Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Trump hat keine Chance
ANALYSE Das Schwerste in des Lebens Länge sind zumeist die Übergänge. Das gilt besonders nach der Niederlage des Us-präsidenten. Doch das amerikanische Rechtssystem verhindert eine dauerhafte Blockade des Amtsinhabers.
Die Verwaltungsbehörde der Bundesgebäude ist ein Amt, das in den USA niemand so richtig kennt. Doch weil Präsident Donald Trump seine Niederlage nicht eingestehen will, kommt der Behörde plötzlich eine große Bedeutung zu. Nach einem Gesetz von 1963 legt die General Service Administration (GSA), wie die Einrichtung auf Englisch heißt, wer als Präsident gewählt ist. Danach stellt sie für den neu gewählten Amtsinhaber Räume und Geld zur Verfügung, damit dieser den Übergang organisieren kann. Oft wechseln nach einer Präsidentenwahl mehr als 10.000 Menschen ihren Schreibtisch.
Die GSA hätte schon längst dem Team des Trump-nachfolgers Joe Biden die Schlüssel zu entsprechenden Räumen überreichen müssen. Denn der Übergang von einem Präsidenten zum nächsten ist ein gewaltiger logistischer Akt, jede Woche zählt. „Die Übergangsperiode wird bislang von der Trump-administration blockiert“, sagt Christoph Schönberger, Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität zu Köln.
Trump nutzt eine Unklarheit aus. „Es gibt in den USA keinen nationalen Wahlleiter, der das Ergebnis wie etwa der Bundeswahlleiter verkündet“, erläutert Schönberger. Bei unklaren Wahlausgängen könnte das zum echten Problem werden. Jetzt ist es reine Schikane. „Der Wahlausgang ist glasklar“, findet der Kölner Staatsrechtler.
Der Amtsinhaber ist anderer Meinung und überzieht die Bundesstaaten, die für die Organisation der Präsidentenund Kongresswahlen zuständig sind, mit Klagen, Anfechtungen und Einsprüchen. Sein Erfolg ist bislang spärlich. Vier Klagen in Michigan, Pennsylvania und Georgia wurden bereits abgewiesen. Inzwischen hat Trump seinen treuen Paladin, Justizminister William Barr, angewiesen, die Staatsanwälte in Bewegung
zu setzen. Sie sollen mögliche Unregelmäßigkeiten untersuchen, noch bevor die Wahl amtlich beglaubigt ist.
Für den Staatsrechtler Schönberger ist das eine Farce. „Präsident Trump hat bislang keine Beweise vorgelegt oder Zeugen genannt, die einen Wahlbetrug anzeigen könnten“, meint der Verfassungsexperte. Deshalb hätten die Gerichte bislang alle Anträge zurückgewiesen. Schönberger: „Trump ist ein Autokrat, der es nicht kann. Das ist eine Erleichterung für die Us-demokratie.“
Sein Kölner Kollege Kirk Junker gibt dem Amtsinhaber gleichfalls keine Chance. „Bis jetzt gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass irgendetwas bei der Wahl zum Us-präsidenten falsch gelaufen wäre“, sagt der Inhaber des Lehrstuhls für Us-amerikanisches Recht. Dem rechtlichen Furor des Amtsinhabers wird das keinen Abbruch tun. „Trump spielt offensichtlich auf Zeit. Es geht ihm nur um seine persönliche Zukunft. Er wird weiterhin die Gerichte bemühen, bis hin zum Supreme Court“, ist der gebürtige Amerikaner überzeugt.
Ein mühseliger Weg. Trump muss in den Einzelstaaten klagen, kann in Berufung gehen und den obersten Gerichtshof anrufen. Ob es so weit kommt, ist fraglich. Denn die juristischen Eingaben bräuchten schon etwas Substanz, um überhaupt verhandelt zu werden. „Die Unterstützung der Medien für ihn wird schwinden. Die Republikaner werden sich von ihm abwenden. Der Stabschef der Streitkräfte hat schon erklärt, dass er sich aus der Wahl und dem Übergang heraushalten wird“, sagt Junker.
In einem solchen Umfeld dürfte es für Trump schwer werden, seine Behauptung aufrechtzuerhalten, dass die Demokraten ihm die „Wahl gestohlen“hätten. Allerdings hat der Amtsinhaber noch andere Optionen. Er ist bis zum 20. Januar Staatsoberhaupt, kann weiter mit Anweisungen regieren und sogar noch Kriege führen. George H.W. Bush senior ließ 1993 den Irak bombardieren,
„Bis jetzt gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass etwas bei der Wahl falsch gelaufen wäre“
Kirk Junker Us-staatsrechtsexperte