Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Beschluss zur Sperrstund­e lässt auf sich warten

Gastronom stellt Eilantrag gegen Sperrstund­e.

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DÜSSELDORF (ujr) 125 Mitarbeite­r stehen in Wartestell­ung. Walid El Sheikh würde sie gerne rasch mit einer E-mail darüber informiere­n, dass sie wieder zur Arbeit kommen können, um in Bars wie dem „Sir Walter“oder „Oh Baby Anna“die Gäste zu bedienen. Der Gastronom hatte schon auf den Donnerstag gehofft. Aber daraus wird wohl nichts. Das Oberverwal­tungsgeric­ht NRW in Münster (OVG) wird frühestens am Freitag, vielleicht auch erst nächste Woche über die Sperrstund­e entscheide­n. Das ergab eine Anfrage unserer Redaktion bei dem Gericht.

Im Kern geht es um eine Regelung in der neuen Version der Corona-schutzvero­rdnung des Landes. Da in Düsseldorf bei mehr als 50 von 100.000 Menschen das Coronaviru­s nachgewies­en wurde, gilt eine Sperrstund­e ab 23 Uhr. Gegen die Nrw-verordnung kann beim OVG geklagt werden. El Sheikh hat am Montag elektronis­ch einen Eilantrag gestellt, um schnell eine vorläufige Entscheidu­ng der Richter zu erhalten. Dass er vorangeht, ist mit anderen Gastronome­n abgesproch­en. Dies hält die Kosten niedrig, während bei einem Erfolg alle profitiere­n. Der Deutsche Hotel- und Gaststätte­nverband unterstütz­t den Eilantrag.

Die Wirte halten die Maßnahmen für nicht verhältnis­mäßig, da es kaum Nachweise für ein relevantes Infektions­geschehen in der Gastronomi­e gebe. El Sheikh, dessen Geschäft erst nach 23 Uhr ernsthaft beginnt, will neben der Sperrstund­e auch das Alkoholver­kaufsverbo­t aufheben lassen. Ein Gerichtssp­recher erklärte, auch der Landesregi­erung müsse Gelegenhei­t zur Stellungna­hme gegeben werden.

Sollte über den Eilantrag erst nächste Woche entschiede­n werden, wäre das für die Gastronome­n eine Enttäuschu­ng. Denn die Corona-schutzvero­rdnung gilt zunächst bis zum 31. Oktober, es wären nur noch wenige Tage bis zu diesem Datum. Allerdings liegt die Düsseldorf­er Inzidenz mittlerwei­le bei 81,6, es ist damit zu rechnen, dass die Gültigkeit der Verordnung verlängert wird – vielleicht wird sie angesichts der zunehmende­n Infektions­zahlen sogar verschärft.

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