Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ordnungsam­t bekommt mehr Personal für Corona-kontrollen

- VON SIMON JANSSEN

KAARST Auch das Ordnungsam­t in Kaarst steht ob der verschärft­en Corona-maßnahmen vor neuen Herausford­erungen. Die Überwachun­g der Einhaltung der neuen Regelungen bedeutet nach Angaben von Stadtsprec­her Peter Böttner „einen erhöhten Personalbe­darf – auch und gerade am Wochenende“. Der Außendiens­t werde daher personell verstärkt. So wie es auch in der Stadt Neuss der Fall ist. Eine lückenlose Überwachun­g – zum Beispiel der Abstandsre­gelungen oder der Maskenpfli­cht – sei personell dennoch nicht möglich. „Sollten Verstöße

festgestel­lt werden, werden diese auch geahndet“, so Böttner.

Bis zum 10. Oktober wurden insgesamt acht private Veranstalt­ungen bei der Stadt Kaarst angemeldet. Davon sei jedoch nur eine Veranstalt­ung meldepflic­htig gewesen. Verstöße bei dieser oder anderen Veranstalt­ungen wurden seitens des Ordnungsam­tes nicht festgestel­lt. Die Gäste verhielten sich somit disziplini­ert.

Eine Änderung: Mit der Neufassung der Corona-schutzvero­rdnung wurde die Anmeldepfl­icht für private Veranstalt­ungen außerhalb von Wohnungen nun abgeschaff­t. Unter welchen Umständen Veranstalt­ungen

zulässig sind und wie viele Teilnehmer erlaubt sind, zeigt eine Grafik auf der Internetse­ite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de), die bei einem weiter steigenden Inzidenzwe­rt und somit neuen Reglungen aktualisie­rt wird.

Kurzfristi­g kann das Infektions­geschehen eine Reduzierun­g der Teilnehmer­zahl nötig machen. Sollte die Rate der Neuinfizie­rungen innerhalb einer Woche über 50/100.000 Einwohner steigen, so reduziert sich die maximale Teilnehmer­zahl auf 25. Das Ordnungsam­t der Stadt Kaarst wird nach eigenen Angaben stichprobe­nartige Kontrollen vornehmen. Bis zu 2500 Euro Bußgeld drohen Veranstalt­ern von Feten ohne herausrage­ndes Ereignis (dazu zählen unter anderem Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstag­e und Taufen), jedem Teilnehmer einer solchen Veranstalt­ung 250 Euro. Das Fehlen einer Teilnehmer­liste ist aktuell mit 500 Euro Bußgeld bewährt.

Jüngst wurden auch die Strafen für falsche Angaben von Kunden-kontaktdat­en in Restaurant­s angehoben. Dies kostet in Nordrhein-westfalen mittlerwei­le 250 Euro. Ob die Kaarster Gastronomi­e wie vorgeschri­eben die Daten ihrer Gäste zur Nachverfol­gbarkeit erhebt, wird durch die Stadt nach Angaben der Verwaltung „stichprobe­nartig kontrollie­rt“.

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FOTO: STADT Der Außendiens­t des Ordnungsam­tes wird verstärkt. Eine lückenlose Überwachun­g ist laut Stadt personell aber nicht möglich.

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