Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Ordnungsamt bekommt mehr Personal für Corona-kontrollen
KAARST Auch das Ordnungsamt in Kaarst steht ob der verschärften Corona-maßnahmen vor neuen Herausforderungen. Die Überwachung der Einhaltung der neuen Regelungen bedeutet nach Angaben von Stadtsprecher Peter Böttner „einen erhöhten Personalbedarf – auch und gerade am Wochenende“. Der Außendienst werde daher personell verstärkt. So wie es auch in der Stadt Neuss der Fall ist. Eine lückenlose Überwachung – zum Beispiel der Abstandsregelungen oder der Maskenpflicht – sei personell dennoch nicht möglich. „Sollten Verstöße
festgestellt werden, werden diese auch geahndet“, so Böttner.
Bis zum 10. Oktober wurden insgesamt acht private Veranstaltungen bei der Stadt Kaarst angemeldet. Davon sei jedoch nur eine Veranstaltung meldepflichtig gewesen. Verstöße bei dieser oder anderen Veranstaltungen wurden seitens des Ordnungsamtes nicht festgestellt. Die Gäste verhielten sich somit diszipliniert.
Eine Änderung: Mit der Neufassung der Corona-schutzverordnung wurde die Anmeldepflicht für private Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen nun abgeschafft. Unter welchen Umständen Veranstaltungen
zulässig sind und wie viele Teilnehmer erlaubt sind, zeigt eine Grafik auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de), die bei einem weiter steigenden Inzidenzwert und somit neuen Reglungen aktualisiert wird.
Kurzfristig kann das Infektionsgeschehen eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nötig machen. Sollte die Rate der Neuinfizierungen innerhalb einer Woche über 50/100.000 Einwohner steigen, so reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl auf 25. Das Ordnungsamt der Stadt Kaarst wird nach eigenen Angaben stichprobenartige Kontrollen vornehmen. Bis zu 2500 Euro Bußgeld drohen Veranstaltern von Feten ohne herausragendes Ereignis (dazu zählen unter anderem Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstage und Taufen), jedem Teilnehmer einer solchen Veranstaltung 250 Euro. Das Fehlen einer Teilnehmerliste ist aktuell mit 500 Euro Bußgeld bewährt.
Jüngst wurden auch die Strafen für falsche Angaben von Kunden-kontaktdaten in Restaurants angehoben. Dies kostet in Nordrhein-westfalen mittlerweile 250 Euro. Ob die Kaarster Gastronomie wie vorgeschrieben die Daten ihrer Gäste zur Nachverfolgbarkeit erhebt, wird durch die Stadt nach Angaben der Verwaltung „stichprobenartig kontrolliert“.