Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Gehaltszettel nicht geprüft: Geldstrafe für Justizbeamten
DÜSSELDORF (wuk) Beamte sind verpflichtet, ihre Gehaltsabrechnung sorgfältig zu prüfen – und dürfen nicht nur die allerletzten Ziffern zur Kenntnis nehmen. Darauf hat das Amtsgericht einen 55-jährigen Justizvollzugsbeamten hingewiesen und ihn wegen Verstoßes gegen diese Sorgfaltspflicht zu 2800 Euro Strafe verurteilt.
Sieben Jahre lang hatte der Beamte einer Justizvollzugsanstalt (JVA) rund 5400 Euro als „Familienzuschlag“vom Landesamt für Besoldung kassiert, obwohl seine Exfrau schon 2011 gestorben war. Das wertete die Richterin als Betrug am Dienstherrn. Er habe, so der 55-Jährige, die Abrechnungen über seine Dienstbezüge nie richtig durchgelesen: „Ich gucke immer nur ganz unten, was als Betrag für mich herauskommt, was mir zur Verfügung steht!“Zudem habe er das Landesamt im Frühjahr 2011 pünktlich vom Tod seiner Ex-frau unterrichtet. Dort fand sich ein solches Schreiben nicht in den Akten. Also gingen die Sachbearbeiter bis Mitte 2018 davon aus, dass der Angeklagte für seine Ex-frau zu recht Familienzuschlag kassiert.
Als er sich trotz etlicher Aufforderungen, seine familiären Verhältnisse zu aktualisieren, nicht meldete und das Amt annahm, er habe rund 16.000 Euro zu Unrecht erhalten, reagierte der 55-Jährige. Weil ein Teil der Rückforderung aber unberechtigt, ein anderer Teil verjährt war, ging es im Prozess nur noch um 5390 Euro, die dem Jva-beamten zu viel ausgezahlt wurden. Fast 4000 Euro davon hat er zurückgezahlt. Das hielt ihm die Richterin zugute. Doch für „abwegig“hielt sie, dass er seine Gehaltszettel nie geprüft habe. Wäre er seinen Pflichten gefolgt, so das Urteil, dann hätte ihm leicht auffallen können und müssen, dass er weiter Familienzuschlag erhielt.