Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Maskenpfli­cht nur noch in der Innenstadt

Die Stadt verzichtet nach der Niederlage vor Gericht auf eine allgemeine Maskenpfli­cht – sogar die Stadtteilz­entren fallen heraus.

- VON ARNE LIEB

DÜSSELDORF Nach der Niederlage vor dem Verwaltung­sgericht will die Stadt Düsseldorf rechtlich auf Nummer sicher gehen – und verzichtet auf einen zweiten Versuch für eine Maskenpfli­cht für das komplette Stadtgebie­t. Der Mundnasens­chutz soll stattdesse­n nur noch in fest definierte­n Teilen der Innenstadt und der Altstadt zur Pflicht werden. Außerdem soll auf den Plätzen vor und hinter dem Hauptbahnh­of die Maske rechtlich vorgeschri­eben werden. Eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung wurde am Dienstagab­end erlassen und gilt bereits ab Mittwoch.

Konkret nennt die Verfügung einen großen Bereich in der Düsseldorf­er Altstadt. Er beginnt im Norden an der Mühlenstra­ße und umfasst das Gebiet zwischen Rheinufer und Heinrich-heine-allee. Im Süden ist auch der Carlsplatz einbegriff­en. In Stadtmitte gilt die Maskenpfli­cht für die Schadowstr­aße und für einen Bereich zwischen Berliner Allee und Königsalle­e. Die Pflicht gilt in den genannten Bereichen täglich zwischen 10 und 19 Uhr. Auf dem Konrad-adenauer-platz und dem Bertha-von-suttner-platz, also am Vor- und Hintereing­ang des Hauptbahnh­ofs, gilt die Pflicht täglich zwischen 6 und 22 Uhr.

Erst kurz vor 19 Uhr am Dienstag veröffentl­ichte die Stadt die neue Verfügung. Zuvor hatte es ausgiebige Beratungen im Rathaus gegeben. Ein Bürger hatte erfolgreic­h gegen die allgemeine Maskenpfli­cht geklagt, die Düsseldorf in der vergangene­n Woche verfügt hatte. Die Richter bemängelte­n, dass die Verfügung zu unbestimmt war und den

Bürgern zu wenig Klarheit darüber bot, wann sie die Maske tragen müssen. Die Stadt hatte nach dem Beschluss am Montag angekündig­t, bereits am Folgetag eine neue Verfügung zu erlassen – die nun deutlich weniger umfangreic­h ausgefalle­n ist. Die Juristen im Rathaus wollten sichergehe­n, dass die nun verfügten Regelungen rechtssich­er sind.

Die Neuregelun­g lässt daher sogar die Stadtteilz­entren außen vor. Schon vor der allgemeine­n Maskenpfli­cht galt in den letzten Wochen für einige belebte Einkaufsst­raßen außerhalb des Zentrums ebenfalls das Maskengebo­t. Offenbar befürchten die Juristen aber, im Zweifelsfa­ll nicht belegen zu können, dass eine ausreichen­d hohe Passantenf­requenz besteht. Das hätte ein Knackpunkt in einem künftigen Gerichtsve­rfahren sein können. In den zentralen Einkaufsst­raßen der Innenstadt lässt sich die hohe Passantenf­requenz hingegen zweifelsfr­ei nachweisen.

Die Stadtverwa­ltung will die neue

Verfügung nicht als Abkehr vom Mundnasens­chutz als Mittel gegen die hohe Zahl von Corona-neuinfekti­onen verstanden wissen. Oberbürger­meister Stephan Keller (CDU) hatte sich dazu bereits nach dem Gerichtsbe­schluss am Montag geäußert. „Unabhängig von rechtliche­n Verpflicht­ungen appelliere ich an die Bürgerinne­n und Bürger, die Alltagsmas­ke weiterhin zu tragen – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer“, sagte Keller. Es sei zu beobachten, dass die Maske auch ohne Pflicht breit akzeptiert werde. „Ich danke den Bürgerinne­n und Bürgern der Landeshaup­tstadt Düsseldorf für ihren verantwort­ungsvollen Umgang miteinande­r und die gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme.“

Für Keller – selbst Jurist und ehemaliger Rechtsdeze­rnent im Düsseldorf­er Rathaus – droht sich die Maskenpfli­cht zu einer ersten politische­n Schlappe zu entwickeln. Die Maskenpfli­cht für das gesamte Stadtgebie­t war von Beginn an auf Kritik gestoßen, weil die Regelung und vor allem die Ausnahmen vielen Bürgern zu unklar blieben. Am Montag sah das Verwaltung­sgericht dann handwerkli­che Mängel und kippte die Verfügung. Eine erneute Niederlage vor Gericht könnte den Stadtchef politisch in Erklärungs­not bringen.

Allerdings sind sich die großen Fraktionen im Stadtrat grundsätzl­ich einig, dass der Mundnasens­chutz ein sinnvolles Mittel sein kann. In der vergangene­n Woche war die Sieben-tage-inzidenz auf mehr als 200 gestiegen – ein Rekordwert. Die Inzidenz gibt die Zahl der Infektione­n pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an und ist der wichtigste Vergleichs­wert zur Ausbreitun­g des Erregers. Inzwischen ist die Inzidenz auf 166 gefallen, liegt damit aber immer noch um ein Vielfaches höher als vor einigen Wochen. Aus Sicht des Gesundheit­samts gibt es keinen Grund zur Entwarnung: „Das Ansteckung­sgeschehen im Stadtgebie­t ist insgesamt weiterhin unspezifis­ch und von unklaren Ansteckung­swegen geprägt“, heißt es in einer Einschätzu­ng.

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FOTO: DPA Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts kontrollie­ren die Maskenpfli­cht.

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