Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Testkonzep­t noch nicht genehmigt

Besucher-schnelltes­ts können im „Lindencarr­é“noch nicht vorgenomme­n werden.

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GREVENBROI­CH (wilp) Mitarbeite­r von Alten- und Pflegeheim­en sollen künftig nicht nur Bewohner und Beschäftig­te, sondern auch Besucher mit Antigen-schnelltes­ts auf Covid-19 testen. Damit soll eine Infektions­gefahr durch „Externe“weitestgeh­end ausgeschlo­ssen werden. So sieht es eine aktuelle Bundesverf­ügung vor. Doch manche Einrichtun­gen sind noch nicht so weit, wie das Beispiel „Lindencarr­é“in Grevenbroi­ch zeigt.

„Wir führen derzeit sehr viele, teils aufgebrach­te Diskussion­en mit Besuchern, die unser Haus betreten wollen“, sagt Interims-leiterin Doris Röhlich von der Pro Talis Gmbh. Viele seien der Ansicht, dass die Pflegeeinr­ichtung ab sofort dazu verpflicht­et sei, einen Schnelltes­t anzuwenden. „Das ist aber nicht richtig“, betont Röhlich. „Vielmehr müssen derzeit alle Häuser erst ein umfangreic­hes Testkonzep­t erarbeiten.“Ein solches liege für Pro Talis vor und sei auf das „Lindencarr­é“angepasst worden – doch: „Es muss noch vom Gesundheit­samt genehmigt werden“, so Röhlich.

Zudem gebe es aus ihrer Sicht noch viele ungeklärte Fragen, „die in der Verordnung nicht geregelt sind“. So seien etwa Schulungen von Mitarbeite­rn durch Ärzte oder auch die Gestaltung von Räumlichke­iten darin nicht näher spezifizie­rt worden.

Das Konzept des „Lindencarr­és“sei so gestaltet, dass es nur einmal wöchentlic­h eine Schnelltes­t-möglichkei­t vor Ort gebe. Die Gründe: Zum einen dauere der Test etwa 30 Minuten pro Person, zum anderen dürfe er nur von Fachkräfte­n vorgenomme­n werden. „All das darf ja nicht zu Lasten der Bewohner unseres Hauses gehen“, unterstrei­cht

Doris Röhlich. „Deren Versorgung und Pflege haben immer Priorität.“Voraussetz­ung für einen Besuch sei die Symptomfre­iheit. Wer Corona-spezifisch­e Symptome aufweise, habe ein Anrecht auf einen Antigen-test bei einem Arzt oder in Gesundheit­sämtern. Diese Tests seien aber nicht die Aufgabe von Pflegeeinr­ichtungen.

„Wir wollen mögliche Infektione­n von Mitarbeite­rn, Bewohnern und Besuchern weitgehend ausschließ­en“, betont die Einrichtun­gsleiterin. „Das ist auch der Grund, warum wir grundsätzl­ich einen Besuchssto­pp realisiere­n, sobald wir Kenntnis von einem positiven Testergebn­is dieser Zielgruppe­n haben.“Dies sei keine „böse Absicht“oder eine „übertriebe­ne Maßnahme“, es gehe ausschließ­lich um den Schutz der Senioren als Hochrisiko­gruppe.

Die Besuchsreg­elungen und die dafür vorgesehen­en Zeitfenste­r lägen ausschließ­lich in der Verantwort­ung der Pflegeeinr­ichtung, sagt Doris Röhlich. Besuche müssten daher im Vorfeld immer telefonisc­h abgestimmt werden. Zurzeit stehe noch nicht fest, wann das genehmigte Konzept vorliege.

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ARCHIVFOTO: STANIEK Das Seniorenze­ntrum „Lindencarr­é“im Buckau-viertel.

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