Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Jogger sollen Masken-bereiche meiden

Welche Regeln gelten genau auf den Straßen mit Maskenpfli­cht? Und wer hat sie eigentlich ausgesucht? Wir haben nachgefrag­t.

- VON ARNE LIEB UND UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Seit dieser Woche gilt auf ausgewählt­en Einkaufsst­raßen in Düsseldorf die Maskenpfli­cht. Das führt zu vielen Unsicherhe­iten. Wir haben nachgefrag­t.

Wann darf die Maske abgenommen werden? Die Corona-schutzvero­rdnung legt fest, dass die Maske zur Ermöglichu­ng einer Dienstleis­tung oder einer ärztlichen Behandlung abgenommen werden darf. Der Mund-nasen-schutz darf aber auch vorübergeh­end entfernt werden, wenn das aus anderen Gründen „zwingend erforderli­ch“ist. Das Gesundheit­sministeri­um nennt als Beispiel die Kommunikat­ion mit einem gehörlosen Menschen. Auch für Essen und Trinken darf die Maske vorübergeh­end abgelegt werden, schließlic­h herrscht auch in den Maskenbere­ichen auf Einkaufsst­raßen kein Verzehrver­bot. Das Rauchen ist aus Sicht der Behörde hingegen kein ausreichen­der Grund, die Maske zu lüften, da es eine „deutlich geringere Versorgung­sfunktion“als die Nahrungsau­fnahme habe. Die letzte Entscheidu­ng, ob die Maske abgesetzt werden darf, liegt laut Ministeriu­m bei der lokalen Behörde, also in Düsseldorf beim städtische­n Ordnungsam­t. Verstöße werden mit 50 Euro sanktionie­rt. Noch nicht schulpflic­htige Kinder sowie Menschen, die aus medizinisc­hen Gründen keine Maske tragen dürfen und das per Attest nachweisen können, sind von der Pflicht befreit.

Was ist mit Radfahrern und Joggern? Auch die müssen in den von der Stadt festgelegt­en Zonen einen Mund-nasen-schutz tragen, etwa am Altstadt-rheinufer. Das Ministeriu­m

verweist darauf, dass der Schutz gerade bei sportliche­n Aktivitäte­n infektiolo­gisch geboten sei, weil der Tröpchen-ausstoß größer sei. Das Ministeriu­m ist daher der Ansicht, dass sich die Masken-zonen nicht mehr für sportliche Betätigung eigneten – Sportler sollten sich andere Strecken suchen. Für den Vereinsspo­rt gilt hingegen keine durchgehen­de Maskenpfli­cht – aus Sicht des Gesundheit­sministeri­um ist das kein Widerspruc­h: Vereinsspo­rt habe einen wichtigen sozialen und gesundheit­lichen Nutzen. Die Mund-nase-bedeckung etwa auf Einkaufsst­raßen sei ein geringerer Eingriff und „geradezu das Mittel der Wahl, um strikte Einschränk­ungen/verbote in unserem Alltag soweit wie möglich zu vermeiden“.

Wo genau gilt die Maskenpfli­cht? In der Altstadt betrifft sie das Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließ­lich) im Norden, Rathausufe­r und Schlossufe­r im Westen, Heinrich-heine-allee und Hafenstraß­e im Osten und Schulstraß­e (nicht eingeschlo­ssen) und Flingerstr­aße im Süden und gilt von 10 bis 24 Uhr. Am Hauptbahnh­of gilt sie auf dem Konrad-adenauer-platz und dem Bertha-von-suttner-platz (6 bis 24 Uhr). In Stadtmitte gilt sie auf der Schadowstr­aße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt, rund um Kö-bogen I und II sowie auf Theodor-körner-straße und Königsalle­e mit Blumenstra­ße/ Martin-luther-platz. Dazu kommen Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsalle­e und Berliner Allee (10 bis 19 Uhr).

Die Pflicht gilt darüber hinaus von 10 bis 19 Uhr in folgenden Bereichen außerhalb der Innenstadt: Kaiserswer­ther Markt/klemenspla­tz (Kaiserswer­th); Westfalens­traße/westfalenc­enter (Rath); Benderstra­ße/ Dreherstra­ße/fußgängerz­one (Gerresheim); Rethelstra­ße (Düsseltal); Nordstraße/duisburger Straße (Pempelfort); Belsenplat­z/teile der Luegallee (Oberkassel); Düsseldorf-arcaden, S-bahnhof (Bilk), Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostr­aße (Unterbilk); Kölner Straße (Oberbilk); Gumbertstr­aße, Gertrudisp­latz (Eller), Innenstadt, Fußgängerz­one (Benrath); Stadtteilz­entrum (Garath).

Wer hat die Masken-zonen festgelegt? Es ist auffallend, dass zwar auf vielen Einkaufsst­raßen Maskenpfli­cht gilt, andere aber ausgelasse­n wurden. Die Entscheidu­ng lag bei der Stadtverwa­ltung. Ein Sprecher sagt dazu auf Nachfrage allgemein, die Auswahl basiere „auf den Erfahrungs­werten einer dafür extra eingesetzt­en Arbeitsgru­ppe bestehend aus Vertretern des Ordnungsam­tes, des Amtes für Verkehrsma­nagement, der Polizei, der Feuerwehr, des Amtes für Kommunikat­ion und des Gesundheit­samtes“.

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ORTHEN RP-FOTO: ANNE Wer am Rathausufe­r joggen will, der muss das jetzt mit Maske tun. Die Stadt empfiehlt Outdoor-sportlern, alternativ­e Strecken zu suchen.

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