Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Alkoholisierte Fahrerin stand unter Quarantäne
ROSELLERHEIDE (abu) Aufmerksame Zeugen haben der Polizei am Sonntagmorgen um 7.50 Uhr eine auffällige Autofahrerin im Bereich Rosellerheide gemeldet. Der Kleinwagen einer bis dato unbekannten Frau war auffällig schräg und mit laufendem Motor am Straßenrand abgestellt. Rettungssanitäter kümmerten sich mittlerweile um die Fahrerin des VW. Das teilte die Polizei am Montag mit.
Bei der anschließenden Kontrolle durch die Beamten war schnell klar, dass die 44-Jährige unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein entsprechender Vortest konnte aufgrund des starken Konsums nicht vorgenommen werden, so dass sich die Frau in einem Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen musste. Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass die Frau aus Mülheim an der Ruhr mit dem Covid-19 Virus infiziert sein soll und unter Quarantäne steht. Da es sich bei Nichteinhaltung der Quarantäne um einen Rechtsverstoß handelt, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein. Zudem muss sich die 44-Jährige demnächst wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
In Neuss werden mögliche Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen stichprobenartig kontrolliert. „Insbesondere gibt es Kontrollen bei in Quarantäne befindlichen Personen, die durch das Gesundheitsamt telefonisch nicht erreicht werden. Diese werden uns zwecks Ermittlung übersandt“, erklärt Stadt-Sprecher Peter Fischer. „Alle diese Ermittlungen führten aber immer dazu, dass bei der Kontrolle die betreffende Person zu Hause war. Hierbei wurde zum Beispiel angeführt, dass das Handy auf lautlos war.“Bislang seien daher in Neuss auch noch keine Verstöße gegen Quarantäne-Maßnahmen festgestellt worden. Bußgeldrelevant sind diese zwar nicht. Bei Verstößen gegen die Quarantänepflicht wird in der entsprechenden Verfügung aber ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro angedroht. Dieses würde dann festgesetzt.