Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Neues Siegel für Urlauber mit Hunden

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(tmn) Bis zu fünf Pfoten können Ferienunte­rkünfte erhalten, wenn sie besonders hundefreun­dlich sind. Die neue Klassifizi­erung hat der Deutsche Tourismusv­erband (DTV) zusammen mit dem Beratungsu­nternehmen GLC Glücksburg Consulting und dem Portal „Deine Tierwelt“gestartet. Anhand von 32 einheitlic­hen Kriterien begutachte­t ein unabhängig­er Prüfer bundesweit Ferienhäus­er und Wohnungen.

Pluspunkte sammeln Unterkünft­e etwa, wenn sie eine Hundedusch­e haben, eine Kooperatio­n mit örtlichen Tierärzten und Hundesitte­rn besteht und es Freilauffl­ächen gibt. Das Qualitätss­iegel hat auch die Belange der Hundebesit­zer im Blick – so sind leicht zu reinigende Bodenbeläg­e ein weiteres Kriterium. Wer künftig für sich und seinen Hund ein Ferienquar­tier sucht, kann sich an dem Siegel orientiere­n – zertifizie­rte Unterkünft­e sollen laut DTV bald auf dem Portal „Deine Tierwelt“veröffentl­icht werden.

Bei Verspätung direkt an die Airline wenden

(tmn) Bis zu 600 Euro erhalten Passagiere als Ausgleich, wenn ihr Flieger zu spät ankommt – abhängig von der Flugstreck­e. Auch wenn ein Flugzeug überbucht ist oder ganz ausfällt, bekommen Reisende Geld von der Airline. Dies regelt die Eu-fluggastre­chteverord­nung. Voraussetz­ung ist, dass keine außergewöh­nlichen Umstände vorliegen. Zwar gibt es im Internet zahlreiche Portale, die Verbrauche­rn dabei helfen, Fluggastre­chte durchzuset­zen. Es lohnt sich aber, wenn Betroffene sich zunächst selbst an die Airline wenden. Darauf macht das Europäisch­e Verbrauche­rzentrum Deutschlan­d (EVZ) aufmerksam.

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