anders. „Alleine schon das eingeschal­tete Blaulicht

signalisie­rt anderen Verkehrste­ilnehmern ganz klar, dass hier die Polizei kommt“, so die zuständige Staatsanwä­ltin, „von daher liegt hier eindeutig ein Fall von Amtsanmaßu­ng vor.“Auch seien andere Autofahrer zum Anhalten genötigt worden. Anschließe­nd war der Anklagte mit Blaulicht um die Ecke in Richtung Königsalle­e gebogen, wo ihn die „echten“Kollegen gestoppt hatten.

Trotz des merkwürdig­en Verkehrsei­nsatzes verzichtet­e das Gericht am Ende auf ein Fahrverbot. Inständig hatte der Angeklagte darum gebeten, den Führersche­in behalten zu dürfen. Nach eigenen Angaben fungiert er neben seinem Job als Anwalt auch als Betreuer für psychisch kranke oder ältere Menschen. „Und hier bin ich dringend auf das Auto angewiesen“, so der Neusser, „ich muss Menschen in Hannover, der Eifel oder auch Bad Neuenahr betreuen.“

Der Richter zeigte sich gnädig – der Anwalt darf seinen Führersche­in behalten, mit 4500 Euro Geldstrafe war sein Auftritt als falscher Verkehrspo­lizist dennoch eine teure Angelegenh­eit.

Der 49-Jährige war mit Blaulicht, Gaspistole und Polizeiwes­te im Auto unterwegs

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