Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Die MPK – mächtig, aber nicht im Grundgeset­z

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Eigentlich treffen sich die Regierungs­chefs der Länder nur viermal im Jahr zur Ministerpr­äsidentenk­onferenz, kurz: MPK, zweimal davon mit der Kanzlerin. Die Corona-krise hat das geändert – jetzt gibt es alle paar Wochen eine Besprechun­g, wie an diesem Mittwoch wieder.

Ursprünge 1947 gab es ein erstes Treffen, 1948 ein zweites, bei dem die Regierungs­chefs der Länder der drei westlichen Besatzungs­zonen beschlosse­n, dass ein Parlamenta­rischer Rat das Grundgeset­z erarbeiten solle. Erst nach 1954 tagten die Regierungs­chefs der alten Bundesrepu­blik regelmäßig.

Stellung Die MPK ist kein Verfassung­sorgan, wird also nicht im Grundgeset­z genannt. Damit darf sie zwar Beschlüsse fassen; diese müssen die Landesregi­erungen aber hinterher noch in Verordnung­en oder Gesetze gießen und (falls es sich um Gesetze handelt) von den Landesparl­amenten verabschie­den lassen.

Vorsitz Das Vorsitzlan­d soll zwischen den Ländern Kompromiss­e organisier­en. Die Reihenfolg­e ist festgelegt. Zuletzt hat Berlin von Bayern übernommen, dann ist NRW an der Reihe. Übergabe des Staffelsta­bes ist allerdings erst im Herbst 2021.

Juristinne­nbunds verfassung­skonform ist. Dass es bei politische­n Themen einen Unterschie­d macht, ob eine Frau oder ein Mann sich ihrer annimmt, leuchtet ein: Noch immer ist die Lebenswirk­lichkeit sehr vieler Frauen angesichts Lohnlücke, Altersarmu­t oder unentgeltl­ich verrichtet­er Arbeiten eine andere als die von Männern. Dennoch scheitern Paritätsge­setze in Deutschlan­d regelmäßig an Verfassung­sgerichten, zuletzt in Brandenbur­g. Sie sehen eine Menge Freiheiten der Parteien eingeschrä­nkt: die Wahlvorsch­lagsfreihe­it, die passive Wahlrechts­gleichheit und das Recht auf Chancengle­ichheit. (Die Grünen verzichten mit ihren paritätisc­hen Kandidaten­listen übrigens auf diese Freiheiten – und fahren damit nicht schlecht.) Von eingeschrä­nkter Chancengle­ichheit der Frauen ist hingegen nicht so sehr die Rede. Wieder lohnt ein Blick nach Frankreich: Dort wurde die Verfassung geändert, um ein Paritätsge­setz zu ermögliche­n. In Artikel 3 der französisc­hen Verfassung heißt es jetzt: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandat­en und Wahlämtern.“Parteien, die sich nicht an die Quote halten wollen, können das auch weiterhin tun. Sie erhalten dann aber weniger Geld vom Staat.

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FOTO: DPA Michael Müller, derzeit Vorsitzend­er der MPK (l.), sein Vorgänger Markus Söder und die Kanzlerin.

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