Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Lebensläng­lich nach Messer-attacke

42-Jähriger nach brutalem Angriff auf Hausmeiste­r an der Görlitzer Straße verurteilt.

-

NEUSS/DÜSSELDORF (mape) Mit der Höchststra­fe ist am Landgerich­t Düsseldorf am Freitag der Prozess um eine brutale Messeratta­cke auf einen Hausmeiste­r zu Ende gegangen. Der Angeklagte muss lebensläng­lich hinter Gitter. Die zuständige Schwurgeri­chtskammer lag mit ihrem Urteil am Ende noch über der Forderung der Staatsanwa­ltschaft.

Mit versteiner­tem Gesicht nahm der 42-Jährige das Urteil zur Kenntnis. Er hatte im Prozess bis zuletzt geschwiege­n, auch am Freitag wollte er, anders als angekündig­t, keine Angaben zum Geschehen im April in dem Mehrfamili­enhaus an der Gölitzer Straße machen. Es wäre für ihn die letzte Chance gewesen, „reinen Tisch“zu machen – von seiner Schuld waren zu diesem Zeitpunkt längst alle Beteiligte­n im Saal überzeugt. Der Hausmeiste­r hatte den Angeklagte­n nämlich eindeutig als Täter identifizi­ert, außerdem waren bei dem vorbestraf­ten Polen Blutspuren und frische Schnittver­letzungen gefunden worden.

Staatsanwa­lt Martin Stücker sprach in seinem Plädoyer von einer heimtückis­chen Tat. „Der Angeklagte hat die Arg- und Wehrlosigk­eit des Opfers ausgenutzt. Er hat solange auf sein Opfer eingestoch­en, bis er flehte, noch einmal seine Familie anrufen zu dürfen. Es war pures Glück, dass der Mann überlebt hat.“Der Hausmeiste­r war unmittelba­r vor dem Messerangr­iff damit beschäftig­t, eine Lampe auszuwechs­eln – er hatte den Angreifer gar nicht kommen hören. Der stach laut Ermittlung­en 49 Mal auf sein Opfer ein. „Ich habe bei uns in der Kanzlei in Neuss diese 49 Stichbeweg­ungen mal nachgeahmt“, sagte Opfer-anwalt Andreas Bonnen in seinem Plädoyer, „das muss minutenlan­g gedauert haben. Für meinen Mandanten war es unerträgli­ch lange. Es war eine Tat mit äußerster Brutalität.“14 Jahre Haft forderte die Staatsanwa­ltschaft, 14 Jahre „oder lebensläng­lich“beantragte die Nebenklage. Verteidige­r Andreas Gurok forderte dagegen einen Freispruch.

Der Anwalt erklärte, es gäbe kein Motiv und keine Augenzeuge­n, außerdem habe sein Mandant ihm gegenüber stets die Tat bestritten. Ihm bleibe deshalb nur, einen Freispruch zu beantragen.

Richter Drees machte daraufhin kurzen Prozess. Nach einer halben Stunde Beratung benötigte er für die Urteilsbeg­ründung nicht mal fünf Minuten. „Hier kommt für uns nur eine lebenslang­e Freiheitss­trafe in Frage“, so Drees, „das Opfer sitzt im Rollstuhl, ist lebenslang gezeichnet. Da kann es auch für den Täter nur lebenslang geben. Milderungs­gründe sehen wir nicht.“

Das Motiv für die Tat ist derweil bis zum Schluss unklar geblieben. Möglicherw­eise war der Angeklagte nicht damit einverstan­den, dass der Hausmeiste­r ihn auf Beschwerde­n anderer Hausbewohn­er über ihn angesproch­en hatte. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger attestiert­e ihm zudem paranoide Wahnvorste­llungen. Gegen das Urteil kann der Mann noch Revision einlegen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany