Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Testkonzept noch nicht genehmigt
Besucher-schnelltests können im „Lindencarré“noch nicht vorgenommen werden.
GREVENBROICH (wilp) Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen sollen künftig nicht nur Bewohner und Beschäftigte, sondern auch Besucher mit Antigen-schnelltests auf Covid-19 testen. Damit soll eine Infektionsgefahr durch „Externe“weitestgehend ausgeschlossen werden. So sieht es eine aktuelle Bundesverfügung vor. Doch manche Einrichtungen sind noch nicht so weit, wie das Beispiel „Lindencarré“in Grevenbroich zeigt.
„Wir führen derzeit sehr viele, teils aufgebrachte Diskussionen mit Besuchern, die unser Haus betreten wollen“, sagt Interims-leiterin Doris Röhlich von der Pro Talis Gmbh. Viele seien der Ansicht, dass die Pflegeeinrichtung ab sofort dazu verpflichtet sei, einen Schnelltest anzuwenden. „Das ist aber nicht richtig“, betont Röhlich. „Vielmehr müssen derzeit alle Häuser erst ein umfangreiches Testkonzept erarbeiten.“Ein solches liege für Pro Talis vor und sei auf das „Lindencarré“angepasst worden – doch: „Es muss noch vom Gesundheitsamt genehmigt werden“, so Röhlich.
Zudem gebe es aus ihrer Sicht noch viele ungeklärte Fragen, „die in der Verordnung nicht geregelt sind“. So seien etwa Schulungen von Mitarbeitern durch Ärzte oder auch die Gestaltung von Räumlichkeiten darin nicht näher spezifiziert worden.
Das Konzept des „Lindencarrés“sei so gestaltet, dass es nur einmal wöchentlich eine Schnelltest-möglichkeit vor Ort gebe. Die Gründe: Zum einen dauere der Test etwa 30 Minuten pro Person, zum anderen dürfe er nur von Fachkräften vorgenommen werden. „All das darf ja nicht zu Lasten der Bewohner unseres Hauses gehen“, unterstreicht
Doris Röhlich. „Deren Versorgung und Pflege haben immer Priorität.“Voraussetzung für einen Besuch sei die Symptomfreiheit. Wer Corona-spezifische Symptome aufweise, habe ein Anrecht auf einen Antigen-test bei einem Arzt oder in Gesundheitsämtern. Diese Tests seien aber nicht die Aufgabe von Pflegeeinrichtungen.
„Wir wollen mögliche Infektionen von Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern weitgehend ausschließen“, betont die Einrichtungsleiterin. „Das ist auch der Grund, warum wir grundsätzlich einen Besuchsstopp realisieren, sobald wir Kenntnis von einem positiven Testergebnis dieser Zielgruppen haben.“Dies sei keine „böse Absicht“oder eine „übertriebene Maßnahme“, es gehe ausschließlich um den Schutz der Senioren als Hochrisikogruppe.
Die Besuchsregelungen und die dafür vorgesehenen Zeitfenster lägen ausschließlich in der Verantwortung der Pflegeeinrichtung, sagt Doris Röhlich. Besuche müssten daher im Vorfeld immer telefonisch abgestimmt werden. Zurzeit stehe noch nicht fest, wann das genehmigte Konzept vorliege.