Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Die MPK – mächtig, aber nicht im Grundgesetz
Eigentlich treffen sich die Regierungschefs der Länder nur viermal im Jahr zur Ministerpräsidentenkonferenz, kurz: MPK, zweimal davon mit der Kanzlerin. Die Corona-krise hat das geändert – jetzt gibt es alle paar Wochen eine Besprechung, wie an diesem Mittwoch wieder.
Ursprünge 1947 gab es ein erstes Treffen, 1948 ein zweites, bei dem die Regierungschefs der Länder der drei westlichen Besatzungszonen beschlossen, dass ein Parlamentarischer Rat das Grundgesetz erarbeiten solle. Erst nach 1954 tagten die Regierungschefs der alten Bundesrepublik regelmäßig.
Stellung Die MPK ist kein Verfassungsorgan, wird also nicht im Grundgesetz genannt. Damit darf sie zwar Beschlüsse fassen; diese müssen die Landesregierungen aber hinterher noch in Verordnungen oder Gesetze gießen und (falls es sich um Gesetze handelt) von den Landesparlamenten verabschieden lassen.
Vorsitz Das Vorsitzland soll zwischen den Ländern Kompromisse organisieren. Die Reihenfolge ist festgelegt. Zuletzt hat Berlin von Bayern übernommen, dann ist NRW an der Reihe. Übergabe des Staffelstabes ist allerdings erst im Herbst 2021.
Juristinnenbunds verfassungskonform ist. Dass es bei politischen Themen einen Unterschied macht, ob eine Frau oder ein Mann sich ihrer annimmt, leuchtet ein: Noch immer ist die Lebenswirklichkeit sehr vieler Frauen angesichts Lohnlücke, Altersarmut oder unentgeltlich verrichteter Arbeiten eine andere als die von Männern. Dennoch scheitern Paritätsgesetze in Deutschland regelmäßig an Verfassungsgerichten, zuletzt in Brandenburg. Sie sehen eine Menge Freiheiten der Parteien eingeschränkt: die Wahlvorschlagsfreiheit, die passive Wahlrechtsgleichheit und das Recht auf Chancengleichheit. (Die Grünen verzichten mit ihren paritätischen Kandidatenlisten übrigens auf diese Freiheiten – und fahren damit nicht schlecht.) Von eingeschränkter Chancengleichheit der Frauen ist hingegen nicht so sehr die Rede. Wieder lohnt ein Blick nach Frankreich: Dort wurde die Verfassung geändert, um ein Paritätsgesetz zu ermöglichen. In Artikel 3 der französischen Verfassung heißt es jetzt: „Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern.“Parteien, die sich nicht an die Quote halten wollen, können das auch weiterhin tun. Sie erhalten dann aber weniger Geld vom Staat.