Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Den Schutz der Anleger im Blick
Finanzprodukte unterliegen strengen Vorgaben, um den Verbraucherschutz sicherzustellen. Die KFM Deutsche Mittelstand AG sorgt bei ihren Mittelstandsanleihen-Fonds auf allen Ebenen dafür, dass Transparenz, Kontrolle und umfassende Information gewährleistet sind.
Seit der Finanzkrise wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für Anbieter von Anlageprodukten kontinuierlich verschärft. Doch selbst die striktesten Vorgaben erreichen oft nicht, dass Anleger die Informationen bekommen, die sie wirklich benötigen. Zum Beispiel detaillierte Angaben darüber, in welche Anlageobjekte ein Fonds investiert und nach welchen Kriterien. Oder wie sich die Anlageobjekte im Detail entwickeln. Die KFM Deutsche Mittelstand AG gehe hier vorbildlich mit gutem Beispiel voran, attestierte kürzlich erst wieder die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner in ihrem aktuellen Transparenzbericht.
Die KFM informiert ihre Anleger regelmäßig in Factsheets, KFM-Barometern und im Newsletter „KFM-Telegramm“, wie sich die Anleihen und dahinter stehenden Unternehmen entwickeln, außerdem über die Performance der Fonds und vieles mehr. Damit eignen sich die Anleihenfonds der KFM auch für Kunden von Banken, die wegen der strikten Regulierung keine Einzelberatung mehr zu Mittelstandsanleihen anbieten. Den Banken sei das Haftungsrisiko zu hoch, weiß Hans-Jürgen Friedrich, Gründer und Vorstand der
KFM Deutsche Mittelstand AG: „Selbst wenn die Kunden Unternehmer sind, sich also mit Kreditrisiken auskennen, können sie die Anleihen nicht kaufen. Die Regulierung hat hier Anleger und Berater entmündigt. Ihnen bleibt nur noch die Lösung, einen soliden Fonds zu kaufen.“
Mit den Mittelstandsanleihen-Fonds der KFM steht den Anlegern indes ein Produkt zur Verfügung, das nicht nur die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern aus Investorensicht weitere Vorteile bietet, zum Beispiel eine Risikostreuung. Außerdem sparen sie sich die Überprüfung der Anlageobjekte. Das erledigt das Fondsmanagement der KFM in einem mehrstufigen, ausgefeilten Prüf-Prozess, dem KFM-Scoring. Dabei werden nicht nur die Unternehmen analysiert, die die Anleihen herausgeben, sondern auch die Wertpapiere selbst: Sind sie so konstruiert, dass sie keine versteckten Nachteile für die Anleger haben? Friedrich würde sich wünschen, dass solche umfassenden Checks auch bei der Emission von Aktien und Anleihen gemacht würden. „Wenn die Emittenten zu einer ebenso umfassenden Transparenz wie Fonds verpflichtet würden, dann würden viele Missstände, die man beobachtet, erst gar nicht auftreten.“
Zu einem guten Verbraucherschutz gehört darüber hinaus, dass Berater prüfen, ob ein Anlageprodukt die Interessen der Anleger erfüllt. Passt es mit Blick auf Lebensalter, Ertragserwartung, Risikoneigung und Sparziele des Kunden? In einer Geeignetheitserklärung müssen Berater darstellen, wieso ein Finanzinstrument dem Risikoprofil des Kunden entspricht. Dazu sind sie nach dem Wertpapierhandelsgesetz und der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) verpflichtet.
Auch hier überzeugt die KFM sowohl Anleger als auch Prüfer mit ihrer transparenten Informationspolitik. „Unsere Fonds sind nicht für jeden Anleger geeignet“, betont Friedrich. „Die Fonds sind kein Ersatz für Festgeldanlagen oder das Sparbuch.“Mittlerweile ist vielen Anlegern bewusst, dass sie gewisse Risiken eingehen müssen, wenn sie Erträge erwirtschaften wollen. Das gilt für Aktien wie auch für Anleihen. Risiken können Anleger auch hier streuen, wenn sie nicht nur auf Aktien setzen. Gerade aktuell entwickeln sich die Kurse an der Börse oft losgelöst von der Tatsache, dass Unternehmen keine Dividende zahlen. „Bei Anleihen müssen die Unternehmen hingegen die Zinsen zahlen und auch die Anleihe am Laufzeitende zurückzahlen“, beschreibt Friedrich einen signifikanten Unterschied, der zu einer Diversifizierung nicht nur der Risiken, sondern auch der Erträge eines Portfolios beiträgt.
Den Verbraucherschutz nimmt die KFM also sehr ernst. Doch bleibt es nicht bei eigenen Anstrengungen. Zusätzlich arbeitet die Gesellschaft mit Partnern zusammen, die die Anlageobjekte und Investitionsprozesse überwachen und bewerten. Dazu zählt auch die Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte, die Finanzdienstleister, Emittenten sowie kleinere und mittelständische Unternehmen auf dem gesamten Gebiet des Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerechts berät (siehe unten: Interview mit Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen). „Wir sind froh, solche Spezialisten an der Seite zu haben“, sagt Friedrich. Denn die Finanzregulierung ist mittlerweile so ausgefeilt, dass Anbieter von Finanzprodukten spezielle Expertise benötigen, um allen Anforderungen der Regulierung gerecht zu werden. „Es gibt zudem immer wieder Änderungen, so dass wir prüfen müssen, ob unser Modell auch neuen Regeln entspricht“, sagt Friedrich.
Nicht nur bei den rechtlichen Vorgaben sind permanente Checks notwendig. Das gilt ebenso für die Anleihen in den Fonds, die Marktüberwachung und alle anderen Arbeitsprozesse. „Den Vertrauensvorschuss unserer Anleger müssen wir immer wieder bestätigen und deshalb fortlaufend alle Prozesse überwachen“, betont Friedrich. So sei sichergestellt, dass die Investoren eine Anlage haben, die ihnen über die gesamte Zeit ihres Engagements einen Mehrwert bietet.
„Den Vertrauensvorschuss unserer Anleger müssen wir immer wieder bestätigen“