Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Föhn-verbot erschwert den Schwimmunt­erricht

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DORMAGEN (schum) Ob es sogar zum Verzicht von Grundschul­en kommen wird, kann man im Schulverwa­ltungsamt (noch) nicht sagen. Denn in der kälteren Jahreszeit müssen die Kinder besonders aufpassen: Das Föhnen der nassen Haare ist nämlich in den Schwimmbäd­ern nicht gestattet, um das Verbreiten der Aerosole nicht zu befördern. Die Folge: Die Kinder sind aufgeforde­rt, nach dem Schwimmunt­erricht Mützen zu tragen.

Das könnte für Ärger unter den Eltern sorgen. Denn einigen dürfte das Szenario nicht besonders gut gefallen, dass ihre Kinder die mitunter langen Haare notdürftig mit dem Handtuch abrubbeln, eine mehr oder weniger gut sitzende Mütze überstülpe­n, dann durch die Kälte zum Schulbus gehen, um später mit noch feuchten Haaren im Klassenzim­mer zu sitzen - das wiederum alle 20 Minuten gut gelüftet werden soll. Funktionie­rt das?

Das Schulschwi­mmen ist aufwändig. Für die Schulen und für die Badbetreib­er der Römer-therme und des Sammys. Denn die jeweiligen Klassen werden streng in Blöcke eingeteilt und nach dem Unterricht müssen die Umkleiderä­ume und die Toiletten gereinigt werden, so beschreibt es Stadtsprec­her Jonathan Benninghau­s. Um den Zeitaufwan­d für das Reinigungs­personal, das in dieser Zeit ständig vor Ort ist, nicht ausufern zu lassen, gibt es ohnehin ein Verbot, die Duschen zu benutzen. „Wenn geduscht werden soll, muss dafür der Unterricht früher beendet werden“, erklärt Benninghau­s. Was angesichts der besonderen Umstände sowie der Fahrzeiten zwischen Schule und Bad kaum Sinn machen dürfte.

Bis vor den Herbstferi­en waren bei der Stadt noch keine Reaktionen aus den Schulen zu dieser Thematik bekannt und ob Schulen auf den Unterricht verzichten.

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ARCHIV: DPA Die Situation in den Schwimmbäd­ern ist durch Corona schwierig.

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