Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Erste Klagen gegen die Maskenpflicht
Das Verwaltungsgericht entscheidet über zwei Eilanträge. Der Handel sieht die allgemeine Maskenpflicht kritisch.
DÜSSELDORF Die neue Maskenpflicht in Düsseldorf beschäftigt nun auch das Verwaltungsgericht. Es sind zwei Eilanträge gegen die seit Mittwoch geltende Allgemeinverfügung eingegangen, die das Tragen eines Mund-nasen-schutzes nahezu im gesamten Stadtgebiet vorschreibt. Eine Entscheidung wird für die nächsten Tage erwartet, das Gericht nennt auf Nachfrage keinen Termin.
Eine Klage stammt vom Rechtsanwalt und Steuerberater Richard Schmidt aus Benrath. „Ich fühle mich in meinen Grundrechten unverhältnismäßig eingeschränkt“, sagte Schmidt unserer Redaktion. Er sei sicher kein Corona-leugner, bezweifele aber, dass das Ausmaß der Verfügung zulässig sei. „Ich halte sie für völlig überzogen.“Als ihm eine Mitarbeiterin am Mittwochmorgen von der Verfügung berichtet habe, habe er sofort gehandelt.
Die Landeshauptstadt weist inzwischen eine Sieben-tage-inzidenz von mehr als 200 Corona-infektionen auf. Mit dieser Steigerung der Fallzahlen und der Unsicherheit der Menschen über die bisherigen Maskenpflicht-gebiete hatte die Stadtspitze die neue Verfügung begründet, die am Dienstagabend verkündet worden war.
Die Maskenpflicht soll in der gesamten Stadt kontrolliert werden. Der Außendienst des Ordnungsamts (OSD) weist bislang bei Verstößen nur auf die Pflicht hin. „Sukzessive“sollen auch Geldbußen verhängt werden. Ein Verstoß kostet in der Regel 50 Euro, die Verfügung lässt theoretisch sogar Bußen bis zu 25.000 Euro zu. Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) sagte auf Nachfrage am Rande einer Pressekonferenz, die Kontrollen würden mit „Fingerspitzengefühl“erfolgen, darauf könnten die Bürger vertrauen. „Der OSD wird nicht jeden kontrollieren, der in der letzten Anliegerstraße in Unterbach ohne Maske die Post hochholt.“
Während die Ratspolitiker am Dienstag in ersten Reaktionen Zustimmung
äußerten, gibt es in der Wirtschaft auch leises Bedauern. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, ist „über eine Verschärfung der Maskenpflicht nicht erfreut, weil sich dies weiter negativ auf die Konsumstimmung auswirkt“. Das größte Problem des Handels sei derzeit allerdings, dass die Verbraucher angesichts des Lockdowns für die Gastronomie und vieler Appelle, zu Hause zu bleiben, die Geschäfte kaum noch aufsuchten. „Wir haben riesige Frequenzprobleme und dies gerade jetzt zum beginnenden Weihnachtsgeschäft. Wir dürfen zwar öffnen, viele sprechen aber von einem Quasi-lockdown auch für den Handel“, so Achten.
Die IHK Düsseldorf meint, das Einkaufserlebnis werde durch die neue Verfügung „natürlich nicht attraktiver“. Allerdings sei der Verzicht auf Masken keine Alternative. „Wichtig ist, dass der Einzelhandel offen bleibt. Die IHK appelliert eindringlich, die verschärften Regeln zu akzeptieren und zu befolgen“, so die Kammer. Nur so sei eine schnelle Rückkehr zu einer neuen Normalität möglich.
Während sich das Robert-koch-institut „generell nicht zu Maßnahmen von Behörden“äußert, sagt Nrw-gesundheitsminister Karl-friedrich Laumann: „Es ist eine kommunale Entscheidung. Meine Meinung war und ist: Überall dort, wo Abstände nicht eingehalten werden können, ist eine Maske zu tragen. Deswegen kann ich die
Entscheidung der Stadt Düsseldorf nicht kritisieren.“
Wie steht Düsseldorf im Vergleich zu anderen Städten mit hohen Corona-fallzahlen? Die in NRW am heftigsten betroffene Kommune ist aktuell Herne. Dort lag die Inzidenzzahl am Mittwoch bei 296,6. Eine generelle Maskenpflicht wie in Düsseldorf ist aber kein Thema. Ein Stadtsprecher sagt, dass sich Herne konsequent an die Vorgaben des Landes halte und es nur eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone gebe. Dort werde in Zusammenarbeit mit der Polizei streng kontrolliert. In Köln gibt es die Maskenpflicht schon seit dem 13. Oktober stadtweit. Sie gilt in definierten Bereichen wie Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen in den Vierteln oder der Altstadt jederzeit, in allen weiteren Bereichen überall da, wo 1,50 Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden können. Ausnahmen gibt es in Parks, für Fahrradfahrer und Jogger.