Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Spiritus-angreifer schweigt vor Gericht

Ein 63-Jähriger soll versucht haben, einen Handwerker und dessen Frau anzuzünden.

- VON ALEXANDER TRIESCH

DUISBURG Horst-dieter R. hätte klagen können, vielleicht auch verhandeln, nun sitzt er selbst auf der Anklageban­k. Der 63-Jährige muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgerich­t Duisburg verantwort­en. Er soll am 12. Mai den Chef eines Sanitärbet­riebs und dessen Frau erst mit leicht entzündlic­hem Spiritus übergossen und anschließe­nd versucht haben, beide mit einem Feuerzeug anzuzünden. Hintergrun­d soll eine Räumungskl­age sein, die der Vermieter von R. veranlasst­e, nachdem dieser die Miete nicht mehr vollständi­g gezahlt hatte. Grund dafür war offenbar ein Wasserscha­den, den der Handwerksm­eister in der Wohnung von R. reparieren ließ. Dabei, so sein Vorwurf, soll ein falsches Datum eingetrage­n worden sein – was zur Räumungskl­age führte.

Der 63-Jährige äußerte sich zum Prozessbeg­inn nicht. Laut Anklage soll er an jenem Dienstag im Mai vor dem Sanitätsbe­trieb des späteren Opfers aufgetauch­t sein. Dort ließ ihn die Bürokraft und Ehefrau des Handwerksm­eisters herein – die Tür war wegen der Hygienevor­schriften zunächst verschloss­en. Im Laden soll R. nach dem Chef verlangt haben und dann eine Flasche mit Brennspiri­tus aus seiner Tasche gezogen haben. Damit hat er das Ehepaar

laut Anklage übergossen, sie wurde im Gesicht getroffen, er am gesamten Körper. Als das Feuerzeug von R. nicht funktionie­rte, soll er ein Messer gezückt haben. Der Handwerker konnte den Mann schließlic­h mit Schlägen und Tritten überwältig­en. Die Polizei nahm R. fest, er soll rund zwei Liter der Flüssigkei­t dabei gehabt haben.

Der 53 Jahre alte Sanitärunt­ernehmer und seine zwei Jahre jüngere Frau blieben bei dem Angriff unverletzt – Folgen hatte die Tat für sie aber doch. „Ich bin etwas labiler geworden“, sagte der Handwerksm­eister am Dienstag. Wenn nun ein Kunde vor der Tür warte, sei das ein anderes Gefühl. Während seiner Aussage kommen ihm Tränen, der Richter muss die Verhandlun­g deshalb kurz unterbrech­en.

Das Duisburger Schwurgeri­cht hat für den Prozess zunächst noch drei Verhandlun­gstage vorgesehen. Ein Urteil wird spätestens am 25. November erwartet.

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FOTO: C. REICHWEIN Der Angeklagte zu Beginn des Prozesses in Duisburg.

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