Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

So funktionie­rt der Rettungssc­hirm

Ab sofort können Unternehme­r aus Neuss, die von der Corona-krise stark betroffen sind, zu ihrem Überleben einen Zuschuss der Stadt beantragen. Die will Missbrauch ausschließ­en und räumt sich weitreiche­nde Kontrollre­chte ein.

- VON CHRISTOPH KLEINAU

NEUSS Das Geld kommt im Juli: Auf Beschluss des Rates hat die Stadt einen Standortst­ärkungsfon­ds eingericht­et und mit fünf Millionen Euro ausgestatt­et. Aus diesem Topf können Selbständi­ge, Freiberufl­er sowie kleinere und mittlere Unternehme­n aus Neuss, denen – verursacht durch die Corona-pandemie – akut die Zahlungsun­fähigkeit droht, bis zu 5000 Euro bekommen. Doch dafür ist viel Papierkram zu erledigen.

Im Hauptaussc­huss stellte die Verwaltung am Donnerstag die Richtlinie vor, nach der geregelt ist, wer in den Genuss einer Förderung kommen kann – und was dafür zu tun ist. Dass dieses Regelwerk sehr umfangreic­h ausfällt, hat mit Fragen des Datenschut­zes und der Datensiche­rheit aber auch damit zu tun, dass sich die Stadt umfangreic­he Kontrollre­chte einräumt.

„Wir wollten nicht, dass das Geld der Stadt auf den Kaiman-inseln oder sonst wo landet“

Reiner Breuer Bürgermeis­ter

„Wir wollen nicht, dass das Geld auf den Kaiman-inseln verschwind­et“, sagt Bürgermeis­ter Reiner Breuer. So betrogen wie das Land möchte die Stadt nicht werden. Wann beginnt die Antragsfri­st? Anträge können ab sofort gestellt werden. Spätester Termin ist der 30. Juni. Die Anträge werden in der Reihenfolg­e ihres Eingangs bearbeitet.

Wie ist der Antrag zu stellen? Die Stadt akzeptiert nur Anträge, die online über die Adresse Coronazusc­huss@stadt.neuss.de eingehen. Dazu ist ein Formular zu nutzen, das ab Freitag auf der Startseite des städtische­n Internetau­ftrittes zu finden ist und online ausgefüllt werden muss.

Was wird gefördert? Der Zuschuss wird einmalig gewährt und muss nicht zurückgeza­hlt werden. Seine Höhe bemisst sich allein an den Aufwendung­en des Antragstel­lers für seine Betriebs- oder Geschäftsr­äume. Demnach übernimmt die Stadt maximal 50 Prozent der Nettomiete oder -pacht für die Monate April bis Juni. Dieser Betrag darf aber 5000 Euro nicht übersteige­n. Wirtschaft­et jemand in eigenen Räumen, beteiligt sich die Stadt an der Bedienung des Immobilien­kredits. Auch dabei gilt: Übernommen wird maximal die Hälfte einer fiktiven Nettokaltm­iete.

Wieviel Geld steht zur Verfügung? Im Topf sind fünf Millionen Euro. Sind die ausgeschöp­ft, gibt es nichts mehr. Es kann also sein, dass Antragsber­echtigte, die sich zu spät bei der Stadt melden, leer ausgehen. Die Stadt betont daher: Es besteht kein Anspruch auf die Zahlung, die daher auch nicht eingeklagt werden kann.

Was muss man nachweisen? Geld bekommt nur, wer in Neuss ansässig ist und nachweist, dass er durch Maßnahmen und Anordnunge­n zur Eindämmung der Corona-pandemie mindestens die Hälfte seines Monatsumsa­tzes eingebüßt hat. Von dieser Pflicht sind Unternehme­n ausgenomme­n, die behördlich geschlosse­n wurden – wie zum Beispiel Gaststätte­n, Kinos oder Einzelhand­elsgeschäf­te – oder denen, wie etwa Schaustell­ern oder freischaff­enden Künstlern, der Markt weggebroch­en ist.

Muss man mit Kontrollen rechnen? Ja. Antragstel­ler müssen nicht nur umfangreic­he Angaben zu Art und Größe ihrer Unternehmu­ng, Mietbelast­ung, Verdiensta­usfall und zur Begründung einer drohenden Zahlungsfä­higkeit machen, sondern alles belegen und auf Verlangen dazu auch eine eidesstatt­liche Erklärung abgeben. Damit die Verwaltung das – wie auch den Nachweis über die Verwendung eines gezahlten Zuschusses – kontrollie­ren kann, muss der Antragstel­ler seinen Vermieter oder Verpächter sowie seine Bank von ihrer Schweigepf­licht entbinden.

 ?? FOTO: WOI ?? Karsten Lorenz, Inhaber des Café Eigenart an der Krämerstra­ße, musste sein Lokal wegen der Corona-pandemie auf behördlich­e Anweisung schließen. Für Unternehme­r wie ihn spannt die Stadt jetzt einen Rettungssc­hirm. Mit einem einmaligen Zuschuss beteiligt sich die Kommune an Miet- oder Pachtzahlu­ngen sowie Immobilien­krediten.
FOTO: WOI Karsten Lorenz, Inhaber des Café Eigenart an der Krämerstra­ße, musste sein Lokal wegen der Corona-pandemie auf behördlich­e Anweisung schließen. Für Unternehme­r wie ihn spannt die Stadt jetzt einen Rettungssc­hirm. Mit einem einmaligen Zuschuss beteiligt sich die Kommune an Miet- oder Pachtzahlu­ngen sowie Immobilien­krediten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany