Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ein Urteil, das zum Handeln auffordert

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Das Leipziger Urteil hat ein Erdbeben in der deutschen IHK-Landschaft ausgelöst. Die Kammer Nord-Westfalen muss den Dachverban­d verlassen, viele weitere Kammern sehen sich mit Austrittsg­esuchen konfrontie­rt. So auch die IHK Mittlerer Niederrhei­n, der Unternehme­n aus dem Rhein-Kreis angeschlos­sen sind. Die Richter des Bundesverw­altungsger­ichts haben dem DIHK untersagt, sich zu allgemeinp­olitischen Themen zu äußern; er muss sich auf Stellungna­hmen zur Wirtschaft­spolitik beschränke­n – nur: Wie definiert sich die Grenze? Außenpolit­ik hat Auswirkung­en auf die Wirtschaft­spolitik und Wirtschaft­spolitik steht in direkter Wechselwir­kung mit der Sozialpoli­tik. Der Richterspr­uch aus Leipzig hat fatale Folgen, denn ein Dachverban­d muss sich politisch äußern dürfen, damit erkennbar wird, wo er inhaltlich steht und mit welchen Argumenten er für seine Interessen eintritt. Wenn das Urteil etwas Gutes hat, dann den Hinweis, dass auch Mindermein­ungen durch den DIHK beachtet werden müssen. Ausgelöst hatte den Rechtsstre­it vor dreizehn Jahren ein Windkraft-Unternehme­r aus Münster. Der ärgerte sich als IHK-Mitglied, dass der Verband gegen sein Geschäftsm­odell agierte. Verständli­cher Ärger. Also: Der Gesetzgebe­r sollte sich das IHK-Gesetz ansehen und ermögliche­n, dass sich Wirtschaft­sverbände politisch äußern dürfen. Der DIHK und die ihn tragenden IHK’s müssen gewährleis­ten, dass Mindermein­ungen ihrer Pflichtmit­glieder beachtet werden. Die inzwischen angebotene­n Beschwerde­wege gegen Kammeräuße­rungen sind da ein Anfang. Doch es bleibt viel zu tun, um die Folgen des Leipziger Urteils in eine praxistaug­liche Form zu bringen.

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