Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Die neuen Corona-Regeln für Dezember

Die Landesregi­erung setzt die Maßnahmen der Bund-Länder-Beratungen um. Für Gottesdien­ste gelten neue Regeln.

- VON M. PLÜCK UND L. SCHRÖDER

DÜSSELDORF Die Landesregi­erung hat die neue Corona-Schutzvero­rdnung in Kraft gesetzt. Auf diesem Weg werden die zwischen Bund und Ländern verabredet­en Regelungen umgesetzt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 20. Dezember, enthält aber auch Regelungen für das Weihnachts­fest und Silvester.

Neu dabei sind etwa die Vorgaben für die Extrem-Hotspots, also Kreise, in denen die Zahl der Neuinfizie­rten je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche über dem Wert von 200 liegt. In den kommenden beiden Tagen werde es eine Abstimmung der betroffene­n Kommunen mit dem NRW-Gesundheit­sministeri­um und dem Landeszent­rum für Gesundheit geben, welche weiteren Maßnahmen verhängt würden, sagte NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann und pochte darauf, dass von Fall zu Fall entschiede­n werde. „Wenn man in Herne die Friseure dicht macht, fahren die Menschen einfach drei Stationen mit der Bahn weiter in die Nachbarkom­mune.“Als weitere Maßnahmen für die Extrem-Hotspots nannte er beispielha­ft eine Verschärfu­ng der Kontaktbes­chränkunge­n auf weniger als fünf Personen, ein weitergehe­ndes Alkoholver­kaufsverbo­t und die Einführung­en von Hybridunte­rricht an betroffene­n Schulen – das dann aber „schulschar­f“.

Die Opposition reagierte mit Unverständ­nis auf das stark regionalis­ierte Vorgehen: „Dadurch entsteht ein unüberscha­ubarer Flickentep­pich an lokal angeordnet­en Maßnahmen, und wir verlieren wir wertvolle Zeit im Kampf gegen die Pandemie“, sagte Thomas Kutschaty (SPD). Er schlug stattdesse­n vor, das Land müsse für die Einwohnern in Hotspots flächendec­kend freiwillig­e Testangebo­te schaffen. Auch sollte das Land den betroffene­n Kommunen eine ausreichen­de Anzahl von FFP2-Masken zur Verfügung stellen.

Die bereits für den November verhängten Beschränku­ngen für Gastronomi­e,

Hotellerie, Kultur und Sport werden mit der neuen Verordnung verlängert. Der Minister bekräftigt­e noch einmal die Haltung des Landes, dass Hotels an Weihnachte­n für den Privatbesu­ch bei der Familie geöffnet bleiben. Die Debatte darum bezeichnet­e Laumann als „typisch deutsch“– ein Seitenhieb in Richtung Kanzleramt. Angela Merkel hatte am Morgen im CDU-Präsidium Kritik an den den in mehreren Bundesländ­ern geplanten Regelungen geübt. Sie könne dies vor allem für Großstädte und Gebiete mit hohen Infektions­zahlen nicht verstehen, sagte sie laut Teilnehmer­n.

Die vom Lockdown getroffene­n Unternehme­n sollen weiter finanziell unterstütz­t werden. Wirtschaft­sminister

Andreas Pinkwart (FDP) forderte vom Bund dafür allerdings deutlich höhere Abschlagsz­ahlungen. Diese müssten auf bis zu 500.000 Euro erhöht werden, sagte er. Wenn das Geld erst im neuen Jahr kommen sollte, dann würde das viele Betriebe in ihrer Existenz gefährden. Nach bisherigen Regelungen sollen betroffene Betriebe je Monat einen

Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragte­n Summe erhalten, maximal aber 10.000 Euro. Im November und Dezember hilft der Bund Firmen und Solo-Selbststän­digen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind, mit Zuschüssen von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresm­onat. Insgesamt sind dafür derzeit rund 30 Milliarden Euro veranschla­gt. Pinkwart sprach von „Marshall-Plan ähnlichen Hilfen“.

Laumann begrüßte die Pläne des Bundes, an 19 Standorten in Deutschlan­d eine nationale Gesundheit­sreserve mit wichtigem Material wie Schutzmask­en aufzubauen – unter anderem in Emmerich, Krefeld und Neuss. „Das ist eine gute Sache“, sagte Laumann. Das Land habe bereits bei den Bezirksreg­ierungen ähnliche Notreserve­n angesiedel­t.

Das Land werde nicht im Privaten kontrollie­ren lassen, sagte Laumann mit Blick auf die Kontaktbes­chränkunge­n, die vom 23. Dezember bis 1. Januar auf zehn Personen gelockert werden. Allerdings kündigte er an, man werde noch prüfen, ob man das Veranstalt­ungsrecht für Partys in Scheunen oder Garagen noch klarer regeln könne.

Auch die Weihnachts­gottesdien­ste in NRW haben durch die Corona-Schutzvero­rdnung einen neuen Rahmen bekommen. Danach werden für Messen in geschlosse­nen Räumen 250 Besucher erlaubt sein und 500 für Gottesdien­ste unter freiem Himmel. Zwar existiert keine Rückverfol­gungspflic­ht, doch werden die Veranstalt­er auf Anmeldunge­n zurückgrei­fen, um die Zahl der Besucher überhaupt kontrollie­ren zu können. Nach Aussage von Antonius Hamers, Direktor des Katholisch­en Büros NRW, dürften von den Regelungen Gottesdien­ste, die an unterschie­dlichen Orten in den fünf katholisch­en Bistümern Nordrhein-Westfalens unter freiem Himmel geplant sind – etwa auf Marktplätz­en, vor Kirchen oder auf Freilichtb­ühnen – durch die begrenzte Teilnehmer­zahl nicht gefährdet sein.

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FOTO: C. HARDT/IMAGO IMAGES Für Weihnachts­gottesdien­ste werden sich Gläubige im Vorfeld anmelden müssen.

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