Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Lebenslänglich nach Messer-attacke
42-Jähriger nach brutalem Angriff auf Hausmeister an der Görlitzer Straße verurteilt.
NEUSS/DÜSSELDORF (mape) Mit der Höchststrafe ist am Landgericht Düsseldorf am Freitag der Prozess um eine brutale Messerattacke auf einen Hausmeister zu Ende gegangen. Der Angeklagte muss lebenslänglich hinter Gitter. Die zuständige Schwurgerichtskammer lag mit ihrem Urteil am Ende noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Mit versteinertem Gesicht nahm der 42-Jährige das Urteil zur Kenntnis. Er hatte im Prozess bis zuletzt geschwiegen, auch am Freitag wollte er, anders als angekündigt, keine Angaben zum Geschehen im April in dem Mehrfamilienhaus an der Gölitzer Straße machen. Es wäre für ihn die letzte Chance gewesen, „reinen Tisch“zu machen – von seiner Schuld waren zu diesem Zeitpunkt längst alle Beteiligten im Saal überzeugt. Der Hausmeister hatte den Angeklagten nämlich eindeutig als Täter identifiziert, außerdem waren bei dem vorbestraften Polen Blutspuren und frische Schnittverletzungen gefunden worden.
Staatsanwalt Martin Stücker sprach in seinem Plädoyer von einer heimtückischen Tat. „Der Angeklagte hat die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. Er hat solange auf sein Opfer eingestochen, bis er flehte, noch einmal seine Familie anrufen zu dürfen. Es war pures Glück, dass der Mann überlebt hat.“Der Hausmeister war unmittelbar vor dem Messerangriff damit beschäftigt, eine Lampe auszuwechseln – er hatte den Angreifer gar nicht kommen hören. Der stach laut Ermittlungen 49 Mal auf sein Opfer ein. „Ich habe bei uns in der Kanzlei in Neuss diese 49 Stichbewegungen mal nachgeahmt“, sagte Opfer-anwalt Andreas Bonnen in seinem Plädoyer, „das muss minutenlang gedauert haben. Für meinen Mandanten war es unerträglich lange. Es war eine Tat mit äußerster Brutalität.“14 Jahre Haft forderte die Staatsanwaltschaft, 14 Jahre „oder lebenslänglich“beantragte die Nebenklage. Verteidiger Andreas Gurok forderte dagegen einen Freispruch.
Der Anwalt erklärte, es gäbe kein Motiv und keine Augenzeugen, außerdem habe sein Mandant ihm gegenüber stets die Tat bestritten. Ihm bleibe deshalb nur, einen Freispruch zu beantragen.
Richter Drees machte daraufhin kurzen Prozess. Nach einer halben Stunde Beratung benötigte er für die Urteilsbegründung nicht mal fünf Minuten. „Hier kommt für uns nur eine lebenslange Freiheitsstrafe in Frage“, so Drees, „das Opfer sitzt im Rollstuhl, ist lebenslang gezeichnet. Da kann es auch für den Täter nur lebenslang geben. Milderungsgründe sehen wir nicht.“
Das Motiv für die Tat ist derweil bis zum Schluss unklar geblieben. Möglicherweise war der Angeklagte nicht damit einverstanden, dass der Hausmeister ihn auf Beschwerden anderer Hausbewohner über ihn angesprochen hatte. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte ihm zudem paranoide Wahnvorstellungen. Gegen das Urteil kann der Mann noch Revision einlegen.