Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Die richtige Entscheidu­ng

- VON GEORG WINTERS

In den vergangene­n Monaten hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster in Sachen Sonntagsöf­fnung im Handel immer wieder geurteilt, die grundgeset­zlich geschützte Sonntagsru­he habe Vorrang vor den wirtschaft­lichen Interessen der Händler. Das spielt bei der neuesten Entscheidu­ng zu Recht keine Rolle. Selbst wenn sich an dem juristisch­en Grundsatz kaum rütteln lässt, könnten fünf verkaufsof­fene Sonntage in einer Ausnahmesi­tuation wie jetzt das Gebot der Sonntagsru­he nicht aushöhlen. Wer damit noch argumentie­rt, verschließ­t sich der Lebenswirk­lichkeit der Menschen und in vielen Fällen auch der betroffene­n Arbeitnehm­er.

Das Gericht hat gut daran getan, seiner Entscheidu­ng den Infektions­schutz als einzigen Maßstab zugrunde zu legen. Danach gibt es in den kleineren Städten keine Notwendigk­eit, an Sonntagen zu öffnen, weil der Kundenverk­ehr da eh nicht so groß wäre, während es in den Großstädte­n trotz Samstagsöf­fnung einen großen Andrang geben könnte, weil den Menschen derzeit keine anderen Freizeitak­tivitäten blieben. Das ist zumindest nicht auszuschli­eßen. Deshalb ist das Gericht richtigerw­eise auf Nummer sicher gegangen. Wenn Kontaktbes­chränkunge­n mindestens bis kurz vor Weihnachte­n gelten sollen, kann man nicht an anderen Stellen zusätzlich­e Einfallsto­re für das Virus schaffen. Auch nicht mit strengen Abstands- und Hygienereg­eln.

So traurig das für den Handel ist. Ein paar verkaufsof­fene Sonntage mehr landesweit hätten aber allenfalls eine Atempause verschaffe­n können. Wer glaubt, zusätzlich­e Einkaufsta­ge könnten nennenswer­t verlorenge­gangene Umsätze zurückbrin­gen, der irrt. Kein Verbrauche­r hat sonntags mehr Geld als werktags. In Zeiten von Kurzarbeit und drohender Pleitewell­e neigen viele noch eher zum Konsumverz­icht.

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