Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Neues Siegel für Urlauber mit Hunden
(tmn) Bis zu fünf Pfoten können Ferienunterkünfte erhalten, wenn sie besonders hundefreundlich sind. Die neue Klassifizierung hat der Deutsche Tourismusverband (DTV) zusammen mit dem Beratungsunternehmen GLC Glücksburg Consulting und dem Portal „Deine Tierwelt“gestartet. Anhand von 32 einheitlichen Kriterien begutachtet ein unabhängiger Prüfer bundesweit Ferienhäuser und Wohnungen.
Pluspunkte sammeln Unterkünfte etwa, wenn sie eine Hundedusche haben, eine Kooperation mit örtlichen Tierärzten und Hundesittern besteht und es Freilaufflächen gibt. Das Qualitätssiegel hat auch die Belange der Hundebesitzer im Blick – so sind leicht zu reinigende Bodenbeläge ein weiteres Kriterium. Wer künftig für sich und seinen Hund ein Ferienquartier sucht, kann sich an dem Siegel orientieren – zertifizierte Unterkünfte sollen laut DTV bald auf dem Portal „Deine Tierwelt“veröffentlicht werden.
Bei Verspätung direkt an die Airline wenden
(tmn) Bis zu 600 Euro erhalten Passagiere als Ausgleich, wenn ihr Flieger zu spät ankommt – abhängig von der Flugstrecke. Auch wenn ein Flugzeug überbucht ist oder ganz ausfällt, bekommen Reisende Geld von der Airline. Dies regelt die Eu-fluggastrechteverordnung. Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Zwar gibt es im Internet zahlreiche Portale, die Verbrauchern dabei helfen, Fluggastrechte durchzusetzen. Es lohnt sich aber, wenn Betroffene sich zunächst selbst an die Airline wenden. Darauf macht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) aufmerksam.