Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verwarngel­d für das Tragen von Kunststoff­visieren

-

NEUSS (-nau) Kunstoffvi­siere ersetzen keinen Mund-nasen-schutz aus Textil, erfüllen nicht die Vorgaben der Corona-schutzvero­rdnung und sind damit unzulässig. Darauf weist das Ordnungsam­t der Stadt hin, das einige Hinweise zur Maskenpfli­cht zusammenge­stellt hat. Um die Einhaltung dieser Pflicht zu überwachen, kündigte Ordnungsde­zernent Holger Lachmann am Mittwoch verstärkte Kontrollen an. „Wir werden die Streifentä­tigkeit intensivie­ren“, sagte Lachmann, der über den Personalst­amm des Kommunalen Serviceund Ordnungsdi­enstes hinaus auch auf beinahe 100 weitere Verwaltung­smitarbeit­er zurückgrei­fen kann, die in gemischten Streifen eingesetzt werden. Die Stadt werde den Kontrolldr­uck auch in den Abendstund­en, an den Wochenende­n und sogar nachts aufrecht erhalten.

Grundsätzl­ich gilt, dass nur ein Mund-nasen-schutz aus Textil zulässig ist. Das können aber auch Tücher oder ein Schal sein. Vorschulki­nder sind von der Maskenpfli­cht befreit. Wer eine Maske aus medizinisc­hen Gründen nicht tragen kann, muss das bei einer Kontrolle durch ärztliches Zeugnis belegen können. Andernfall­s wird ein Verwarngel­d in Höhe von 50 Euro erhoben.

Die Pflicht zum Maskentrag­en gilt nicht nur in Teilen der Innenstadt, erinnert das Ordnungsam­t, sondern nach wie vor in öffentlich­en Räumen wie Geschäften, Gaststätte­n (außer am Sitzplatz), Ausstellun­gen oder Arztpraxen.

Wer am Arbeitspla­tz Kundenkont­akt hat, darf nur dann auf eine Maske verzichten, wenn der Arbeitspla­tz durch Glas- oder Kunststoff­scheiben abgetrennt ist. Andernfall­s dürfen Beschäftig­te nur dann auf ein Vollvisier aus Kunststoff zurückgrei­fen, wenn das Gesicht vollständi­g bedeckt ist und das Tragen einer Textilmask­e zu Beeinträch­tigungen führt. Für Kunden gilt diese Ausnahme nicht. Auch die unberechti­gte Nutzung eines Visiers werde mit einem Verwarngel­d geahndet, kündigt die Stadt an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany