Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kein Urteil gegen die Maskenpflicht
Um ein mögliches Missverständnis sogleich auszuräumen: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sagt nichts über den generellen Sinn oder Nutzen von Masken aus. Darüber mussten die Richter am Montag auch gar nicht entscheiden. Ihre Aufgabe war es, in einem Eilverfahren zu beurteilen, ob die Allgemeinverfügung der Stadt zu einer Maskenpflicht in ganz Düsseldorf rechtmäßig ist.
Die Düsseldorfer Richter verneinten dies: Die Verfügung der Stadt verstoße gegen das von der Verfassung garantierte Bestimmtheitsgebot. Für Bürger in Düsseldorf sei nicht erkennbar, wann und wo genau sie eine Maske tragen müssten. Mit anderen Worten: Die Verfügung ist handwerklich schlecht gemacht. So schlecht, dass die Stadt Düsseldorf sie nun überarbeiten muss.
Trotz der lokalen Begrenztheit ist die Sache mehr als ärgerlich. Maskengegnern kommt das Urteil gelegen, um weitere Zweifel an der wissenschaftlich belegten Schutzwirkung von Mund-nase-bedeckungen zu schüren. Und selbst gutwillige Düsseldorfer Bürger werden möglicherweise eher genervt auf die neuen Regeln reagieren, die die Stadt am Dienstag voraussichtlich erlassen wird. Gerade in dieser Phase der Corona-pandemie, in der sich Krankenhäuser und Intensivbetten füllen, ist jedoch entscheidend, dass die Menschen die Regeln akzeptieren.
Dazu braucht es dringend eine breitere Debatte über die Corona-regeln in den Parlamenten, auch auf Landesebene. Coronaschutzverordnungen, die tief in den Alltag eingreifen, aber kaum begründet werden, können die Bürger auf Dauer nicht bei der Stange halten. Eine stärkere Einbindung der Legislative hätte aber noch einen weiteren Vorteil: wesentlich größere Rechtssicherheit. BERICHT DÜSSELDORF KORRIGIERT MASKENPFLICHT, TITELSEITE