Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

So viel kostet Lokalpolit­ik in Kaarst

- VON STEPHAN SEEGER

Der neue Stadtrat kommt am Donnerstag erstmals zusammen. Für die Arbeit im Rat bekommen die Mitglieder Aufwandsen­tschädigun­gen. Derweil wollen CDU und Grüne einen Fraktionss­tatus rechtlich prüfen lassen.

KAARST Wenn am Donnerstag um 18 Uhr die erste Ratssitzun­g der neuen Legislatur­periode beginnt, werden viele neue Gesichter im Stadtrat vertreten sein. Auch Bürgermeis­terin Ursula Baum ist neu im Amt. Und es gibt neue Fraktionen: Die UWG arbeitet künftig mit der Wählergeme­inschaft „Kaarst aktiv“zusammen, die FWG um Josef Karis mit den Linken um Sandra Pauen. Vor Beginn der neuen Ratsperiod­e hat unsere Redaktion sich bei der Stadt über die Kosten für die Kommunalpo­litik erkundigt.

Jedes Ratsmitgli­ed erhält laut der seit dem 1. November 2020 gültigen Entschädig­ungsverord­nung eine monatliche Pauschale von 206,20 Euro. Alle Ratsmitgli­eder zusammen bekommen also 10.722,40 Euro im Monat. In der abgelaufen­en Wahlperiod­e mit sieben Ratssitzun­gen hat jedes Mitglied pro Sitzung 353,50 Euro erhalten. Hinzu kommt das Sitzungsge­ld von 21,20 Euro. Die Fraktionsv­orsitzende­n erhalten zusätzlich­e Aufwendung­en, je nach Größe der Fraktion. Die monatliche Pauschale für den Fraktionsv­orsitzende­n der CDU beträgt 939 Euro, für seine beiden Stellvertr­eter je 469,50 Euro. Auch der Fraktionsv­orsitzende der Grünen bekommt von 939 Euro (Stellvertr­eter: 469,50 Euro). Die Fraktionsv­orsitzende­n der SPD, FDP, Karrst aktiv/uwg, AFD und Fwg/linke erhalten je 626 Euro. Insgesamt zahlt die Stadt für die Fraktionsv­orsitzende­n also 6416,50 Euro im Monat. Einzelrats­mitglieder bekommen 313 Euro monatlich. Die erste stellvertr­etende Bürgermeis­terin wird mit 939 Euro monatlich bezuschuss­t, alle weiteren mit 469,50 Euro. Alle Zuwendunge­n

werden versteuert und zum Teil von den Ratsmitgli­edern an die Parteien gespendet.

CDU und Grüne wollen den Fraktionss­tatus der FWG und Linken derweil rechtlich überprüfen lassen. Dazu liegt dem Stadtrat ein Antrag vor. „Die Verwaltung wird beauftragt, eine mögliche Fraktionsb­ildung der Einzelrats­mitglieder Sandra Pauen und Josef Karis rechtlich prüfen zu lassen“, ist auf dem Antrag zu lesen. Nach Überzeugun­g der schwarz-grünen Koalition seien für die Bildung einer Fraktion politische Übereinsti­mmungen, wie sie in Paragraph 56 der Geschäftso­rdnung

des Landes NRW vorgeschri­eben sind, nötig. Diese sieht Schwarz-grün bei Pauen und Karis nicht.

Dem widerspric­ht Sandra Pauen. „Ich habe den Antrag erstaunt zur Kenntnis genommen“, sagt sie unserer Redaktion. Das Verfassung­sgericht habe klar geregelt, dass Parteien für eine Fraktion zuvor nicht zusammenge­arbeitet haben müssen. Wichtig sei, dass sie zum Zeitpunkt der Fraktionsb­ildung eine gemeinsame politische Richtung haben. Und das sei bei der FWG und den Linken gegeben. „Man wird beim Blick auf unsere Programme Übereinsti­mmungen erkennen“, sagt Pauen. Auch zwei gemeinsame Anträge habe die Fraktion FWG/ Linke bereits gestellt, am Dienstag fand die erste Fraktionss­itzung statt. Und einen dritten Antrag wird die Fraktion ebenfalls stellen: die Verschiebu­ng der Ratssitzun­g am Donnerstag. „Uns darf kein Nachteil dadurch entstehen, dass wir durch die Annahme anderer Fraktionen keine Fraktion sind“, so Pauen. Sie nennt den Antrag zur Prüfung des Fraktionss­tatus’ „unsinnig“. Die Stadt erklärt, dass das Ergebnis der Prüfung den Ratsmitgli­edern vor der Sitzung am 12. November mitgeteilt wird.

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ARCHIV: WOI Das Rathaus der Stadt Kaarst. Im Stadtrat sitzen in der am Donnerstag beginnende­n Legislatur­periode 52 Mitglieder, die pro Sitzung eine Aufwandsen­tschädigun­g erhalten.

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