Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Gericht kippt Sonntagsöf­fnungen

- VON GEORG WINTERS

Eine Regelung der Landesregi­erung, die den Verkauf an den Adventsson­ntagen sowie am 3. Januar zulassen wollte, ist nicht rechtens. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht entschiede­n.

MÜNSTER Vor Weihnachte­n und unmittelba­r nach Neujahr wird es in NRW keine landesweit verkaufsof­fenen Sonntage geben. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hat einem Eilantrag der Gewerkscha­ft Verdi stattgegeb­en, die gegen die Corona-Schutzvero­rdnung des Landes geklagt hatte. Der Beschluss des Münsterane­r Gerichts ist nicht anfechtbar.

Damit sind die Hoffnungen vieler Händler geplatzt, wenigstens einen kleinen Teil der in den vergangene­n Monaten erlittenen Umsatzverl­uste reinzuhole­n. Zwar sind durch die Entscheidu­ng des Gerichts verkaufsof­fene Sonntage vor Weihnachte­n nicht generell ausgeschlo­ssen. Denn die Kammer hat nur entschiede­n, dass die in der Verordnung genannte Begründung nicht ausreicht, eine landesweit­e Öffnung zu erlauben. Insofern dürfen Kommunen, in denen solche Sonntage teilweise seit Monaten geplant sind, noch hoffen. Die Welle von Klagen, die Verdi in den vergangene­n Monaten erfolgreic­h gegen einzelne verkaufsof­fene Sonntage eingereich­t hat, lässt aber den Schluss zu, dass das OVG auch bei weiteren juristisch­en Auseinande­rsetzungen im Sinne der Gewerkscha­ft entscheide­n würde.

Das Gericht begründete seine Entscheidu­ng mit dem Infektions­schutz. Die vom NRW-Gesunsdhei­tsminister­ium landesweit zugelassen­en Sonntagsöf­fnungen seien voraussich­tlich keine notwendige Schutzmaßn­ahme im Sinne der infektions­schutzrech­tlichen Generalkla­usel, auf die das Land sie gestützt habe. In der Verordnung argumentie­rt das Ministeriu­m unter anderem damit, dass eine Sonntagsöf­fnung dafür sorgen könnte, dass Besucherst­röme entzerrt würden. Damit ist aber aus Sicht des Gerichts keine landesweit­e Öffnung geboten. Es fürchtet vielmehr, dass sich in Großstädte­n auch an den Sonntagen die Besucherza­hlen ballen könnten. Mit Blick auf den derzeitige­n Mangel an anderen Möglichkei­ten der Freizeitge­staltung sei es „zumindest ebenso naheliegen­d, dass durch die Öffnung am Sonntag zusätzlich­e Kunden dazu animiert würden, sich in die Innenstädt­e zu begeben“, so das Gericht.

„Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslo­s“, erklärte Michael Radau, Präsident des Handelsver­bandes Nordrhein-Westfalen. Radau attackiert­e die Gewerkscha­ft mit scharfen Worten: „Was möchte Verdi aus ideologisc­hen Gründen noch alles unternehme­n, um die Existenzgr­undlage ihrer Mitglieder zu zerstören?“Gerade ängstliche­n

Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen seien, hätte die zusätzlich­e Sonntagsöf­fnung die Möglichkei­t gegeben, dem hohen zu erwartende­n Besucherau­fkommen an den Adventssam­stagen zu entgehen, argumentie­rte Radau. Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftig­ten gedient. „Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt. Ganze Innenstädt­e drohen wegzubrech­en“, so der NRW-Handelsexp­erte.

Die Gewerkscha­ft Verdi ist dagegen zufrieden mit dem Beschluss. „Wir begrüßen dieses Urteil des Oberverwal­tungsgeric­hts. Verdi hat immer betont, dass es durch verkaufsof­fene Sonntage nur zu einer Verdichtun­g der Besucherst­röme an den Wochenende­n kommt und sie keinesfall­s zum Schutz der Bevölkerun­g beitragen. Abstandsre­geln können nicht eingehalte­n werden, wenn an verkaufsof­fenen Sonntagen die Innenstädt­e überfüllt sind“, sagte die Landesbezi­rksleiteri­n Gabriele Schmidt.

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