Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Zum Jahresende Steuern sparen
Ausgaben in den letzten Wochen des Jahres können die Steuerbelastung verringern. Worauf in Corona-zeiten zu achten ist.
DÜSSELDORF Meistens zahlen Bürger zu viel Steuern. Die Chancen auf eine hohe Rückerstattung lassen sich aber durch gezielte Ausgaben Ende des Jahres senken. „Da können Bürger schnell einige Hundert Euro reinholen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wir geben einige Ratschläge.
Corona-bonus Um Mitarbeiter zu unterstützen, die in der Pandemie besonders gefordert sind, dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren. Die Zahlung ist bis Ende des Jahres möglich. Wer sie erhalten will, muss also schnell beim Chef vorsprechen und/ oder den Betriebsrat mobilisieren, damit die ganze Belegschaft profitiert. Voraussetzung ist, dass das Geld zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn ausgezahlt wird.
Quittungen Steuerzahler sollten Rechnungen aus diesem Jahr inklusive Kontoauszügen schon mal sichten. So erkennen sie, ob sie Freibeträge schon überschritten haben, und können fehlende Rechnungen noch anfordern.
Arbeitsmittel Corona-zeit bedeutet für viele Beschäftigte Homeoffice-zeit. Grundsätzlich ist am besten, wenn der Arbeitgeber notwendige Geräte oder auch Papier/ Stifte usw. zahlt. Aber wer eigene Hardware wie einen neuen Laptop oder einen größeren Bildschirm kauft, kann den Kaufpreis bis zu 800 Euro netto sofort im Stück von der Steuer absetzen.
Mehrwertsteuervorteil Bis zum 31. Dezember bleibt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 16 Prozent reduziert. Wer größere Anschaffungen plant, sollte dies beachten. Der Gegenstand muss aber noch dieses Jahr geliefert werden, so der Steuerzahlerbund.
Ausgaben vorziehen Wer 2021 in Rente geht oder Arbeitslosigkeit fürchtet, könnte Werbungskosten noch 2020 tätigen, weil sie 2021 schwieriger abzusetzen sein könnten.
Homeoffice Arbeitnehmer sollten sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, dass sie zu Hause für die Firma tätig waren, meint der Steuerzahlerbund. Bisher darf ein Arbeitszimmer nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn es getrennt vom Rest der Wohnung ist. Doch weil Hunderttausende viel zu Hause arbeiten, wird in der Politik darüber nachgedacht, Arbeitnehmern einen kleinen Steuervorteil zu gewähren, die ohne vollwertiges Arbeitszimmer zu Hause tätig waren.
Fahrtkosten Es ist denkbar, dass einige Bürger höhere Fahrtkosten im Jahr 2020 geltend machen als fällig waren, indem sie mehr Arbeitstage in der Firma angeben als sie absolvierten. Vorsicht! Die Finanzbehörden haben angekündigt, Fahrtkosten in Steuererklärungen auf Schlüssigkeit zu überprüfen. „Die können die Unternehmen fragen, wie umfangreich Homeoffice angeordnet war“, sagt ein Insider.
Betreuung Die Schließung von Schulen und Kitas während des Lockdowns erhöhte den Druck, eine Betreuung zu organisieren. Eltern können Kosten von bis zu 6000 Euro für jedes Kind bis 14 Jahre geltend machen. Zwei Drittel, also 4000 Euro, können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Einen steuerfreien Zuschuss zu den Betreuungskosten von 600 Euro darf der Arbeitgeber spendieren, „wenn die Betreuung aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist“, so das Gesetz. „Das muss aber sauber abgerechnet werden“, so Klocke.
Kursgewinne realisieren Seit dem Frühjahrs-crash sind die Werte für Aktien und Fonds wieder massiv angestiegen. Eventuell ist klug, einen Teil zu verkaufen. Einzelpersonen steht für Kapitaleinkünfte im Jahr ein Freibetrag von 801 Euro zu, bei Ehepaaren 1602 Euro. Bürger, die viele Wertpapiere haben, sollten das Realisieren von Gewinnen auf mehrere Jahre verteilen.
Rentenvorsorge Einzahlungen bei Riester-renten werden mit Zulagen belohnt und können von der Steuer abgesetzt werden. Es kann sich für Gutverdiener lohnen, die Zahlung aufzustocken. Denkbar sind auch Zahlungen in die Rürup-rente.
Ja-wort Wer sowieso heiraten will, sollte dies nach Möglichkeit bis 31. Dezember tun. Dann kann in der Steuererklärung für 2020 noch das ganzjährige Steuersplitting beantragt werden.
Weihnachtsfeier? Solche Feiern fallen wohl fast alle aus. Aber laut Steuerzahlerbund dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern Speisen und Getränke nach Hause liefern, sofern alle Mitarbeiter gemeinsam an einer Online-weihnachtsfeier teilnehmen. Bei einer regulären Weihnachtsfeier dürfen pro Beschäftigtem 110 Euro pro Kopf steuerfrei investiert werden.
Gesundheit Außergewöhnliche Belastungen wie Gesundheitsausgaben sind absetzbar mit dem Teil, der den zumutbaren Eigenanteil überschreitet. Je mehr Kinder eine Familie hat und je niedriger das Einkommen ist, umso niedriger liegt dieser Grenzwert. Um Steuern zu sparen, ist dann angebracht, Ausgaben möglichst in einem Jahr zu bündeln. Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro sind Ausgaben absetzbar, sofern sie 1046 Euro übersteigen. Liegen die schon getätigten Ausgaben also nahe an diesem Betrag, kann es klug sein, eine Spange, orthopädische Schuhe, medizinische Massagen oder eine Brille noch 2020 bezahlen. Sonst könnte es klüger sein, die Ausgabe auf 2021 zu verschieben.
Handwerker 20 Prozent der Handwerkerkosten im Haushalt können von der Steuer abgezogen werden, wobei eine Höchstgrenze von 6000 Euro gilt. Es muss überwiesen werden, um Tricksereien zu vermeiden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen Ähnlich läuft es bei Dienstleistungen wie Putzhilfe, Kinderbetreuung oder einem Pfleger: Steuerpflichtige können im Jahr bis zu 20.000 Euro geltend machen, was bis zu 4000 Euro an Steuererstattung bringen kann.
Angehörigen-miete Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, muss von ihnen mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete erhalten. Nur dann darf er Vermietungskosten wie beispielsweise Kreditzinsen voll absetzen. Da die Vergleichsmieten steigen, sollte die Miete an Angehörige überprüft werden.
Freibetrag Die Freibeträge für 2021 sollten schon eingetragen werden, um dann ab Januar pro Monat wenig Steuern zu zahlen.