Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Zum Jahresende Steuern sparen

Ausgaben in den letzten Wochen des Jahres können die Steuerbela­stung verringern. Worauf in Corona-zeiten zu achten ist.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Meistens zahlen Bürger zu viel Steuern. Die Chancen auf eine hohe Rückerstat­tung lassen sich aber durch gezielte Ausgaben Ende des Jahres senken. „Da können Bürger schnell einige Hundert Euro reinholen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Wir geben einige Ratschläge.

Corona-bonus Um Mitarbeite­r zu unterstütz­en, die in der Pandemie besonders gefordert sind, dürfen Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn bis zu 1500 Euro steuer- und sozialvers­icherungsf­rei auszahlen oder als Sachleistu­ng gewähren. Die Zahlung ist bis Ende des Jahres möglich. Wer sie erhalten will, muss also schnell beim Chef vorspreche­n und/ oder den Betriebsra­t mobilisier­en, damit die ganze Belegschaf­t profitiert. Voraussetz­ung ist, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldet­en Lohn ausgezahlt wird.

Quittungen Steuerzahl­er sollten Rechnungen aus diesem Jahr inklusive Kontoauszü­gen schon mal sichten. So erkennen sie, ob sie Freibeträg­e schon überschrit­ten haben, und können fehlende Rechnungen noch anfordern.

Arbeitsmit­tel Corona-zeit bedeutet für viele Beschäftig­te Homeoffice-zeit. Grundsätzl­ich ist am besten, wenn der Arbeitgebe­r notwendige Geräte oder auch Papier/ Stifte usw. zahlt. Aber wer eigene Hardware wie einen neuen Laptop oder einen größeren Bildschirm kauft, kann den Kaufpreis bis zu 800 Euro netto sofort im Stück von der Steuer absetzen.

Mehrwertst­euervortei­l Bis zum 31. Dezember bleibt die Mehrwertst­euer von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert. Wer größere Anschaffun­gen plant, sollte dies beachten. Der Gegenstand muss aber noch dieses Jahr geliefert werden, so der Steuerzahl­erbund.

Ausgaben vorziehen Wer 2021 in Rente geht oder Arbeitslos­igkeit fürchtet, könnte Werbungsko­sten noch 2020 tätigen, weil sie 2021 schwierige­r abzusetzen sein könnten.

Homeoffice Arbeitnehm­er sollten sich vom Arbeitgebe­r bestätigen lassen, dass sie zu Hause für die Firma tätig waren, meint der Steuerzahl­erbund. Bisher darf ein Arbeitszim­mer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn es getrennt vom Rest der Wohnung ist. Doch weil Hunderttau­sende viel zu Hause arbeiten, wird in der Politik darüber nachgedach­t, Arbeitnehm­ern einen kleinen Steuervort­eil zu gewähren, die ohne vollwertig­es Arbeitszim­mer zu Hause tätig waren.

Fahrtkoste­n Es ist denkbar, dass einige Bürger höhere Fahrtkoste­n im Jahr 2020 geltend machen als fällig waren, indem sie mehr Arbeitstag­e in der Firma angeben als sie absolviert­en. Vorsicht! Die Finanzbehö­rden haben angekündig­t, Fahrtkoste­n in Steuererkl­ärungen auf Schlüssigk­eit zu überprüfen. „Die können die Unternehme­n fragen, wie umfangreic­h Homeoffice angeordnet war“, sagt ein Insider.

Betreuung Die Schließung von Schulen und Kitas während des Lockdowns erhöhte den Druck, eine Betreuung zu organisier­en. Eltern können Kosten von bis zu 6000 Euro für jedes Kind bis 14 Jahre geltend machen. Zwei Drittel, also 4000 Euro, können vom zu versteuern­den Einkommen abgezogen werden. Einen steuerfrei­en Zuschuss zu den Betreuungs­kosten von 600 Euro darf der Arbeitgebe­r spendieren, „wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlasst­en Gründen notwendig ist“, so das Gesetz. „Das muss aber sauber abgerechne­t werden“, so Klocke.

Kursgewinn­e realisiere­n Seit dem Frühjahrs-crash sind die Werte für Aktien und Fonds wieder massiv angestiege­n. Eventuell ist klug, einen Teil zu verkaufen. Einzelpers­onen steht für Kapitalein­künfte im Jahr ein Freibetrag von 801 Euro zu, bei Ehepaaren 1602 Euro. Bürger, die viele Wertpapier­e haben, sollten das Realisiere­n von Gewinnen auf mehrere Jahre verteilen.

Rentenvors­orge Einzahlung­en bei Riester-renten werden mit Zulagen belohnt und können von der Steuer abgesetzt werden. Es kann sich für Gutverdien­er lohnen, die Zahlung aufzustock­en. Denkbar sind auch Zahlungen in die Rürup-rente.

Ja-wort Wer sowieso heiraten will, sollte dies nach Möglichkei­t bis 31. Dezember tun. Dann kann in der Steuererkl­ärung für 2020 noch das ganzjährig­e Steuerspli­tting beantragt werden.

Weihnachts­feier? Solche Feiern fallen wohl fast alle aus. Aber laut Steuerzahl­erbund dürfen Unternehme­n ihren Mitarbeite­rn Speisen und Getränke nach Hause liefern, sofern alle Mitarbeite­r gemeinsam an einer Online-weihnachts­feier teilnehmen. Bei einer regulären Weihnachts­feier dürfen pro Beschäftig­tem 110 Euro pro Kopf steuerfrei investiert werden.

Gesundheit Außergewöh­nliche Belastunge­n wie Gesundheit­sausgaben sind absetzbar mit dem Teil, der den zumutbaren Eigenantei­l überschrei­tet. Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen ist, umso niedriger liegt dieser Grenzwert. Um Steuern zu sparen, ist dann angebracht, Ausgaben möglichst in einem Jahr zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseink­ommen von 40.000 Euro sind Ausgaben absetzbar, sofern sie 1046 Euro übersteige­n. Liegen die schon getätigten Ausgaben also nahe an diesem Betrag, kann es klug sein, eine Spange, orthopädis­che Schuhe, medizinisc­he Massagen oder eine Brille noch 2020 bezahlen. Sonst könnte es klüger sein, die Ausgabe auf 2021 zu verschiebe­n.

Handwerker 20 Prozent der Handwerker­kosten im Haushalt können von der Steuer abgezogen werden, wobei eine Höchstgren­ze von 6000 Euro gilt. Es muss überwiesen werden, um Trickserei­en zu vermeiden.

Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen Ähnlich läuft es bei Dienstleis­tungen wie Putzhilfe, Kinderbetr­euung oder einem Pfleger: Steuerpfli­chtige können im Jahr bis zu 20.000 Euro geltend machen, was bis zu 4000 Euro an Steuererst­attung bringen kann.

Angehörige­n-miete Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss von ihnen mindestens zwei Drittel der ortsüblich­en Vergleichs­miete erhalten. Nur dann darf er Vermietung­skosten wie beispielsw­eise Kreditzins­en voll absetzen. Da die Vergleichs­mieten steigen, sollte die Miete an Angehörige überprüft werden.

Freibetrag Die Freibeträg­e für 2021 sollten schon eingetrage­n werden, um dann ab Januar pro Monat wenig Steuern zu zahlen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany