Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
So viel kostet Lokalpolitik in Kaarst
Der neue Stadtrat kommt am Donnerstag erstmals zusammen. Für die Arbeit im Rat bekommen die Mitglieder Aufwandsentschädigungen. Derweil wollen CDU und Grüne einen Fraktionsstatus rechtlich prüfen lassen.
KAARST Wenn am Donnerstag um 18 Uhr die erste Ratssitzung der neuen Legislaturperiode beginnt, werden viele neue Gesichter im Stadtrat vertreten sein. Auch Bürgermeisterin Ursula Baum ist neu im Amt. Und es gibt neue Fraktionen: Die UWG arbeitet künftig mit der Wählergemeinschaft „Kaarst aktiv“zusammen, die FWG um Josef Karis mit den Linken um Sandra Pauen. Vor Beginn der neuen Ratsperiode hat unsere Redaktion sich bei der Stadt über die Kosten für die Kommunalpolitik erkundigt.
Jedes Ratsmitglied erhält laut der seit dem 1. November 2020 gültigen Entschädigungsverordnung eine monatliche Pauschale von 206,20 Euro. Alle Ratsmitglieder zusammen bekommen also 10.722,40 Euro im Monat. In der abgelaufenen Wahlperiode mit sieben Ratssitzungen hat jedes Mitglied pro Sitzung 353,50 Euro erhalten. Hinzu kommt das Sitzungsgeld von 21,20 Euro. Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzliche Aufwendungen, je nach Größe der Fraktion. Die monatliche Pauschale für den Fraktionsvorsitzenden der CDU beträgt 939 Euro, für seine beiden Stellvertreter je 469,50 Euro. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen bekommt von 939 Euro (Stellvertreter: 469,50 Euro). Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, FDP, Karrst aktiv/uwg, AFD und Fwg/linke erhalten je 626 Euro. Insgesamt zahlt die Stadt für die Fraktionsvorsitzenden also 6416,50 Euro im Monat. Einzelratsmitglieder bekommen 313 Euro monatlich. Die erste stellvertretende Bürgermeisterin wird mit 939 Euro monatlich bezuschusst, alle weiteren mit 469,50 Euro. Alle Zuwendungen
werden versteuert und zum Teil von den Ratsmitgliedern an die Parteien gespendet.
CDU und Grüne wollen den Fraktionsstatus der FWG und Linken derweil rechtlich überprüfen lassen. Dazu liegt dem Stadtrat ein Antrag vor. „Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Fraktionsbildung der Einzelratsmitglieder Sandra Pauen und Josef Karis rechtlich prüfen zu lassen“, ist auf dem Antrag zu lesen. Nach Überzeugung der schwarz-grünen Koalition seien für die Bildung einer Fraktion politische Übereinstimmungen, wie sie in Paragraph 56 der Geschäftsordnung
des Landes NRW vorgeschrieben sind, nötig. Diese sieht Schwarz-grün bei Pauen und Karis nicht.
Dem widerspricht Sandra Pauen. „Ich habe den Antrag erstaunt zur Kenntnis genommen“, sagt sie unserer Redaktion. Das Verfassungsgericht habe klar geregelt, dass Parteien für eine Fraktion zuvor nicht zusammengearbeitet haben müssen. Wichtig sei, dass sie zum Zeitpunkt der Fraktionsbildung eine gemeinsame politische Richtung haben. Und das sei bei der FWG und den Linken gegeben. „Man wird beim Blick auf unsere Programme Übereinstimmungen erkennen“, sagt Pauen. Auch zwei gemeinsame Anträge habe die Fraktion FWG/ Linke bereits gestellt, am Dienstag fand die erste Fraktionssitzung statt. Und einen dritten Antrag wird die Fraktion ebenfalls stellen: die Verschiebung der Ratssitzung am Donnerstag. „Uns darf kein Nachteil dadurch entstehen, dass wir durch die Annahme anderer Fraktionen keine Fraktion sind“, so Pauen. Sie nennt den Antrag zur Prüfung des Fraktionsstatus’ „unsinnig“. Die Stadt erklärt, dass das Ergebnis der Prüfung den Ratsmitgliedern vor der Sitzung am 12. November mitgeteilt wird.