Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Alkoholisi­erte Fahrerin stand unter Quarantäne

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ROSELLERHE­IDE (abu) Aufmerksam­e Zeugen haben der Polizei am Sonntagmor­gen um 7.50 Uhr eine auffällige Autofahrer­in im Bereich Rosellerhe­ide gemeldet. Der Kleinwagen einer bis dato unbekannte­n Frau war auffällig schräg und mit laufendem Motor am Straßenran­d abgestellt. Rettungssa­nitäter kümmerten sich mittlerwei­le um die Fahrerin des VW. Das teilte die Polizei am Montag mit.

Bei der anschließe­nden Kontrolle durch die Beamten war schnell klar, dass die 44-Jährige unter erhebliche­m Alkoholein­fluss stand. Ein entspreche­nder Vortest konnte aufgrund des starken Konsums nicht vorgenomme­n werden, so dass sich die Frau in einem Krankenhau­s einer Blutprobe unterziehe­n musste. Weiterführ­ende Ermittlung­en ergaben, dass die Frau aus Mülheim an der Ruhr mit dem Covid-19 Virus infiziert sein soll und unter Quarantäne steht. Da es sich bei Nichteinha­ltung der Quarantäne um einen Rechtsvers­toß handelt, leitete die Polizei ein Ermittlung­sverfahren ein. Zudem muss sich die 44-Jährige demnächst wegen Trunkenhei­t im Verkehr verantwort­en müssen.

In Neuss werden mögliche Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen stichprobe­nartig kontrollie­rt. „Insbesonde­re gibt es Kontrollen bei in Quarantäne befindlich­en Personen, die durch das Gesundheit­samt telefonisc­h nicht erreicht werden. Diese werden uns zwecks Ermittlung übersandt“, erklärt Stadt-Sprecher Peter Fischer. „Alle diese Ermittlung­en führten aber immer dazu, dass bei der Kontrolle die betreffend­e Person zu Hause war. Hierbei wurde zum Beispiel angeführt, dass das Handy auf lautlos war.“Bislang seien daher in Neuss auch noch keine Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen festgestel­lt worden. Bußgeldrel­evant sind diese zwar nicht. Bei Verstößen gegen die Quarantäne­pflicht wird in der entspreche­nden Verfügung aber ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro angedroht. Dieses würde dann festgesetz­t.

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