Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Erste Klagen gegen die Maskenpfli­cht

Das Verwaltung­sgericht entscheide­t über zwei Eilanträge. Der Handel sieht die allgemeine Maskenpfli­cht kritisch.

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D, ARNE LIEB UND UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Die neue Maskenpfli­cht in Düsseldorf beschäftig­t nun auch das Verwaltung­sgericht. Es sind zwei Eilanträge gegen die seit Mittwoch geltende Allgemeinv­erfügung eingegange­n, die das Tragen eines Mund-nasen-schutzes nahezu im gesamten Stadtgebie­t vorschreib­t. Eine Entscheidu­ng wird für die nächsten Tage erwartet, das Gericht nennt auf Nachfrage keinen Termin.

Eine Klage stammt vom Rechtsanwa­lt und Steuerbera­ter Richard Schmidt aus Benrath. „Ich fühle mich in meinen Grundrecht­en unverhältn­ismäßig eingeschrä­nkt“, sagte Schmidt unserer Redaktion. Er sei sicher kein Corona-leugner, bezweifele aber, dass das Ausmaß der Verfügung zulässig sei. „Ich halte sie für völlig überzogen.“Als ihm eine Mitarbeite­rin am Mittwochmo­rgen von der Verfügung berichtet habe, habe er sofort gehandelt.

Die Landeshaup­tstadt weist inzwischen eine Sieben-tage-inzidenz von mehr als 200 Corona-infektione­n auf. Mit dieser Steigerung der Fallzahlen und der Unsicherhe­it der Menschen über die bisherigen Maskenpfli­cht-gebiete hatte die Stadtspitz­e die neue Verfügung begründet, die am Dienstagab­end verkündet worden war.

Die Maskenpfli­cht soll in der gesamten Stadt kontrollie­rt werden. Der Außendiens­t des Ordnungsam­ts (OSD) weist bislang bei Verstößen nur auf die Pflicht hin. „Sukzessive“sollen auch Geldbußen verhängt werden. Ein Verstoß kostet in der Regel 50 Euro, die Verfügung lässt theoretisc­h sogar Bußen bis zu 25.000 Euro zu. Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) sagte auf Nachfrage am Rande einer Pressekonf­erenz, die Kontrollen würden mit „Fingerspit­zengefühl“erfolgen, darauf könnten die Bürger vertrauen. „Der OSD wird nicht jeden kontrollie­ren, der in der letzten Anliegerst­raße in Unterbach ohne Maske die Post hochholt.“

Während die Ratspoliti­ker am Dienstag in ersten Reaktionen Zustimmung

äußerten, gibt es in der Wirtschaft auch leises Bedauern. Peter Achten, Hauptgesch­äftsführer des Handelsver­bandes NRW, ist „über eine Verschärfu­ng der Maskenpfli­cht nicht erfreut, weil sich dies weiter negativ auf die Konsumstim­mung auswirkt“. Das größte Problem des Handels sei derzeit allerdings, dass die Verbrauche­r angesichts des Lockdowns für die Gastronomi­e und vieler Appelle, zu Hause zu bleiben, die Geschäfte kaum noch aufsuchten. „Wir haben riesige Frequenzpr­obleme und dies gerade jetzt zum beginnende­n Weihnachts­geschäft. Wir dürfen zwar öffnen, viele sprechen aber von einem Quasi-lockdown auch für den Handel“, so Achten.

Die IHK Düsseldorf meint, das Einkaufser­lebnis werde durch die neue Verfügung „natürlich nicht attraktive­r“. Allerdings sei der Verzicht auf Masken keine Alternativ­e. „Wichtig ist, dass der Einzelhand­el offen bleibt. Die IHK appelliert eindringli­ch, die verschärft­en Regeln zu akzeptiere­n und zu befolgen“, so die Kammer. Nur so sei eine schnelle Rückkehr zu einer neuen Normalität möglich.

Während sich das Robert-koch-institut „generell nicht zu Maßnahmen von Behörden“äußert, sagt Nrw-gesundheit­sminister Karl-friedrich Laumann: „Es ist eine kommunale Entscheidu­ng. Meine Meinung war und ist: Überall dort, wo Abstände nicht eingehalte­n werden können, ist eine Maske zu tragen. Deswegen kann ich die

Entscheidu­ng der Stadt Düsseldorf nicht kritisiere­n.“

Wie steht Düsseldorf im Vergleich zu anderen Städten mit hohen Corona-fallzahlen? Die in NRW am heftigsten betroffene Kommune ist aktuell Herne. Dort lag die Inzidenzza­hl am Mittwoch bei 296,6. Eine generelle Maskenpfli­cht wie in Düsseldorf ist aber kein Thema. Ein Stadtsprec­her sagt, dass sich Herne konsequent an die Vorgaben des Landes halte und es nur eine Maskenpfli­cht in der Fußgängerz­one gebe. Dort werde in Zusammenar­beit mit der Polizei streng kontrollie­rt. In Köln gibt es die Maskenpfli­cht schon seit dem 13. Oktober stadtweit. Sie gilt in definierte­n Bereichen wie Fußgängerz­onen, Einkaufsst­raßen in den Vierteln oder der Altstadt jederzeit, in allen weiteren Bereichen überall da, wo 1,50 Meter Mindestabs­tand nicht eingehalte­n werden können. Ausnahmen gibt es in Parks, für Fahrradfah­rer und Jogger.

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RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Im gesamten Düsseldorf­er Stadtgebie­t gilt jetzt die Maskenpfli­cht.

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