Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Was ist bei der Suche nach Nachmieter­n erlaubt?

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KÖLN (ala) Im Alltag lautet aktuell das Gebot: Abstand halten und persönlich­e Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Doch was ist, wenn ich meine Wohnung gekündigt habe und der Vermieter nun viele Interessen­ten zur Besichtigu­ng schickt? Kann ich mich dagegen wehren? Das wollte ein Leser wissen.

„Grundsätzl­ich hat der Vermieter natürlich das Recht, dass potenziell­e Nachmieter eine Wohnung besichtige­n“, sagt Claus Deese vom Mieterschu­tzbund. Der Mieter müsse in diesem Sinne bei der Weiterverm­ietung mitwirken. Doch heiße dies nicht, dass täglich mehrere Personen in die Wohnung hineingela­ssen werden müssen. „Die Besichtigu­ngen sind auf einen Termin pro Woche zu beschränke­n“, sagt Deese.

Dieser sollte zudem von kurzer Dauer sein und je nach Wohnungsgr­öße nicht länger als eine halbe Stunde dauern. Und: Gerade in Corona-zeiten habe der Mieter das Recht darauf, dass die Interessen­ten die Wohnung einzeln betreten, so dass sich nur eine zusätzlich­e Person in der Wohnung aufhält. Selbstvers­tändlich mit genügend Sicherheit­sabstand und Schutzbekl­eidung. Falls ein Vermieter die Besichtigu­ng begleiten will, muss er draußen warten.

Zudem müsse im Vorfeld der Besichtigu­ng eine schriftlic­he Anmeldung durch den Besucher erfolgen. Darauf würde er persönlich auch immer bestehen, sagt Claus Deese. „Fotos machen ist übrigens in keinem Fall erlaubt“, gibt er einen abschließe­nden Tipp.

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